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Wahrend die Kostenrechnung im Industriebetrieb im Laufe der letzten Jahrzehnte zum Kernstuck des Rechnungswesens wurde, fuhrt sie im Bankbetrieb - von ruhmlichen Aus- nahmen abgesehen - noch immer ein stiefmutterliches Dasein. Dabei ist ihre Bedeutung in der Kreditwirtschaft wohl nicht geringer als in der Industrie, zumalihre Hauptaufgabe ja heute in der Uberwachung des Betriebes und der Ermittlung des Wirkungsgrades der laufende Kostenerfassung und =auswertung liegt. Organisation durch Die Vernachlassigung der bankbetrieblichen Kostenrechnung ist bekanntlich auf die groen Schwierigkeiten ihrer praktischen Durchfuhrung zuruckzufuhren. Die Tatigkeiten im Bankbetrieb, wie Schreiben, Rechnen, Buchen, Ordnen, Uberwachen, Kontrollieren, Befordern, sind kostenmaig schwer zu erfassen, die Materialaufwendungen (Papierver- brauch, Abschreibungen) sind im Verhaltnis zu den Gesamtaufwendungen nur gering, und die Kosten der Stabsabteilungen fallen beiden Banken besonders ins Gewicht. Schlie- lich richten sich die Kosten mit Ausnahme der Zinsaufwendungen nach der Zahl der Leistungen, die Einnahmen aber flieen im allgemeinen nach der Hohe der Geldwerte. Diese spezielle Problematik der Bankkostenrechnung zog von jeher die Wissenschaftler an, und es liegen seit den zwanziger Jahren zahlreiche ausgezeichnete theoretische Ar- beiten vor, die die Moglichkeiten und Grenzen der bankbetrieblichen Kostenrechnung untersuchten und Licht in die Kostenstruktur des Bankbetriebes brachten. Woran aber seit je ein Mangel bestand, waren klare und einfache Anleitungen, wie nundie Kostenrech- nung in die Praxis des Bankbetriebes einzufuhren ware. Hier waren die Arbeiten Hans Rummels von der Deutschen Bank in den dreiiger Jahren wegweisend.
Dieses Buch soll das Gesamtgebiet der kaufmannischen Arithmetik so dar- stellen, da es einmal ein selbstandiges Eindringen in dieses Stoffgebiet ermoglicht, zum andern aber auch fur die Verwendung an hoheren Handels- schulen und fur die Vorbereitung auf kaufmannische Prufungen an Hoch- schulen und Universitaten in Betracht kommt. Es wurde deshalb besonderer Wert auf einen methodischen Aufbau gelegt. Das eingeschaltete knappe, aber typische ubungsmaterial, dem die Losungen beigegeben sind, soll den ge- botenen Wissensstoff veranschaulichen. Der Vorkurs ist als Wiederholung und Auffrischung schon vorhandener Kenntnisse gedacht und deshalb auf das Wesentliche beschrankt. Die Finanz- mathematik wird so weit behandelt, wie sie in der Praxis eines groen kauf- mannischen Unternehmens gebraucht wird. Ein tieferes Eindringen in die Zinseszins-, Renten-und Anleiherechnung mit Hilfe mathematischer Metho- den wurde bewut vermieden. Seit dem Erscheinen der zweiten Auflage dieses Buches haben sich die Preis- und Wahrungsverhaltnisse so weit stabilisiert, da in dieser nun vorliegenden dritten Auflage Kurse, Preise und sonstige Zahlenaussagen den heutigen Ver- haltnissen angepat, gleichzeitig aber konjunkturelle Schwankungen ausge- schaltet werden konnten. Eine wesentliche Erweiterung hat die nun vorliegende dritte Auflage dadurch erfahren, da drei neue Kapitel uber Effektenrechnen, Devisenrechnen und Devisenarbitrage eingefugt wurden. Ihnen liegen Arbeiten meines Vaters auf diesen Gebieten zugrunde, die in ihrem Aufbau im wesentlichen unverandert gelassen wurden, wobei jedoch, wie schon erwahnt, den heutigen Verhalt- nissen weitgehend Rechnung getragen wurde.
