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Thomas Schmotz zeigt die Regelungslücken auf, die HGB, IAS/IFRS und US-GAAP für den Bereich der Pro-forma-Abschlüsse aufweisen. Aus dem übergeordneten Sinn und Zweck von Pro-forma-Abschlüssen leitet er neue, konsistente Bilanzierungsregeln ab und illustriert sie durch Zahlenbeispiele.
Stephanie Dietz geht der Frage nach, inwiefern Aktienoptionsprogramme und die Berichterstattung über sie einen sinnvollen Beitrag zu einer verbesserten Corporate Governance leisten können. Sie unterzieht die rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Stock Option-Plänen einer kritischen Untersuchung und analysiert die einschlägigen Regelungen der US-GAAP, der IFRS, des DSR und des HGB sowie von diesen Standards abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmöglichkeiten
Thomas Stein gibt eine Gesamtschau der Entwicklung des Berichtsinstruments (Konzern-)Lagebericht und erarbeitet mögliche Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber, um eine aussagekräftigere (Konzern-)Lageberichterstattung zu erreichen.
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Michael Hommel
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Jens Wustemann
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Dirk Simons
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Hans-Joachim Boecking
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Hans-Joachim Boecking
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Michael Hommel
Anne Najderek identifiziert systematisch strukturiert die wesentlichen Probleme der Einpassung der IFRS. Als Bindeglied zwischen den beiden Harmonisierungsphasen der Bilanzrichtlinien und IAS-Verordnung wird der True-and-fair-View-Grundsatz untersucht und der Forderung einer fair presentation gemäß IFRS gegenübergestellt; dieser Grundsatz wird dabei als Harmonisierungsgrenze identifiziert.
Florian Franke untersucht, ob und in welchem Umfang entgeltlich erworbene bzw. unvergütete Synergien Niederschlag in der Vermögens- und Ertragslage einer Unternehmung nach geltendem und nach künftigem Handelsrecht (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) finden.
Sowohl die US-GAAP als auch die IFRS ringen seit Jahren um ein bilanztheoretisch geschlossenes Gesamtkonzept. Der Widerspruch zwischen revenue and expense view und asset and liability view ist ungelost. Stefanie Schmitz erklart aus historischer und wissenschaftstheoretischer Sicht, warum das Ziel eines intern konsistenten Rechnungslegungssystems bis heute nicht erreicht ist. Gleichzeitig positioniert die Autorin die bilanztheoretische Forschung in der Gegenwart. Sie beleuchtet die methodischen Moglichkeiten und Grenzen dieser normativen Forschungsrichtung im Vergleich zum weitverbreiteten (natur)wissenschaftlich gepragten Forschungstrend.
Heike Winter vergleicht ein bilanzielles Risikomanagement, das auf eine imparitätische Erfassung von Verlusten zum Abschlussstichtag abstellt, mit einem wertorientierten Risikomanagement, das sämtliche Gefährdungen der unternehmenswertbestimmenden Faktoren im Unternehmen berücksichtigt, z.B. das Humankapital.
In den vorherrschenden Produktionsstrukturen bildet der Personalaufwand regelmäßig die bedeutendste Aufwandsart. Michael von Pock analysiert vor dem Hintergrund des BilMoG, welche Verpflichtungen des Arbeitgebers nach den handelsrechtlichen GoB zu passivieren sind. Er arbeitet heraus, dass sich für die Beurteilung einer wirtschaftlich rückständigen Leistung im Sinne eines Erfüllungsrückstands im Arbeitsverhältnis das Realisationsprinzip als bilanzzweckadäquater Maßstab anbietet und für die Bestimmung eines absatzmarktorientierten Verlustantizipationsmaßstabs die Ausgeglichenheitsvermutung in Folge der Ertragszurechnungsproblematik beim Arbeitsverhältnis eine wichtige objektivierende Funktion besitzt.
Christoph Schober unterzieht die Eigenkapitalbilanzierung nach GoB und IFRS einer übergreifenden systematischen und normativen Auseinandersetzung. Auf Basis entwickelter Prinzipien ordnungsmäßiger Eigenkapitalabgrenzung, die bislang aus unterschiedlichen Gründen weder nach GoB noch nach IFRS hinreichend geklärt sind, leitet der Verfasser unter Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Wertungen Bilanzierungsgrundsätze für Derivate auf eigene Anteile und strukturierte Finanzinstrumente ab. Entgegen der beobachtbaren Abbildungsvielfalt insbesondere in der IFRS-Bilanzierungspraxis können dadurch eindeutige Problemlösungen vielfältiger Fallkonstellationen erzielt werden.
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Hans-Joachim Boecking
Christina Reifschneider beleuchtet den kapitalmarktrechtlichen Anlegerschutz aus der Perspektive der Rechnungslegung in institutionenökonomischer Weise. Sie zeigt, dass durch eine sachgerechte Anwendung ökonomischer Modelle der Informationsverarbeitung an Kapitalmärkten Sanktionierungsprobleme zumindest teilweise zugunsten eines wirksamen informationellen Anlegerschutzes gelöst werden können.
