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Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 fällt ein Reformgegenstand aufgrund seiner Neuartigkeit besonders ins Auge ¿ die in Art. 72 Abs.3 GG statuierte Abweichungsgesetz-gebung. Mit dem in ihr angelegten Nebeneinander von Rechtssetzungen des Bundes und der Länder innerhalb einer Regelungsmaterie strapaziert sie die Funktionsweise des kooperativen Föderalismus ebenso wie den bundesstaatlichen Gedanken in seiner Gesamtheit. Ausgehend hiervon soll die vorliegende Publikation einen Bogen zwischen der Entwicklungsgeschichte der Abweichungsgesetzgebung bis hin zu ihrer konkreten Anwendung am Beispiel der Novellierung des sächsischen Naturschutzrechts schlagen. Der Autor nimmt dabei insbesondere das Sächsische Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 unter abweichungsrechtlichen Problemstellungen in den Blick.
Viele Bundeslander haben bereits gesetzliche Grundlagen zur Einfuhrung von Business Improvement Districts, sogenannten «Innovationsbereichen» oder «Eigentumergemeinschaften», geschaffen, die Satzungen zu Aufwertungsmanahmen in Innenstadten und Stadtteilzentren erlassen. Die Studie untersucht die Ursprunge und die vorhandenen Gesetze zu jenen BIDs.
Zum polizeilichen Schutz der Öffentlichen Sicherheit gehört der Bestand des Staates und die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. Zur Abwehr von Gefahren hiervon kann die Polizei Eingriffe in die Grundrechte vornehmen. Die Arbeit untersucht die Frage, ob und inwieweit der Bestand des Staates und die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen zulässige Begrenzungen oder Beschränkungen der Grundrechte bilden. Hierzu werden zunächst für das Polizeirecht die Begriffe Bestand des Staates und Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen bestimmt und sodann auf ihre Begrenzungs- sowie Beschränkungsfähigkeit hin untersucht. Danach erweisen sich der Bestand des Staates und die Ausübung von Staatsgewalt durch staatliche Einrichtungen als zulässige verfassungsimmanente Grundrechtsschranken.
Der Band versammelt die um Anmerkungen ergänzten Vorträge zu verfassungs- und medienrechtlichen Fragen, die am 8. Februar 2020 an der Universität Passau im Rahmen des Symposiums aus Anlass des 80. Geburtstages von Herbert Bethge zu Ehren des Jubilars und in Würdigung seines rechtswissenschaftlichen Lebenswerks gehalten worden sind.
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