Dieses Buch ist das Ergebnis von mehr als 60 Vortrags- und Arbeitssitzungen, die das Technisch-Wirtschaftliche Institut für Forschung, Lehre und Beratung in den letzten 9 Jahren in mehreren Städten, darunter Herford, München, Kas sel, Bad Nauheim, Bad Salzuflen und Bad Oeynhausen unter der Leitung des Verfassers durchgeführt hat. Rund 1000 Werke der öffentlichen und privaten Wirtschaft waren durch ihre leitenden kaufmännischen und technischen Herren vertreten und hatten Gelegenheit, ihre Wünsche und Sorgen ganz offen im klei nen Kreise auszusprechen. Den Wünschen dieser Teilnehmer entsprechend geht das Buch - auf Bekanntem und Gesichertem aufbauend - neue Wege. Diese Wünsche lassen sich in folgenden drei Problemen zusammenfassen: I. Kinetische Betrachtungsweise Alles ist im Fluß, in Bewegung; auch in der Wirtschaft gibt es auf längere Zeit keine Konstanz. Offenbar ist es daher gefährlich, mit einer Konstanz der Ein nahmen und Ausgaben, der Aufwendungen und Erträge, der Kosten und Er löse zu rechnen, wenn man annehmen muß, daß alle diese Werte in Wirklichkeit in Bewegung sind. Auch wenn die Tendenz nur in großen Zügen als bekannt angesehen wird, ist es für manche Zwecke richtiger, diese Näherungstendenz zu berücksichtigen, als die Tatsache der Änderung von vornherein zu vernach lässigen. Kann man nicht betriebswirtschaftliche Verfahren entwickeln, die den Einfluß der schnellen wirtschaftlichen und technischen Entwicklung berücksichtigen und nach Möglichkeit durch bildliche Darstellung anschaulich machen? Eine kine tische Betriebswirtschaftslehre müßte an die Stelle der üblichen statischen Auf fassungen treten. Die statische Anschauungsweise eines Problems ist dann nur ein Sonderfall der kinetischen.
Der Verbreitung "e;kostenbewuten Denkens'"e; in allen Ebenen emes Industriebetriebes und dem daraus resultierenden "e;kostenbewuten Handeln'"e; wird in vielen Unternehmen noch eine zu geringe Bedeutung beigemessen. Dies nahm der Verfasser zum Anla, aus der eingehen- den Kenntnis verschiedener Unternehmensgroen und Branchen heraus Vorschlage fur den Aufbau einer geschlossenen Planungsrechnung zu machen und ihre Eingliederung in die Gesamtorganisation zu zeigen. Der besondere Dank gilt dabei den Firmen, in welchen an bereits vorhandenen Planungsrechnungen Erfahrungen gesammelt werden konnten. Die vorliegenden Ausfuhrungen enthalten die Rahmenvorschlage zur Losung aller mit Einfuhrung einer Planungsrechnung auftretenden Probleme, einschlielich entsprechender Formblattentwurfe und Auf- zeigung des Einbaus wesentlicher Funktionen in die Gesamtorgani- sation. Die Ausfuhrungen enthalten nicht die verrechnungstechnischen Details und die Variationen, die sich aus der unterschiedlichen Struktur und den verschiedenen Produktionszweigen ergeben. Fragen dieser Art sollten aus der Kenntnis und den Erfordernissen des bisherigen betrieb- lichen Rechnungswesens beantwortet werden. Augsburg, im Herbst 1959 Der Verfasser Inhaltsverzeichnis Seite Teil I: Voraussetzungen fur die Einfuhrung einer Kostenplanung und Kostenkontrolle . 11 1. Gedankliche Voraussetzungen 11 14 2. Organisatorische Voraussetzungen 2. 1 Wahl der geeigneten Organisationsform 14 2. 2 Muster fur eine Organisationsform in der Serienfertigung 16 2. 3 Kontierungsplane . 18 2. 4 Produktionsprogramm 18 Teil 11: Kostenplanung und Kostenkontrolle in den Bereichen Fertigung und Entwicklung . 21 1. Art der zu kontrollierenden Kosten 21 2. Analyse der einzelnen Arten und Hilfsmittel fur Planung und Kontrolle anband von Beispielen . 22 2. 1 Fertigungslohn 22 2. 11 Abgrenzung der einzelnen Lohnarten untereinander. 22 2. 12 Systeme fur die Leistungsentlohnung der Fertigungslohner .
