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Diese Studie widmet sich dem im Jahr 1662 gedruckten Landrecht des LandesKehdingen im nördlichen Niedersachsen. Eine historische Rechtsvergleichungbeleuchtet, welchen dogmengeschichtlichen Traditionslinien dieses Partikular-recht zuzuordnen ist und wie es von der Justiz der bäuerlichen Landesgemein-de angewandt wurde. Ausgehend davon entfaltet sich ein Rundgang durchdas Privatrecht und den Zivilprozess im frühneuzeitlichen Norddeutschland.Der Fokus liegt dabei auf der Rechtsanwendungslehre des Ius Commune,auf dem erstinstanzlichen Verfahren sowie dem Erbrecht. Eine umfassendeAuswertung und Edition von Verwaltungs- und Untergerichtsakten des 17. und18. Jahrhunderts macht die ländliche Zivilgerichtspraxis in der Epoche desUsus modernus pandectarum anschaulich.
Die Geschichte der Justizverwaltung, die den Justizministerien sowie den Gerichtspräsidenten und den Generalstaatsanwälten zusteht, ist bisher, von der NS-Zeit abgesehen, für das 20. Jahrhundert nur selten Gegenstand besonderer rechtsgeschichtlicher Darstellungen gewesen. Eine wichtige Quelle für die Justizverwaltungsgeschichte bilden die in der Edition wiedergegebenen Protokolle der Beratungen der Justizministerien Bayerns und Preußens mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten von 1917 bis 1934. Ferner werden wiedergegeben die Protokolle von vier Tagungen der Landesjustizminister von 1933-1934. Themen der Beratungen waren u.a.: Richterbesoldung, dienstliche Beurteilung der Richter, bedingte Begnadigung, Pressestellen der Gerichte, Simultanzulassung von Rechtsanwälten, Juristenausbildung und 1933/34 Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte sowie das Verhältnis zwischen den Parteistellen und der Justiz in Bayern.
Der Sammelband dokumentiert ausgewahlte Vortrage des Neunten Rechtshistorikertages im Ostseeraum vom Mai 2018 in Estland. Die Beitrage reichen vom Mittelalter uber die Fruhe Neuzeit bis zur Moderne. Sie reprasentieren unter dem Generalthema "Recht und Wirtschaft in Stadt und Land" die gesamte Spannbreite der Rechtsgeschichte dieser Region.
Die Ziele der europäischen Kolonialmächte waren in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über die ganze Welt verstreut. Keines aber lag so nahe wie der Schwarze Kontinent. Auch das Deutsche Reich begann sich in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts für Erwerbungen in Afrika zu interessieren, doch dachte man in Berlin zunächst an einen Gebietserwerb durch Handelsgesellschaften unter dem Schutz des Reiches. Den Anfang machten Erwerbungen des Bremer Kaufmanns Adolf Lüderitz 1884 in Südwestafrika. Ihm folgte 1884 und 1885 Carl Peters, Mitbegründer der Gesellschaft für deutsche Kolonisation (GfdK). Zunächst unterstand das Schutzgebiet Ostafrika der Verwaltung der GfdK und ihrer Nachfolgerin, der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. Nach Niederschlagung des Araberaufstands ging die Verwaltung des Schutzgebietes 1891 auf das Reich über. Es ist die Geschichte der Erwerbungen in Ostafrika mit ihren Konsequenzen, die anhand von zeitgenössischen Quellen nachgezeichnet werden soll. Neben historischen Ereignissen stehen rechtliche Aspekte der Kolonialisierung Ostafrikas im Vordergrund. Ziel ist es, einen Überblick über die historische Entwicklung und wesentliche verfassungsrechtliche Fragen aus der Zeit zwischen 1885 und 1891 zu liefern.
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