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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14, Universität Leipzig, Veranstaltung: Seminar - Aktuelle Rechtsfragen im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Mordmerkmal der Heimtücke und der Vorverlagerung des für die Arglosigkeit maßgeblichen Bewertungszeitpunkts hin zur Tatvorbereitungsphase. Im Rahmen der Arbeit wird der für die Problematik relevante BGH - Beschluss vom 31.7.2018 ¿ 5 StR 296/18 (NStZ 2018, 654-655) intensiv auf seine Vereinbarkeit mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Koinzidenzprinzip hin untersucht.Das Heimtücke-Mordmerkmal ist eines der am häufigsten verwirklichten Mordmerkmale. Eine Kontroverse ergibt sich aus der Frage des für die Beurteilung der Heimtücke, speziell der Arglosigkeit relevanten Zeitpunkts. Hierfür hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner bisherigen Rechtsprechung eine systematische Regel-Ausnahme-Konstruktion entwickelt. Neuen Anlass zur Diskussion des für die Arglosigkeit relevanten Zeitpunkts bietet dabei ein im Jahr 2018 ergangener Beschluss, der die bisherige Regel-Ausnahme Konstruktion erweitert und die Heimtücke durch eine Vorverlagerung des für die Arglosigkeit relevanten Beurteilungszeitpunkts in die Tatvorbereitungsphase begründet. Gegenstand dieser Arbeit ist es, diese neuerliche Rechtsprechung des BGH anhand der These, dass die Vorverlagerung des Bewertungszeitpunkts eine mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und Koinzidenzprinzip nicht mehr vereinbare Ausweitung des Heimtückemerkmals darstellt, einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.
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