Das Burgerliche Gesetzbuch, besonders seinen Allgemeinen Teil und die schuldrechtlichen Vorschriften sollte jeder kennen; denn diese ent- halten die rechtliche Fundierung unseres gesamten sozialen Lebens. Wir alle kommen taglich mit schuldrechtlichen Fragen in Beruhrung, auch wenn es uns gar nicht zum Bewutsein kommt. Vor allem in den Berufen der Wirtschaft sind Kenntnisse im Schuldrecht unbedingt notwendig. Diese jedem, auch dem juristisch nicht geschulten Laien zu vermitteln ist die Aufgabe unserer knappgefaten Einfuhrung in die allgemeinen und besonderen Regeln des Vertragsrechts. Sie ver- folgt keine wissenschaftlichen Ziele und soll auch kein Lehrbuch sein, sondern einen Uberblick uber die grundlegenden Rechtsvorschriften geben. Dem Lernenden, vor allem dem Schuler in Berufs-und Wirt- schaftsschulen, wo ja Rechtskunde zum Lehrstoff gehort, soll das praktische Buch als Repetitorium gute Dienste leisten. Der Verlag Inhaltsverzeichnis Seite Einfuhrung . . . . . . . . * . . . . . . . . 13 a) Begruf und Wesen der Schuldverhaltnisse 13 b) Entstehung eines Schuldverhaltnisses . . 13 c) Rechtsgrundlagen der Schuldverhaltnisse 14 Die Rechtssubjekte L Naturlidle Personen 15 1. Rechtsfahigkeit . . . 15 2. Deliktsfahigkeit 17 a) Deliktsunfahigkeit 17 b) Beschrankte Deliktsfahigkeit 17 c) Volle Deliktsfahigkeit 18 3. Geschaftsfahigkeit . . . . . . 18 a) Geschaftsunfahigkeit . . . . 18 b) Beschrankte Geschaftsfahigkeit . 19 c) Volle Geschaftsfahigkeit . . 22 D * . Juristisdle Personen . . . . . 24 1. Was ist eine juristische Person? 24 2. Begriff und Arten des Vereins 24 3. Der rechtsfahige Verein . . . . 25 a) Erlangung der Rechtsfahigkeit 25 b) Die Bedeutung des Vereinsregisters. 27 c) Die Verfassung des rechtsfahigen Vereins 27 4. Die Stiftung . . . . . . . . . . . . . . 28 Das Rechtsgeschaft L Begriff des Redltsgescbafts . . . . . . . 30 D. Arten der Redltsgescllafte * . . . . . . .
