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Gewerkschaften werden iiblicherweise als freiwillige, dauerhafte Zusam menschliisse von Arbeitnehmern mit dem Ziel der Beeinflussung von Lohn und Arbeitsbedingungen definiert. Wie aber kommt es, daB bei der Ziel bestimmung nicht ausdriicklich yom Betrieb die Rede ist? Gehort es nicht auch zu den Zielen der Gewerkschaften, die Ordnung der Betriebe zu ver andern? Eine noch so oberflachliche Orientierung kann diesen Tatbestand nicht iibersehen. Da ist in gewerkschaftlichen Stellungnahmen von der Demokratisierung der Betriebe die Rede, oder es wird untersucht, welche Aufgaben die soziale Betriebsfiihrung in der Sicht der Gewerkschaften zu erfiillen hat. In anderen KuBerungen werden die Grenzen der sozialen Funktion des Betriebes betont. In der gewerkschaftlichen Diskussion geht es also nicht nur um Lohn-und Arbeitsbedingungen, sondern dabei zugleich um Struktur und Funktion des Betriebes. Aber auch von den gewerkschaft lichen Absichten zur Gestaltung der Wirtschafts-und Gesellschaftsordnung ist in der Definition nicht die Rede. Die heute gebrauchlichen Definitionen der Gewerkschaft gehen auf die Analyse der englischen Gewerkvereine in der zweiten Halfte des vorigen 1 Jahrhunderts zuriick, wie sie Sidney und Beatrice Webb in England und Lujo Brentano 2 in Deutschland vorgelegt haben. Diese "klassische" Gewerk schaftstheorie war vornehmlich an der Frage interessiert, ob und wie Ge 3 werkschaften in der kapitalistischen Wirtschaft Erfolg haben konnen. Gegen die damals vorherrschende Anschauung kamen die Webbs und Brentano zu dem Ergebnis, die Gewerkschaften seien geeignete Institutionen, urn die Lebensbedingungen der Arbeiter zu verbessern.
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