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Zu den Aufgaben einer Akademie der Wissenschaften gehoren nieht nur die sogenannten Langzeitvorhaben wie die Herausgabe des Grimmschen Worterbu ches oder des von der Nordrhein-Westfalischen Akademie betreuten Reallexikons und Jahrbuches fiir Antike und Christentum oder - in den monatlichen Sitzungen der beiden Klassen fiir Geisteswissenschaften und fiir Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften - die Diskussion wissenschaftlicher Themen und Entwieklungen, sondem es ist auch eine gem iibemommene Verpflichtung der Akademie, intemationale Symposien zu bestimmten Fragen der Wissenschaft anzuregen und zu unterstiitzen. In einer Zeit, in der man von der schriftlichen Tradition zu den sogenannten Neuen Medien iiberzugehen scheint, ist es sicherlich berechtigt, den Blick zuriickzulenken auf eine Epoche, in der es noch keine oder nur eine unzureichende schriftliche Tradierung gab, oder auf Ethnien, in denen heute noch die iilteste Kommunikations methodik der oralen Dbertragung dichterischer Erzeugnisse lebendig ist. Wiihrend man in friiheren Jahrhunderten derartige miindliche Quellen weitgehend vemach liissigte, ist es in Europa seit d~m 19. Jahrhundert zu einer intensiven Beschiiftigung mit diesem wiehtigen, bis heute in vielen Teilen der Welt brachliegenden Quellenmaterial gekommen. Gerade ein Medizinhistoriker wie ich, der sich derartiger miindlicher Uberlieferungen bei seinen Untersuchungen iiber die Ethno medizin verschiedenster Volkerschaften zu bedienen hat, darf sich besonders freuen, daB von sachkundigen Kennem Formen und Funktion dieser miindlichen Traditionen in aller Welt behandelt werden und damit neue AnstoBe zu einer intensiveren Beschiiftigung mit dieser Forschungsrichtung gegeben werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Problem der Archivierung von Tonbandaufnahmen. Sie steUen oft die einzigen Dokumente dahinschwinden der mundlicher Dberlieferungen dar; urn ihre Erhaltung soUte man daher uber aus besorgt sein, zumal Tonbandaufnahmen durch zahlreiche Einflusse, nicht zuletzt durch die kosmische Strahlung, permanent gefahrdet sind. Auf der Arbeitstagung fand unter den Teilnehmern ein Erfahrungsaustausch uber die derzeit und in naher Zukunft am besten geeigneten Tontrager zur Archivie rung von Tonbandaufnahmen statt. Die Probleme der Archivierung von mundlichen Dberlieferungen gehen jedoch weit uber die der Archivierung von Tonbandaufnahmen hinaus. Vor aUem in Osteuropa gibt es au6erordentlich umfangreiche Archive schriftlich aufgezeichneter mundlicher Traditionen. So begann beispielsweise die Sam meltatigkeit der Esten auf dies em Gebiet bereits im 17. Jahrhundert. Das Archiv der Estnischen Folklore umfa6te 1981 nicht weniger als 1.134.020 Sei 4 ten und 33.995 Stucke in einer Phonothek. Das Material aus dies en Ar chivsammlungen wurde bislang nur zu einem Bruchteil veroffentlicht und wis senschaftlich bearbeitet. Das Problem der Bewaltigung solcher Stoffmassen, auch mit modernen Methoden der Daten-und Textverarbeitung, beschaftigt zahlreiche Wissenschaftler. 3. Zum Problem der Publikation von mundlichen Dberlieferungen wurde die Frage erortert, welche Auswahl aus dem in der Regel sehr umfangreichen Material nach welchen Kriterien getroffen werden soUte. Mit dem "NormaUe ser" taucht die Frage nach popularen bzw. wissenschaftlichen Editionen auf.