Es ist leider kein Ausnahmefall, sondern gehort zur alltaglichen Praxis aller Betriebe, aller Kaufleute und aller freien Berufe, da Kunden und Geschaftspartner nicht zahlen und auch auf gutliche Mahnung nicht reagieren. Auch im Privatleben steht man nicht selten vor der Frage: w Wie komme idl zu meinem Geld?"e; Viele Kaufleute und Sachbearbeiter in den Betrieben und erst recht viele Privatleute wissen sich in solchen Situationen nicht zu helfen und buen dadurch ihr Geld ein oder mus- sen Fremde mit der Vertretung ihrer Interessen betrauen, was meistens nidlt billig ist. Welche Moglidlkeiten hat man, um auf gerichtlidlem Wege seine For- derung durchzusetzen, und wie geht man dabei vor? Diese Frage und eine Reihe damit zusammenhangender Grenzfalle behandelt das Buch. Darstellung und Sprache sind bewut von jeder juristischen Verklausu- lierung und allem uberflussigen Gesetzesballast freigehalten, denn das Buch will kein wissenschaftlidler Kommentar sein, sondern ein Rat- geber fur alle, die in ihrem Beruf, sei es als Selbstandige oder Ange- stellte, oder im Privatleben mit Sdluldnern zu tun haben, die nicht zahlen konnen oder, was sehr oft der Fall ist, nicht zahlen wollen. Der Verlag Inhaltsverzeichnis Seite Einfuhrung 15 Der Schuldnerverzug 17 I. Die Voraussetzungen des Verzugs 17 1. Der Schuldner hat die Nichtleistung zu vertreten 17 2. Der Anspruch mu fallig sein 17 3. Der Glaubiger mu mahnen 18 18 a) Allgemeines . . . . . . . b) Form der Mahnung. . . . 18 c) Ausnahme: Verzug auch ohne Mahnung 20 11. Die Folgen des Verzugs .... 21 21 1. Der Schadenersatz. . . . .
Ober die Voraussetzungen und die Grundlagen fur die Berufs- tatigkeit des Organisators bestehen auch heute noch, in einer Zeit, in der der Organisator eine gesuchte Personlichkeit im Wirtschafts- leben ist, viele Unklarheiten. Die Aufgabe dieses Buches soll es daher sein, 1. den Beruf des Organisators mit seinen Vor- und Nachteilen zu schildern, 2. die notwendigen Eigenschaften und Fahigkeiten an Hand eines Berufsbildes aufzuzeigen, 3. Hinweise zur Feststellung, ob Berufsgeeignetheit besteht, zu geben (Selbstanalyse und Methoden zur Charakterbeurteilung), 4. auf die Moglichkeiten der Aus- und Weiterbildung hinzuweisen. Die Ausfuhrungen wenden sich in erster Linie an den org-beflis- senen Nachwuchs. Sie sollen aber auch Wirtschaft und Behorden Hinweise geben, was sie billigerweise von einem Organisator ver- langen konnen und welche Moglichkeiten dieser Berufsgruppe in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Beziehung gewahrt werden mussen. Der deutsche Organisator wird sich nur voll entfalten konnen, wenn ihm die Stellung eines geachteten Vertrauensmannes und eines auskommlich dotierten Spezialisten eingeraumt wird. Dazu wird in Zukunft ein Berufsinteressenverband, vielleicht inner- halb der Gesellschaft fur Organisation (GfurO), zu bilden sein, dem es vor allem obliegen mu, eine Berufsordnung uber Ausbildungs- und Prufungsbedingungen aufzustellen und die offizielle Berufs- bezeichnung "e;Organisator"e; nach Bestehen entsprechender Examina usw. zu verleihen und gleichzeitig die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Den (Betriebs-)Psychologen und Graphologen hoffe ich durch das ausfuhrliche Berufsbild und die sich daran anschlieende Beschreibung der einzelnen Fahigkeiten Beurteilungsgrundlagen fur die Prufung der Frage der Berufs- geeignetheit zu geben.
