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Bøger i Akademische Schriftenreihe Bd. V501846 serien

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  • af Melanie Müller
    481,95 kr.

    Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - IT-Recht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die mit dem digitalen Nachlass verbundenen rechtlichen Probleme näher darzustellen. Insbesondere soll dabei der Frage nachgegangen werden, inwiefern die "Facebook-Entscheidung" des BGH bisher offene Punkte beantwortet hat und welche Aspekte weiterhin unklar geblieben sind.Dazu muss zunächst geklärt werden, was man unter dem Begriff des digitalen Nachlasses versteht. Danach stellt sich die Frage, welche Bestandteile des digitalen Nachlasses vererblich sind und ob sich dabei Besonderheiten beispielsweise im Hinblick auf eine mögliche Höchstpersönlichkeit oder das postmortale Persönlichkeitsrecht ergeben. Bejaht man zumindest einen Zugriffsanspruch der Erben auf die Accounts des Erblassers, stellt sich insbesondere bei sozialen Netzwerken und E-Mails die Folgefrage, ob die Anbieter gegen § 88 Abs. 3 TKG oder die Vor-schriften der DSGVO oder des BDSG verstoßen, wenn sie diesem Anspruch stattgeben. In diesem Fall würde er wegen rechtlicher Unmöglichkeit untergehen.Im Anschluss daran wird untersucht, welche Regelungen bezüglich des digitalen Nachlasses in AGB getroffen werden können. Fraglich ist dabei, ob Klauseln, die eine Vererblichkeit ausschließen, wirksam sind und welche Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung gestellt werden können. Danach wird kurz dargestellt, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Erblasser selbst im Hinblick auf seinen digitalen Nachlass hat. Das Internet ist aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Nicht nur junge Menschen schreiben E-Mails, nutzen soziale Netzwerke, kaufen im Internet ein oder betreiben Blogs, auch Ältere sind zunehmend online unterwegs. 2018 wurden in Deutschland 848,1 Milliarden E-Mails versendet. 27 Millionen Deutsche sind Mitglied beim sozialen Netzwerk Facebook. 5,81 Millionen nutzen das Verkaufsportal ebay mindestens einmal pro Monat. Auch über Kryptowährungen verfügen schon rund 4,5% der Bevölkerung.Die Frage, was nach dem Tod mit ihren digitalen Hinterlassenschaften passiert bzw. passieren soll und welche diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, stellen sich dagegen nur die Wenigsten. Dabei kommt den digitalen Positionen nicht "nur" ein Erinnerungswert zu wie es bei digitalen Fotos oder Videos der Fall sein kann. Vielmehr können darin auch hohe finanzielle Werte schlummern, wie beispielsweise in Kryptowährungen, Domainnamen oder online geführten Bankkonten.

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