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Die Haftung des Betriebsrats sowie die persönliche Haftung der Betriebsratsmitglieder bei der Beauftragung externer Dritter war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.10.2012. Der Autor untersucht die Haftungsverhältnisse zwischen dem beauftragten Dritten, dem Betriebsrat, den Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber. Ferner entwickelt er ein angemessenes Haftungssystem zwischen den bei der Beauftragung Dritter durch den Betriebsrat Beteiligten. Auch die Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung und die Rechtswegeröffnung in Haftungsprozessen werden erörtert.
Die Indienstnahme des tarifdispositiven Rechts in der Arbeitnehmerüberlassung steht seit Jahren in der Kritik. Diese Arbeit widmet sich zunächst der Klärung der Grundlagen von (Privat-)Autonomie im Allgemeinen und Tarifautonomie im Speziellen und stellt die Funktionsvoraussetzungen vor. Anschließend werden die tarifdispositiven Gestaltungen, die die Novellierung des AÜG im Jahre 2017 mit sich brachte, im Detail untersucht und Reformvorschläge geboten, die bestehenden Dysfunktionalitäten entgegenwirken.
Die Nachhaltigkeit des Arbeits- und Sozialrechts in der alternden Gesellschaft in Japan und Deutschland war Thema eines im Februar 2017 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn veranstalteten Symposions, dessen Vorträge in diesem Buch versammelt sind. Die Vorträge der japanischen Referentinnen und Referenten geben nicht nur Auskunft über die Grundlagen und Entwicklungstendenzen in Japan, es zeigen sich auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den rechtlichen und gesellschaftspolitischen Bedingungen. Die angesprochenen Rechtsfragen betreffen die Leiharbeit, die befristete Beschäftigung (in Deutschland auch in Gestalt der Mini-Jobs), die Beschäftigung im Niedriglohnsektor allgemein und die Solo-Selbständigkeit.
Der Begriff Solidarität weist seit langer Zeit enge Verknüpfung zum Arbeitsrecht auf und ging bereits seit Beginn der Industrialisierung mit der in Deutschland entstandenen Arbeiterbewegung Hand in Hand. Durch die Anknüpfung an gewerkschaftliches Tätigwerden hat Solidarität vor allem für das Arbeitskampfrecht Bedeutung erlangt. Die Autorin befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang Solidarität nicht nur ideelle, sondern auch rechtliche Wirkung für das Arbeitsrecht entfaltet. Dabei prüft sie sowohl die begrifflichen Grundlagen als auch die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Normierung. Eine systematische Analyse stellt anschließend die unterschiedlichen rechtlichen Ausprägungen von Solidarität im Individual- und Kollektivarbeitsrecht umfassend dar.
Das Recht der Alternativmedizin ist von gegensätzlichen Interessen und Weltanschauungen geprägt und lässt eine einheitliche Linie nur schwer erkennen. Insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen nicht wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden auf Kosten der (gesetzlichen wie privaten) Krankenversicherungen zu erbringen sind, wird durch das Gesetz selbst höchst widersprüchlich beantwortet. Hierbei haben die sogenannten besonderen Therapierichtungen ¿ insbesondere Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie ¿ im SGB V eine in ihrer Tragweite höchst umstrittene gesetzliche Sonderstellung erfahren. Dieses Buch zeigt auf, dass schon aus verfassungsrechtlichen Gründen die jeweiligen Methoden letztlich stets objektiv und ideologiefrei zu betrachten sind.
Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Ehrenamtsprinzips auf die Vergutung von Betriebsratsmitgliedern. Es wird dargestellt, wie die berufliche Entwicklung von Betriebsratsmitgliedern ausgestaltet sein kann und welche Rechtsfolgen sich aus einer den Regelungen des BetrVG widersprechenden Vergutung ergeben.
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