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Konkret geht es einerseits um die Frage, wie der EGMR mit Tatsachen umgehen soll, die erst nach Abschluss des nationalen Verfahrens entstanden sind oder vor dem EGMR neu vorgebracht werden (echte und unechte Noven).
Das Buch analysiert die tragenden Säulen der Verfassungsrechtsentwicklung auf empirischer Grundlage. Es baut dabei auf den Theorien Poppers, Kuhns und Kelsens auf und passt diese an, um die theoretische Erfassung von Staatsrecht als beobachtbares soziales Phänomen zu maximieren. Dieser Ansatz findet Verwendung, um neues Licht auf verschiedene Aspekte der Verfassungsentwicklung zu werfen, konkret auf die Ursprünge in und aktuelle Verflechtung mit dem europäischen Rechtsraum; das System des Grundrechtsschutzes mit besonderer Beachtung der Kommunikations- und Religionsfreiheit; das System der Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; und die generell-abstrakte Dimension gerichtlicher Rechtschöpfung. Dies erlaubt Rückschlüsse auf eine Theorie der rechtstatsächlichen Verfasstheit. Dabei wird die besondere Rolle von Paradigmen für den Ursprung, die Stabilisierung und das Ende von autopoietischen Systemen positiven Staatsrechts deutlich.
Das Buch arbeitet das Länderberichtsverfahren im interamerikanischen Menschenrechtsschutzsystem auf und liefert die erste umfassende und systematisierte Analyse des Länderberichtverfahrens der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte. Es gibt Einblicke in die Praxis der Tatsachenfeststellung, Vorbeugung und juristische Aufarbeitung von Fällen schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen und systemischer Probleme auf dem amerikanischen Kontinent von 1959 bis 2018. Es geht dabei um Tatbestandsmerkmale, die dahinterliegende Dogmatik, Beweisfragen und den Bezugspunkt zu den materiellen Gewährleistungen des interamerikanischen Menschenrechtsschutzes. Beleuchtet wird die Adäquanz des Länderberichtsverfahrens als Instrument, die entsprechenden Menschenrechtsverletzungen sichtbar zu machen und in einem Menschenrechtsgremium abzuarbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Eignung und die Wirksamkeit des Länderberichtsverfahrens.
Dieses Buch analysiert den grundrechtlichen Schutzbereich der Garantien der Meinungsäußerungsfreiheit in den Grundrechtskatalogen der EMRK, des Grundgesetzes und der Grundrechtecharta der EU. Das Werk untersucht, inwieweit Hassreden und vergleichbare demokratiefeindliche Äußerungen vom Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit umfasst sind. Die Autorin setzt sich mit der zu diesen Äußerungen ergangenen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte auseinander. Sie kommt über ausführliche Auslegungserwägungen zu den relevanten Bestimmungen zum Ergebnis, dass die Äußerungen, auch wenn sie einen Grundrechtsmissbrauch darstellen, im Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit liegen und ihr Verbot einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das Grundrecht darstellt. Diese Schlussfolgerung wird mit der Feststellung verbunden, dass die Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs wegen der in diesen Fällen typischerweise vorliegenden Interessenlage regelmäßig erfüllt werden können.
Dieses Buch befasst sich aus menschenrechtlicher Perspektive mit einer Vielzahl von Bräuchen und Riten, die als soziale Phänomene unter dem Begriff der "schädlichen traditionellen und kulturellen Praktiken" zusammengefasst werden können. Schädliche traditionelle und kulturelle Praktiken stehen heutzutage mehr denn je im Fokus öffentlicher Debatten. Angesichts der wachsenden kulturellen Vielfalt werden öffentliche Auseinandersetzungen über neue und alte Traditionen, "fremde" und "eigene" soziokulturelle Praktiken als auch die Grenzen von sozialadäquaten Selbst- und Fremdschädigungen weiter zunehmen. Die vorliegende Abhandlung erfasst und bewertet schädliche traditionelle und kulturelle Praktiken erstmals systematisch als ein universelles Phänomen und untersucht ihre menschenrechtlichen Implikationen. Damit leistet sie nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Förderung eines glaubwürdigen Menschenrechtsdiskurses innerhalb unserer heutigen pluralistischen Gesellschaften.
Das Buch geht der Frage nach, ob und inwiefern sich meeresspiegelinduzierte Veränderungen der Küstenlinien auch im Verlauf maritimer Grenzen widerspiegeln. Nach Untersuchung der maßgeblichen Vorschriften des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass Veränderungen des Küstenverlaufs Auswirkungen auf maritime Grenzen haben können, das Ausmaß der Veränderung allerdings von der konkreten Art der Grenze und deren Entfernung zur Basislinie abhängt. Global betrachtet birgt die Beweglichkeit der Seegrenzen ein erhöhtes Konfliktpotential, denn sie wird Unsicherheit über bestehende Grenzverläufe verursachen. Seegrenzen sollten daher dauerhaft stabilisiert werden. Der Autor belegt, dass dies auf Grundlage des geltenden Rechts nicht sinnvoll gelingen wird. Nur durch Änderung des SRÜ oder der Herausbildung von neuem Völkergewohnheitsrecht ließe sich verhindern, dass das internationale Seerecht die Folgen des durch den Meeresspiegelanstieg bedingten Landverlusts nicht noch verschlimmert.