Während der zweiten Verbannung des noch christlichen Prinzen Julian in Nikomedia (ca. 350) lehrte dort Libanios. J ulian hatte zwar versprochen, den Unterricht des Heiden nicht zu besuchen, wußte aber das Verbot zu umgehen, indem er sich durch kleine Geschenke von einem andern Studen ten tagtäglich Nachschriften der Vorträge dieses beliebten Rhetors ver schaffte. (]. Bidez, Julian der Abtrünnige, München o. ]. , 63. ) Damit ist vergleichsweise die Situation geschildert, welcher der Psalmen kommentar von Tura entstammt, nur daß sie zwei bis drei Jahrzehnte später fällt, der Ort Alexandrien ist, der Lehrer Didymus der Blinde - zu seiner Zeit kaum weniger berühmt als sein heidnischer Kollege -, das Thema der V orträge die Erklärung der Psalmen. Auch hier also schrieb ein Hörer mit, seine Nachschrift wurde kopiert, eine dieser Kopien überdauerte die Jahr hunderte bis auf unsere Zeit, eine Lage dieses Kodex gelangte schließlich in die Kölner Papyrussammlung und wird hiermit erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daß es sich um eine "Kollegnachschrift" handelt, hat Vorteile und Nach teile. Letztere machen es notwendig, daß schon die Übersetzung als erste Hilfe zum Verständnis des oft schwierigen Textes dienen muß, das dann durch die Erläuterungen in - soweit möglich - vollem Umfang dem Leser aufgeschlossen werden soll. Dieses Verständnis mußte vor allem aus den antiken Zeugnissen selbst gewonnen werden. Es war nicht beabsichtigt, die im Text jeweils aufscheinenden Probleme erschöpfend zu behandeln, doch sollte andererseits der traditionelle und zeitgenössische geistesgeschicht liche Hintergrund deutlich werden.
Wenn in ptolemaischen Papyri Angaben in Bronzegeld gemacht werden, ist es bislang nicht moglich, diese Summen in dem uns erhaltenen ptole maischen Bronzegeld darzustellen. Die Nominale der ptolemaischen Bronze miinzen sind unbekannt, auch die chronologische Einordnung der Miinzen ist schwierig. Wolfram Weiser hat in einem Buch, das gesondert erscheinen wird, den Versuch unternommen, Entwicklung und Aufbau der ptolemaische 1 Bronzewahrung zu rekonstruieren. Parallel zu diesem numismatischen Ver such sind die folgenden papyrologischen Beitrage entstanden. Die Papyri liefern neben den Miinzen wichtige Hinweise zur Rekonstruk tion der Entwicklung der ptolemaischen Wahrung. So lassen sich aus den in den Papyri liberlieferten Preisen, Lohnen und Preisangaben flir den Stater (die Tetradrachme in Silber) Riickschliisse auf die Wahrungsentwicklung 2 3 ziehen. Solche Angaben haben F. Heichelheim und T. Reekmans systema tisch gesammelt und genutzt. Unser Versuch schreitet auf dieser Bahn fort, und so finden sich, auf neuen Stand gebracht, die entsprechenden Listen von Reekmans im Anhang wieder. Ausgewertet wurden auBerdem die in ptole maischen Vertragen liberlieferten Strafgelder (rnl-ttl.w.), an denen auch Ver anderungen im Wahrungssystem ablesbar sind. Verstarkt wurden auch die demotischen Papyri herangezogen und mit den griechischen verglichen.
1. DIE SCHOPFUNG SCHRIFfLICHER ANAPHORENFORMULARE AM AUSGANG DER ANTllill Es wird haufig betont, wie peinlich genau die Romer in ihrem Gotterkult auf die prazise Wiedergabe von Gebetsformeln achteten. Urn versehentliche Abweichungen und die hiervon befUrchteten schlimmen Folgen zu vermei den, trugen sie die Gebete nicht auswendig vor, sondem verlasen sie in der 2 Regel aus Zeremonialbiichem. Auch die jiidische Tempelliturgie war in eine feste Form gefaBt, die wohl kaum Gelegenheit zur freien Gestaltung bot. 3 Sollte sie doch die unverriickbare kosmische Ordnung symbolisieren. Hingegen herrschte beim offentlichen Gebet im Gottesdienst der Urchri sten groBte Freiheit nicht nur im Wortlaut,4 sondem auch in der Gesamtdis position. Welch breiter Raum anfanglich der Eingebung des Augenblicks auch in Form von Glossolalie und von Offenbarungen sowie ihrer jeweiligen Auslegung, die man als Werk des Heiligtm Geistes betrachtete,5 gewahrt wurde, zeigen die von Paulus aufgestellten Grundregeln, die den Ablauf der Eucharistiefeier in der korinthischen Gemeinde zu ordnen suchten, indem die Teilnehmer u.a. dazu angehalten wurden, wenigstens einzeln hintereinander zu reden (1 Cor. 14,26-31). Auch im zweiten und dritten lahrhundert wurde das gottesdienstliche Ge 6 bet oft aus der Eingebung des Augenblicks heraus improvisiert. Soweit iiberhaupt einmal, wie in einem Abschnitt der wohl schon zu Beginn des 2. 2 Vgl. G. Wissowa, Religion und Kultus der Romer = HdbAW 5, 4 (2Munchen 1912) 397f mit Anm. 7 und 9; K. Latte, Romische Religionsgeschichte = HdbA W 5, 4 (Munchen 1960) 392; F.J. DOlger, Antike und Christentum 2 (1930) 242f.