Grundsatze ordnungsmaiger Unternehmensbewertung schutzen den Unternehmensbewerter und die Bewertungsadressaten gleichermaen, indem sie ein Normensystem vorgeben, dass zu zweckgerechten Bewertungen fuhrt. Ihre Ermittlung kann dabei nicht anders als bei den Grundsatzen ordnungsmaiger Bilanzierung erfolgen: Einerseits sind sie deduktiv aus den Bewertungszwecken abzuleiten; anderseits ist ihre Konkretisierung immer auch wertungsabhangig, insbesondere hinsichtlich des Gewichts des Objektivierungsprinzips. Daher muss bei der Unternehmensbewertung im Rechtssinne auf die Rechtsprechung zuruckgegriffen werden, der diese Wertungen vorbehalten sind. Indes ist die Rechtsprechung selbst nicht in allen Fallen gefestigt genug, um einschrankungsfrei akzeptiert werden zu konnen, was der Dynamik der entsprechenden anerkannten Grundsatze der Betriebswirtschaftslehre geschuldet ist. Diese fruchtbare und spannungsreiche Interdisziplinaritat wird insbesondere bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes evident, mit dem formal die Zukunftsertrage diskontiert werden und dem materiell der Vergleich mit einem geeigneten Alternativobjekt entspricht: Der Basiszins wird in moderner Betrachtungsweise aus den Erwartungen der Marktteilnehmer, wie sie insbesondere in der Preisbildung zum jeweiligen Bewertungsstichtag zum Ausdruck kommen, abgeleitet. Die Hoffnung, in gleicher Weise vollobjektiviert und direkt den Risikozuschlag aus Marktdaten ubernehmen zu konnen, muss allerdings enttauscht werden; immerhin sind den okonomischen Modellierungen und der Analyse empirischer Befunde bewertungseinschlagige Indikatoren zu entnehmen. Der Verfasser hat sich den Grundsatzen ordnungsmaiger Unternehmensbewertung in einer bewundernswerten Scharfe der Analyse und Klarheit des Ausdrucks angenommen.
Die stetig zunehmende Komplexität und Dynamik des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements erfordern die Entwicklung konsistenter übergeordneter Bilanzierungsgrundsätze für Sicherungsbeziehungen. Zu diesem Zweck unterzieht Matthias Backes die Rechnungslegungsvorschriften zum Hedge Accounting nach IFRS und HGB einer normativen Analyse und identifiziert dabei Leitprinzipien für die Abbildung von Sicherungsstrategien. Im Rahmen einer rechtsvergleichenden Fallstudie werden die Anwendung und Implikationen dieser Grundsätze durch die systematische Ableitung zahlreicher Einzelproblemlösungen veranschaulicht.
Inga Braun verknüpft die Konzepte der Discounted-Cashflow-Verfahren mit dem deutschen Steuerrecht und verdeutlicht die komplexen Zusammenhänge der Unternehmensbewertung. Sie zeigt, welche modelltheoretischen Anpassungen vorzunehmen sind, um den Besonderheiten des Halbeinkünfteverfahrens gerecht zu werden, und stellt die engen Grenzen dar, auf die eine immer feiner werdende formale Strukturierung des Bewertungsmodells in der praktischen Umsetzung stößt.
Andreas Rüdinger zeigt, dass die (auch bei Rückstellungen) beständig zunehmende Regelungsdichte der IAS/IFRS und US-GAAP nicht zwangsläufig zu einem höheren Grad an Regelungsschärfe führt, sondern dass die zahlreichen Einzelregelungen die bestehenden konzeptionellen Unschärfen der IAS/IFRS bzw. US-GAAP nur selten klären. Eine systematische Normkonkretisierung wie im deutschen Handelsbilanzrecht ist hier von Vorteil.
Sabine Löw untersucht die in der Literatur vorgeschlagenen Leistungskonzeptionen und leitet hieraus handelsrechtlich bilanzierungsrelevante Kriterien ab, um bestehende Bilanzierungsregeln zu beurteilen und um neue zu erarbeiten.
Marcus Kiefer analysiert die komplexe Institution Securities and Exchange Commission in den USA. Er zeigt auf, dass die Schaffung einer europäischen enforcement-Behörde als Pendant zur SEC notwendig ist. Neben einer europäischen Behörde soll in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als "verlängerter Arm" der europäischen Instanz fungieren.
Als Sollkonzept, das die Basis für die Entwicklung zukünftiger Standards für internationale Rechnungslegung und Konzernabschlüsse bilden soll, präferiert Gabriele Klein ein monofunktionales System im Sinne informationsorientierter Vorschriften, die auf die Ermittlung einer wahlrechts- und widerspruchsfreien Gewinngröße abstellen.
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