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Magisterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 14, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung Allgemeines Völkerrecht), Veranstaltung: Ergänzungsstudiengang Rechtsintegration in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Magisterarbeit behandelt das Thema, ¿Die Beleidigung des Türkentums in der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mit rechtsvergleichenden Bezügen zum deutschen Strafrecht¿. Sie ist als Folge eines Auslandssemesters an der Yeditepe-Universität in Istanbul entstanden. Im Rahmen der Magisterarbeit für den M.L.E. sollte auch in juristischer Hinsicht eine Auseinandersetzung mit der Türkei, als Erasmus-Gastland, stattfinden. Die besondere gesellschaftliche Situation in der Türkei, nämlich eine Gesellschaft, die sich in verschiedene Richtungen entwickelt, wo Teile immer religiöser werden, und auf der anderen Seite Teile der Gesellschaft immer ¿europäischer¿ werden, bringt eine große Menge juristischen Konfliktpotentials mit sich. Diese Arbeit soll daher ein auch in den westlichen Medien sehr präsentes Konfliktfeld untersuchen. Der Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuches (TStGB), besser bekannt als ¿die Beleidigung des Türkentums¿, sorgt auch noch nach zahlreichen Reformen weiterhin für große Diskussionen, auch über die Grenzen der Türkei hinweg.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 10 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung All- gemeines Völkerrech), Veranstaltung: Seminar zum Thema "Aktuelle Probleme des Grund- und Menschenrechtsschutzes", Sprache: Deutsch, Abstract: "Der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen". Dieser prägnante Satz aus dem sog. "Hartz IV-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts beschreibt sehr prägnant den Hintergrund der Thematik dieser Seminararbeit. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der schon genannten Entscheidung und auch in seinem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gem. Art. 1 I GG i.V.m. Art. 20 I GG herausgearbeitet. Mit diesen Urteilen beendete das Gericht eine Diskussion, die man schon seit den Anfängen der BRD geführt hat, jedoch in dieser Deutlichkeit zuvor nicht thematisiert wurde. Die Bedeutung der Existenzsicherung des Einzelnen für das Funktionieren eines Staates wird auch daran deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem "Lissabon-Urteil" explizit darauf eingeht, dass die grundsätzlichen Entscheidungen der Sozialpolitik in der Gesetzgebungskompetenz der BRD verbleiben müssen und dabei speziell auf das Zusammenspiel von Art.1 I GG und Art. 20 I GG eingeht. Im ersten Teil dieser Arbeit wird nach einer Definition des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, eine kurze deskriptive Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen in der Rechtsprechung zum Anspruch auf ein Existenzminimum gegeben werden. Dabei soll auch auf in der Literatur vertretene Ansichten eingegangen werden. Anschließend wird das in Frage stehende Grundrecht genauer analysiert, wobei eine Abgrenzung zwischen dem physischen und dem soziokulturellen Existenzminimum vorgenommen wird, um den genauen Schutzbereich des aus Art. 1 I GG i.V.m. Art. 20 I GG abgeleiteten Rechts zu bestimmen.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung Allgemeines Völkerrecht), Veranstaltung: Ergänzungsstudiengang Rechtsintegration in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende vorbereitende Magisterarbeit für den Magister Legum Europae (M.L.E.) der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen behandelt das Thema ¿Abschiebeschutz aus Perspektive des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts, unter Berücksichtigung von Einflüssen der EMRK¿. Die globalpolitischen Entwicklungen, gerade in Nordafrika und der arabischen Welt in den letzten Jahren haben das Asylrecht wieder mehr in die gesellschaftliche und auch rechtliche Diskussion gebracht. Das Asylrecht und damit verbunden auch der Abschiebeschutz werden allerdings nicht nur durch typisch asylrelevante Ereignisse wie Bürgerkriege oder Revolutionen beeinflusst, sondern auch durch wirtschaftliche und soziale Entwicklungen. Konkret soll diese Arbeit auch den Zusammenhang zwischen der Finanz- und Eurokrise und der Entwicklung des griechischen und italienischen Asylsystems anhand von aktueller Rechtsprechung beleuchten. Die Struktur der Arbeit soll sich an der chronologischen Entwicklung des Asylrechts und damit verbunden des Abschiebeschutzes orientieren. Dabei soll die Thematik von der nationalen Ebene beginnend und dann weitergehend im Mehrebenensystem untersucht werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 12, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar zum ¿Internationalen Investitionsschutzrecht ¿ Leistungen, Kritik und Reform¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Klageerhebung von Vattenfall vor dem Schiedsgericht der Weltbank zulässig war, oder ob in einer solchen Situation das Recht der Europäischen Union die Anwendbarkeit des Investitionsschutzrechts verhindert.Im konkret zu untersuchenden Fall ist die Ausgangssituation speziell. Die Grundlage für das von Vattenfall eingeleitete Verfahren ist der Energiechartavertrag. Der Energiechartavertrag ist ein multilaterales Investitionsschutzabkommen, das unter anderem von Deutschland, Schweden und der EU ratifiziert wurde. Dieses Investitionsschutzabkommen sieht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens, z.B. im Rahmen des ICSID vor. Das ICSID ist ein Streitschlichtungszentrum, das der Weltbank zugeordnet ist und Schiedsgerichte bzw. Vergleichskommissionen zur Verfügung stellt, aber nicht selbst ein Gericht ist.Es wird in dieser Seminararbeit zu analysieren sein, ob und wie sich die Ratifizierung des ECV durch die EU auf die Anwendbarkeit des Investitionsschutzrechts auswirkt. Außerdem soll darauf eingegangen werden, wie ein hier vorliegender ¿Intra-europäischer-Investitionsstreit¿ mit der ursprünglichen Intention des ECV, nämlich der Sicherung von Investitionen im Energiesektor vornehmlich in Osteuropa nach dem Untergang der Sowjetunion, und gleichzeitig damit eine Förderung des Demokratisierungsprozesses, zu vereinbaren ist. Die Recherchen zu den Vattenfall-Schiedsverfahren gestalten sich schwierig, da die Prozesse nicht sehr transparent sind und nur parteiöffentlich verhandelt werden. Zum Verfahren werden keine Dokumente veröffentlicht, weder durch die deutsche Bundesregierung, noch durch das Gericht selbst. Das macht die Benutzung von Primärquellen zu den Verfahren kaum möglich, was auch die von der Bundesregierung im Bundestag vertretene Auffassung auf eine Anfrage der Grünen, belegt.Die abschließende Frage der Seminararbeit soll sein, ob es materiell rechtliche Unterschiede zwischen den beiden Systemen für die involvierten Parteien gibt. Kann eines der Systeme ¿sinnvoller¿ sein und wenn ja, was für Konsequenzen könnte das für die Anwendung der beiden Rechtssysteme haben?
Die Arbeit behandelt das Verbot der monetaren Staatsfinanzierung, das in Art. 123 AEUVals eine der Kernvorschriften uber die Europaische Wirtschafts- und Wahrungsunion niedergelegt ist. Am Beispiel dieser Norm untersucht der Verfasser, ob hinsichtlich der Mitgliedstaaten der EWU Disparitaten beim Verstandnis von Normativitat auszumachen sind.
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