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Die Rolle der obersten Finanzbehörde des Dritten Reiches an der wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten Länder während des Zweiten Weltkrieges wurde in der Forschung bislang oft unscharf beschrieben. In der Vergangenheit war man vielmehr allzu häufig den Nachkriegsaussagen des Ministers Schwerin von Krosigk und seiner früheren Mitarbeiter gefolgt, wonach das Reichsfinanzministerium kaum Einflussmöglichkeiten auf die Finanzpolitik auÃerhalb Deutschlands besessen habe. Tatsächlich entspricht diese exkulpierende Behauptung lediglich in formaler Hinsicht den Tatsachen, vermochte das Ministerium doch sowohl auf der Ebene der obersten Reichsressorts als auch über seine in sämtliche Besatzungsverwaltungen abgeordneten Beamten einen gewichtigen faktischen Einfluss auf die AusbeutungsmaÃnahmen in den besetzten Ländern auszuüben. Dies trifft vor allem auf die Aufbringung und Gegenfinanzierung der oft überhöhten Besatzungslasten zu, welche letztlich der deutschen Kriegskasse zugutekamen und Hitlers Kriegführung überhaupt erst ermöglichten. Neben einer Kontrolle des Haushaltsgebarens in den besetzten Ländern sorgten die Spezialisten des Ministeriums konkret dafür, dass die einheimischen Finanzbehörden die Steuersätze erheblich anhoben und neue Abgabenarten einführten, um zu einer Steigerung des Steueraufkommens zu gelangen. Im Nebeneffekt schloss dieses Vorgehen häufig eine sukzessive Angleichung an das deutsche Fiskalsystem ein und zielte damit auf die Errichtung eines europäischen "GroÃwirtschaftsraumes" unter deutscher Hegemonie ab. In einigen besetzten Ländern vereinnahmten die Finanzbeamten darüber hinaus entsprechend der elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz das Vermögen und die Habseligkeiten von emigrierten oder deportierten deutschen, tschechischen oder polnischen Juden. Die Einstufung des Reichsfinanzministeriums als eine reine Fachbehörde, die an den nationalsozialistischen Verbrechen nicht oder nur am Rande beteiligt war, kann daher auch im Hinblick auf das besetzte Europa nicht länger aufrechterhalten werden.
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