Es ist eine zwangsläufige Folge der wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftspolitischen Entwicklung der modernen Volkswirt schaft, daß das Bedürfnis nach partnerschaftlicher Zusammenarbeit ständig zunimmt. Dies gilt insbesondere auch für die gemeinsame Verfolgung zeitlich begrenzter Zwecke durch mehrere Personen, zumal hiervon im übrigen das Eigenleben der Partner nicht oder doch nur unbedeutend berührt wird. Vertragliche Zusammenschlüsse dieser Art sind Gelegenheitsgesellschaften, die im Schrüttum noch nicht einen ihrer Bedeutung entsprechenden Raum einnehmen. Die bisher erschienenen Abhandlungen befassen sich vornehmlich mit Teilproblemen oder mit einer speziellen Erscheinungsform der Gelegenheitsgesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe. Es erschien mir darum ratsam, in der vorliegenden Neuauflage mei nes Buches nicht nur die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen und die neuere Rechtsprechung zu erfassen, sondern auch eine Erweiterung insbesondere des rechtlichen Teils vorzunehmen. Dabei werden auch wirtschaftliche Gesichtspunkte angesprochen, so daß die frühere Zielsetzung erhalten bleibt. Es soll nicht nur ein Beitrag zur Theorie der Gelegenheitsgesellschaft geleistet, sondern vor allem auch der Praxis eine geschlossene Darstellung gegeben wer den, die es ermöglicht, für die Gesellschaft eine dem Einzelfall an gepaßte Vertragsgestaltung abzuleiten, und zwar rechtlich ebenso wie steuerlich und wirtschaftlich. Otto Bick Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung ............... . 13 I. Begrüf der Gelegenheitsgesellschaft 13 11. überblick über die geschichtliche Entwicklung der Gelegenheitsgesellschaft . . . . . .
Lohnbuchführung Aufgaben 63-66 27 h) Hypothek und Darlehen (einschl.
In Ubereinstimmung mit der Reichsabgabenordnung werden die Steuern in Besitz-und Verkehrsteuern, Zolle und Verbrauchsteuern eingeteilt. Bei den Besitzsteuern unterscheidet man die Personen- steuern und die Realsteuern. Zu den Personensteuern zahlen die Einkommen-, Korperschaft-und die Vermogensteuer. Zu den Real- steuern gehoren die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Bei den Verkehrsteuern sind zu nennen die Umsatzsteuer, die Grunderwerb-, Kapitalverkehr-, Kraftfahrzeug-, Versicherung-, Feuerschutz -, Beforderung-, Rennwett- und Lotteriesteuer und die Wechsel- steuer. Die Verbrauchsteuern belasten den Verbrauch bestimmter Bedarfsguter, wie z. B. Bier, Tabak, Zucker u. a. Auer diesen genannten Steuern erheben die Gemeinden noch einige kleinere, wie z. B. die Getranke- oder die Vergnugungsteuer. Zolle werden vom Bund bei der Ein-, Aus-oder Durchfuhr von Waren erhoben. Das allgemeine Steuerrecht (Reichsabgabenordnung und Bewer- tungs.flesetz) ist in besonderen Lose-Blatt-Ausgaben dargestellt, ebenso die Besitzsteuern und die Hauptverkehrsteuer, die Umsatz- steuer. Es lag nahe, die ubrigen Verkehrsteuern in einem Buch zusammengefat darzustellen, da sie in der Form des Grundrisses nicht so umfangreich sind, da ihnen jeweils ein besonderes Buch gewidmet werden mute. Der Charakter der hier noch mitbehandelten Erbschaftsteuer ist umstritten. Da die Erbschaftsteuerpflicht durch den Erbfall und den mit ihm ohne weiteres eintretenden Vermogensubergang aus- gelost wird, hat man die Erbschaftsteuer als durch einen Rechts- vorgang begrundet unter die Verkehrsteuern eingereiht. Die uber- wiegende Meinung dagegen betont, da die Erbschaftsteuer grund- satzlich die durch einen Vermogensanfall eintretende Bereicherung des Erwerbers mit Steuern belegt, also das Vermogen bzw. einen Vermogensteil belastet, und da ihre Berechnung wie die anderer Besitzsteuern nach den Grundsatzen des Bewertungsgesetzes erfolgt.
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