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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,7, Philosophisch-Theologische Hochschule der Pallottiner Vallendar, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Position von Bielefeldt zum absoluten Folterverbot genauer betrachtet werden. Dabei werden im ersten Kapitel die Begriffe ¿Menschenwürde¿ und ¿Folter¿ einer genauen Betrachtung unterzogen. Was auf den ersten Blick trivial erscheint, wird sich bei einer intensiven Untersuchung als eine komplexe geschichtliche Entwicklung erweisen. Der Begriff der Menschenwürde ist zwar schon in der Antike bekannt, jedoch haben sich die Konturen und bestimmte Ansichten über die Würde des Menschen im Verlauf der Menschheitsgeschichte geändert. Hinter den unterschiedlichen Konzepten des Würdebegriffs stehen auch unterschiedliche anthropologische Ansichten. Es gilt, herauszufinden, ob hinter all dem Wandelbaren nicht auch ein unwandelbarer Kern steckt, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach unserem heutigen Verständnis rechtfertigt. Dabei sollen im Hinblick auf die Position von Heiner Bielefeldt unterschiedliche Standpunkte diskutiert werden.Im zweiten Kapitel stelle der Autor die Position von Bielefeldt dar. Dabei bezieht er sich hauptsächlich auf das Policy Paper ¿Das Folterverbot im Rechtsstaat¿ und den Essay ¿Menschenwürde und Folterverbot¿. Für Heiner Bielefeldt folgt das absolute Folterverbot aus den zwei wesentlichen Prämissen: Erstens, die Würde des Menschen ist unantastbar, und zweitens, Folter ist gegen die Würde des Menschen. Nachdem die Position von Bielefeldt dargestellt wurde, wird im dritten Kapitel die Position von Bielefeldt diskutiert. Dabei zieht der Autor unterschiedliche Autoren zurate, die sich für, aber auch gegen das Folterverbot einsetzen. Abschließend werde ich Anfragen an Heiner Bielefeldt stellen. Diese Anfragen werden nicht beantwortet. Ich bin davon überzeugt, dass in dieser schwierigen Frage ¿ ¿Folter, ja/nein? ¿ keine endgültige Antwort gefunden werden kann. Jede Person muss sich diese Frage selbst stellen und jeder muss seine Antwort vor seinem Gewissen verantworten können. Diese Antwort kann ihm niemand abnehmen.Der Autor ist der Auffassung, dass es einen großen Unterschied macht, Extremfälle in akademischen Beträgen zu diskutieren und sie dann in der Realität selber miterleben zu müssen. Das soll aber niemanden von der Pflicht entbinden, sich akademisch mit der wichtigen Frage nach dem Folterverbot auseinander zu setzen, um damit aktiv den Meinungsbildungsprozess mitgestalten zu können.
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