Das Buch befasst sich mit der Fragestellung nach einer Konstitutionalisierung des Völkerrechts und beleuchtet diese aus einer systemtheoretischen Sichtweise.Das Werk setzt sich zunächst intensiv mit der Systemtheorie von Niklas Luhmann auseinander und analysiert anschließend sowohl vorherrschende Konstitutionalisierungs- als auch Fragmentierungstendenzen. Ausführlich wird dabei auf den Ansatz des sog. Societal Constitutionalism eingegangen und die Hauptthese der Vertreter dieses Ansatzes kritisch gewürdigt. Schließlich beleuchtet das Werk die Konstitutionalisierung des Völkerrechts unter systemtheoretischen Gesichtspunkten und untersucht, inwieweit ein autonomes oder sogar autopoietisches Rechts- und Politiksystem auf internationaler Ebene existieren und ob diese beiden Systeme analog zur nationalstaatlichen Ebene durch eine Art strukturelle Kopplung verbunden sind. Im Kern bejaht das Werk ein Vorliegen einer strukturellen Kopplung und dadurch auch eine Konstitutionalisierung zumindest in einem abgeschwächten Maß.
The Trade Embargo: Its Basis in International, European and Domestic Law, Practice and Compensation
Die Errichtung der internationalen Straftribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda auf der Grundlage des Kapitels VII der VN-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den genannten Straftribunalen. Die Verfasserin untersucht, welche konkreten Aufgaben die Statuten und Verfahrens- und Beweisordnungen der Straftribunale den Staaten zuweisen und inwieweit die Staaten den ihnen übertragenen Aufgaben nachkommen. Analysiert werden die Stärken und Schwächen der derzeit vorliegenden nationalen Gesetzgebung, auf deren Grundlage sich die Kooperation zwischen den nationalen Behörden und den internationalen Straftribunalen vollzieht. Anhand des Falles Blaskic vor dem Jugoslawien-Tribunal wird aufgezeigt, inwieweit die Staaten in der Praxis bereit sind, eine Einschränkung ihrer Souveränität auf dem Gebiet des Strafrechts hinzunehmen und den Anordnungen und Rechtshilfeersuchen der internationalen Straftribunale Folge zu leisten.
Originally presented as the author's doctoral thesis, Ruprecht-Karls-Universit'at Heidelberg, 2002.
Originally presented as the author's Habilitationsschrift--Universit'at Z'urich, 2002.
Das Open-Access-Buch untersucht am Beispiel des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs (IAGMR), welche Rolle innerstaatliche Gerichte bei der Umsetzung internationaler Entscheidungen wahrnehmen. Wann sind sie bereit ihre Pendants in Straßburg bzw. San José bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen zu unterstützen und diese gleichsam unmittelbar ¿anzuwenden¿, und wo ziehen sie Grenzen und rote Linien? Was sind die Probleme, die ihnen begegnen, und befinden sich Gerichte tatsächlich im Wandel hin zu einer defensiveren und weniger völkerrechtsfreundlichen Haltung, wie einige jüngere Beispiele vermuten lassen?Das Werk widmet sich der Frage, welche Wirkungen innerstaatliche Gerichte bereit sind, den Entscheidungen der Menschenrechtsgerichte zukommen zu lassen ¿ und zwar genau dann, wenn sich das innerstaatliche Recht nicht dazu äußert. Es zeigt auf, dass hinter der vermeintlich technischen Ausgangsfrage fundamentale Fragen verfassungsrechtlicher Natur stehen und sich am Beispiel der Menschenrechtsgerichte einige der zentralen Schwierigkeiten und Probleme zeigen, wie sie beim Zusammenspiel von Rechtsordnungen in Zeiten globalen Regierens entstehen.
Das Buch nimmt die aktuelle Kritik am EGMR zum Anlass, die Grundsatzfrage zu stellen, welche Rolle dieser gegenüber dem demokratisch-rechtsstaatlichen Entscheidungsprozess seiner Vertragsstaaten einnehmen sollte. Denn die Kritik an der Legitimität des Gerichtshofs, die momentan im Vereinigten Königreich am drastischsten formuliert wird, wirft berechtigte demokratietheoretische Frage auf und ist ernst zu nehmen. Neben einer detaillierten rechtstheoretischen und -methodischen Bewertung der Rechtsprechung wird die Kritik auch aus staatstheoretischer Sicht behandelt. Hierbei werden jeweils interdisziplinär Erkenntnisse der Philosophie sowie der Sprach- und Politikwissenschaften herangezogen. Nach einer ausführlichen Analyse anhand der Wiener Vertragsrechtskonvention werden objektivistische Auslegungsansätze (wie original meaning oder positivisme sociologique) erörtert und zurückgewiesen. Die Kontrolle der Einhaltung prä-existenterNormen ist als alleiniges Erklärungs- und Rechtfertigungsmodell jedenfalls defizitär. Aufgabe des Gerichtshofs ist es auch, den demokratisch-rechtsstaatlichen Entscheidungsdiskurs an seine korrekte Funktionsweise zu binden, seine normative Rationalität sicherzustellen sowie hierfür die Tatsachengrundlage zu prüfen. Hierbei kommt der margin of appreciation und dem sie maßgeblich bestimmenden Faktor der Legitimität der kontrollierten Entscheidung besondere Bedeutung zu. Sie verhindert ihrerseits, dass der Gerichtshof aus seiner Rolle fällt, die darin besteht, als Wächter dieses Diskurses einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Institutionen demokratischer Rechtsstaaten ihrer Rolle entsprechen.
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