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Die Hinzurechnungsbesteuerung ist seit 1972 eine bekannte Maßnahme des nationalen Steuerrechts, um die rein künstliche Gewinnverlagerung ins Ausland zu vermeiden. Trotz ihres stolzen Alters hat die Diskussion um die Hinzurechnungsbesteuerung infolge der Reform der nationalen Regelungen durch das ATADUmsG jüngst wieder an Fahrt aufgenommen. Der Autor befasst sich umfassend mit den Änderungen der nationalen Hinzurechnungsbesteuerung infolge des ATADUmsG. Der Fokus liegt auf den Änderungen, die sich bei Unternehmensakquisitionen ergeben. Der Arbeit liegt damit eine vergleichende Betrachtung zwischen alter und neuer Rechtslage zugrunde. Die eintretenden Änderungen werden durch diverse Handlungsalternativen anschaulich herausgearbeitet. Zudem legt der Autor dar, ob und inwiefern die nationalen Regelungen den sekundärrechtlichen Vorgaben der ATAD genügen oder gar über diese hinausgehen.
Aids for public service broadcasting (PSB), namely radio and television licence fees, have to comply with European State aid law. The book sheds light on the demands of Art. 107(1) TFEU and the Amsterdam Protocol. The author focuses on the Altmark Trans-ruling, which established compensation criteria for services of general economic interest (SGEI).
Wie wahr darf Dichtung sein? Bei dieser Frage stehen sich Kunstfreiheit und Persoenlichkeitsrecht gegenuber. Der Autor kommt - anders als das BVerfG - zu dem Ergebnis, dass Literatur nicht bereits dann grundrechtswidrig ist, wenn der Kernbereich privater Lebensgestaltung der Romanvorlage betroffen ist. Er pladiert fur eine umfassende Abwagung.
Diese Studie eroertert die Vereinbarkeit des international geplanten Right-of-use-Approachs im Bereich der Leasingbilanzierung mit dem handelsrechtlichen Einzelabschluss und der Steuerbilanz. Hierbei analysiert die Autorin die unterschiedlichen Bilanzierungszwecke und geht auf den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschafte ein.
Die Autorin uberpruft das traditionelle Bild der satirischen Zeitschrift des "Simplicissimus" als Vordenker und Schrittmacher des modernen Arbeitsrechts und unterzieht dieses einer kritischen Wurdigung, unter Verwendung eines interdisziplinaren, auch literaturwissenschaftlichen Ansatzes.
Die parallel debt wird als widerspruchsfreie Konstruktion eines separaten Sicherheitenvehikels im Vertragsgefuge von Konsortialkrediten erkannt. Aufbauend auf der Lehre von der Zweckgemeinschaft von zu sichernder Forderung und Sicherungsrecht wird sie als ein Konstrukt zweier gleichrangiger, sich gegenseitig beeinflussbarer Forderungen verstanden.
Das Buch pruft die Rechtsangleichungskompetenz des Art. 114 AEU fur die Errichtung der EBA und anderer Unionsagenturen. Analysiert werden die Vereinbarkeit mit den im Unionsrecht geltenden allgemeinen Rechtsgrundsatzen, wie demokratischen und rechtsstaatlichen Erwagungen sowie die UEbertragung von Aufgaben in Verbindung mit Art. 127 Abs. 6 AEU.
Das amerikanische Modell der Affirmative Action Policy wird insbesondere in der deutschen Diskussion zur Frauenförderung immer wieder als Vorbild für die Verfolgung sogenannter «vergabefremder» Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge herangezogen, ohne auf die verfassungsrechtliche Diskussion in den USA hinzuweisen. Das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot ist jedoch nicht das einzige, das rechtliche Grenzen für die Verfolgung sogenannter «vergabefremder» Ziele errichten kann. In umfassender Weise zeigt der Autor völkerrechtliche, europarechtliche und nationale Grenzen auf, die sich bei der Verfolgung von Sekundärzwecken ergeben. Die Darstellung über das US-amerikanische Vergaberecht ermöglicht einen tiefergehenden Einblick über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den USA, die ab einem bestimmten Auftragsvolumen mit der Förderung von Minderheiten und Frauen verbunden ist.
Diese Arbeit widmet sich nach einer Darstellung verschiedener Streitfragen zu § 164 StGB der Problematik, ob der in Absatz 1 der Vorschrift verwendete Begriff der rechtswidrigen Tat den Gegenstand der Straftat nach § 164 Abs. 1 StGB abschließend kennzeichnet. Dazu werden zwei Fallkonstellationen unterschieden, und zwar die nicht straf- und verfolgbare Verdächtigung sowie das Verschweigen von Strafbarkeits- oder Verfolgungshindernissen. Nach der Auslegung der maßgeblichen Gesetze gelangt der Autor schließlich zu dem Ergebnis, die jeweils geäußerte Verdächtigung müsse in jedem Fall zur Einleitung eines Verfahrens führen können.
Das Verhaltnis des Aufsichtsrechts uber Finanzdienstleistungsunternehmen zum Gesellschaftsrecht.
Der Band beschaftigt sich mit der Frage des Internetzugangs fur Strafgefangene. Hierzu werden neben der einfachgesetzlichen Lage auch verfassungs- und menschenrechtliche Implikationen dargestellt, um auf dieser Basis Forderungen fur die Praxis zu entwickeln.
Den Diskurs über die Frage des «richtigen» Tatbegriffs wie auch denjenigen über die Frage des «richtigen» Täterbegriffs wird man als «Dauerbrenner» der deutschen Strafrechtswissenschaft bezeichnen können. Der Autor beleuchtet die Wechselbezüglichkeit dieser beiden Themenkreise und analysiert, welches Tatbestandsverständnis den gängigen Tätertheorien zugrunde liegt. Aus der Erkenntnis, dass es den gängigen Täterkonzepten an hinreichender Tatbestandsbezogenheit fehlt, folgt die Forderung nach einem streng tatbestandsbezogenen Täterkonzept. Die Grundzüge eines solchen entwickelt der Autor sodann unter Betrachtung der dogmatischen Folgen des Postulats.
In vielen Grossstadten herrscht Wohnungsnot. Um ihr zu begegnen, mussen die Stadte neue Baugebiete ausweisen, scheuen aber die Kosten. Die Autorin untersucht, inwieweit Stadte die Investoren mittels stadtebaulicher Vertrage fur die Kosten der Baulandschaffung und fur die Errichtung gunstigen Wohnraumes heranziehen durfen.
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