In diesem Vol. XXIX der Papyrologica Coloniensia werden inhaltlich zusammengehörige Papyrusurkunden aus verschiedenen Papyrussammlun gen veröffentlicht. Mit Ausnahme der beiden Papyri aus München werden alle anderen Stücke hier zum ersten Mal publiziert. Die Nummern 1, 2, 4, 5, 10-12, 15, 16, 18-20 entsprechen in leicht überarbeiteter Fassung den Nr. 1-12 der von James M.S. Cowey verfaßten Dissertation "Das Archiv des jüdischen Politeuma in Herakleopolis und das Archiv des Phrurarchen Dioskurides. Achtzehn griechische Papyri aus den Sammlungen von Heidelberg und Wien", die im Sommersemester 2000 von der Fakultät für Orientalistik und Altertumswissenschaften der Ruprecht Karls-Universität Heidelberg angenommen wurde. Für die Nummern 3, 6- 9, 13, 14 und 17 ist Klaus Maresch verantwortlich. Zur Einleitung haben beide Autoren beigetragen. Dieter Hagedorn hat der Publikation der Heidelberger Stücke in der vorliegenden Reihe zugestimmt und nicht nur als Doktorvater von James M.S. Cowey maßgeblichen Einfluß auf das Entstehen des Buches genom men, sondern darüber hinaus das Manuskript des ganzen Buches in verschie denen Stadien seiner Entstehung gelesen und gefördert; Angelos Chaniotis hat sich als Zweitgutachter der Dissertation angenommen. Hermann Rarrauer hat uns in großzügiger Weise die Publikationsrechte an den fünf Wiener Texten eingeräumt. Reinhold Merkelbach, Rudolf Kassel und Wolfgang D.
Die hier vorgelegte Untersuchung ist Teil meiner Arbeit am Athanasius-Text, die ich in der Patristischen Arbeitsstelle Bochum der Nordrhein-Westfalischen Akademie der Wissenschaften ausfuhrte. Dabei wurde ich von Spezialisten fur den Text des Neuen Testaments uncl der Septuaginta beraten. Dafur mochte ich an dieser Stelle Frau Prof. Aland und Herrn Witte (Institut fur neutestamentliche Textforschung), Herrn Prof. Hanhart und Herrn Fraenkel (Septuaginta-Unter nehmen) meinen Dank aussprechen. Ich hoffe, daB meine Studie sowohl dem Interesse an der Geschichte des Bibeltextes wie an Athanasius als Bibelexegeten dienlich ist. Ausdriicklich danken mochte ich hier dem Leiter der Patristischen Arbeits stelle, Herrn Prof. Martin Tetz, der dieses Skript mit Rat und Hilfe gefordert hat. Seit dem AbschluB des Manuskripts ist die eine cler hier behandelten Schriften, die epistula ad episcopus Aegypti et Libyae, im Druck erschienen: Athanasius (Alexandrinus), Werke. Bd 1, 1. Teil: Die dogmatischen Schriften, 1. Lfg.: Epistula ad episcopus Aegypti et Libyae, Edition vorbereitet von Karin Metzler, besorgt von Dirk Uwe Hansen und Kyriakos Savvidis, Berlin/New York 1996. Die hier benutzten Stellenangaben nach Migne sind in dieser Ausgabe leicht zu finden. In der Beurteilung cler Handschriften hat sich geandert, daG die Handschrift A als Vorlage der Gruppe c erkannt wurde. Auch fur die Arianerreden wird sich dadurch die Angabe der Lesarten andern; dies wurde hier bereits durchgefiihrt.
Mit dankenswerter Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bereiten seit einigen Jahren C. A. Willemsen (Bonn), Thea von der Lieck-Buyken (Köln), die Verfasserin der vorliegenden Abhand lung, und der Unterzeichnete eine Neuausgabe der Konstitutionen von Melfi, des Gesetzeswerkes Friedrichs II. von Hohenstaufen (1231), vor. Nach Ermittlung der in den Archiven noch vorhandenen lateinischen und grie chischen Handschriften durch C. A. Willemsen und deren Kollationierung erscheint nunmehr der Nachweis der den Konstitutionen zugrundeliegen den Quellen, die Fertigstellung eines schon begonnenen Wörterbuches und der Versuch, einen authentischen Text festzulegen, als die nächste wichtige Aufgabe. Ein Schritt auf diesem Wege soll die vorliegende Abhandlung sein, die römische und byzantinische Quellen der Konstitutionen nachweist. Ergänzungen dieser Arbeit nach der Seite des germanischen und arabi schen Rechtes sind in Vorbereitung bzw. in Aussicht genommen. Als Nebenfrucht der Editionsarbeit konnte der Unterzeichnete bereits im Jahre 1957 eine Studie über "Das Gottesurteil in den Konstitutionen von Melfi Friedrichs 11. von Hohenstaufen (1231)" veröffentlichen (Festschrift für Walter Schmidt-Rimpler, Karlsruhe 1957, S. 9-21). Herrn Kollegen Envin Seidl (Köln), dem das Manuskript im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Begutachtung vorgelegen hat, sei an dieser Stelle, zugleich im Namen der Verfasserin, herzlich für sein Interesse und seine Mitarbeit gedankt.
In der Geschichte der Beziehungen der griechisch-romischen Welt zum Osten, insbesondere zu den Landern am Indischen Ozean, gibt es eine Reihe von Ereignissen, Personen und Dokumenten, die der Forschung teils seit jeher, teils freilich erst nach langem Bemuhen der Wissenschaft, chrono- logische Ratsel aufgeben. Zu den sich hier zeigenden Problemen gehort das Datum des sog. Periplus des Roten Meeres, unserer wichtigsten Quelle fur den graeco-agyptischen Indienhandel der Kaiserzeit, ferner die Frage, wann die aksumitische Kirche gegrundet bzw. das Aksumitenreich christianisiert wurde, und endlich die Regierungszeit des groen Kushan-Herrschers Kanishka und das Ende der Partherherrschaft im Indusgebiet. Die Losung der genannten Probleme ist deshalb von so groer Wichtigkeit, weil ohne ein halbwegs sicheres chronologisches Gerust unser im Detail gar nicht so sparliches Wissen uber die romische Auen- und Handelspolitik, uber die Beziehungen der griechisch-romischen Kulturwelt zu den nicht unmittelbar benachbarten Landern des Ostens und uber die Bedeutung jener Lander fur das literarisch fabare Weltbild eines Gebildeten der Kaiserzeit notwen- digerweise unbefriedigend bleibt. Die Datierung Konig Kanishkas~ der zu Ehren schon ein Kongre der Spezialisten abgehalten wurde, sei den Indologen und Iranisten uberlassen, die freilich einer Einigung ferner denn je zu sein scheinen. An Hand der Quellen aus dem Mittelmeergebiet im weiteren Sinne lat sich zu dieser Frage wohl kaum etwas Erhebliches sagen. Die beiden anderen oben auf- gefuhrten Probleme jedoch betreffen nicht zuletzt die wichtigste Kontakt- region im Verkehr zwischen Indien und der antiken Welt, namlich die Kustenzonen des Roten Meeres.
gekommen ist, sowie Herrn Prof. W. Schneemelcher, Bonn, für die Mühen der Organisation und Beratung.
Dieser Hymnus ist in drei Fassungen (A B C) erhalten. Auch er ist wahr scheinlich bei Inkubationszeremonien in Tempeln gebraucht worden. Hermes-Thoth wird beschworen, einen weissagenden Traum zu schicken, und es wird eigens gesagt, daß der Traum Vorschriften zur Heilung von Krankheiten enthalten könne. Thoth war ja Patron der Ärzte. Es wird nicht spezifiziert, von welcher Art der Traum sein wird; es könnte sein, daß Hermes selbst erscheint, oder daß die Weisung durch eine beliebige Traumerscheinung erfolgt. Aber auch das Auftreten eines Toten geistes kommt in Betracht, denn Thoth ist Mondgott, ja manchmal der Mond selber, und es heißt im vierten Vers (V 404 = d), daß Hermes seinen Weg durch die Luft unterhalb des Tartaros nimmt, und im sechsten und siebenten Vers (V 40617 = f/g) , daß er mit seinem Licht die Menschen erfreut, die ihr Leben beendet haben und unter der Erde sind. Er kann also Totengeister heraufschicken. Der griechische Hermes ist Geleiter der Toten seelen. Für die Hypothese, daß der Text im Tempelkult benutzt wurde, spricht V 397. Dort heißt es, daß der Orakel sucher sich zum Inkubationsschlafnieder legen solle, "ohne irgendjemand Antwort zu geben". Es wird vorausgesetzt, daß er nicht allein ist. Die Texte sind abgedruckt und besprochen worden von F. Graf, in: ehr. A. Faraone - D.
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