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Diese Studie untersucht das Leben und Wirken des Juristen Reinhard Höhn. Sie beinhaltet eine Darstellung der Biographie Höhns anhand des zur Verfügung stehenden Archivmaterials. Der Fokus liegt auf seiner Zeit im Jungdeutschen Orden, seiner Entwicklung zu einem maßgeblichen Mitglied des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD) sowie seiner Karriere in der Bundesrepublik. Der zweite Schwerpunkt liegt auf Höhns Staatsrechtslehre, die in den historischen Kontext eingeordnet und unter besonderer Berücksichtigung seiner biographischen Entwicklung, der NS-Rechtsideologie und seiner Sozialisation in SS und SD erläutert wird.
Die Edition bringt bisher nicht veröffentlichte Quellen zu der unter dem Nationalsozialismus 1942/44 geplanten umfassenden Justizreform. Die Berichte von Mitarbeitern des Amts für die Neuordnung der deutschen Gerichtsverfassung über den Besuch von 13 Oberlandesgerichten geben einen detaillierten Einblick in die Ansichten der Richterschaft zu den Reformfragen (Richtergesetz, dreistufige Gerichtsbarkeit). Die Materialien des Amtes für Nachwuchsfragen vom Juni/Juli 1944 befassen sich mit allen Fragen des Nachwuchses für den höheren Justizdienst.
Der Band sucht den ehrbaren Kaufmann im deutschen Recht und möchte damit die bisherigen Forschungen zu diesem Thema im Bereich Compliance und Corporate Social Responsibility (CSR) um eine rechtshistorische Betrachtung ergänzen. Beleuchtet werden nicht nur die einstigen Ehrengerichte der Industrie- und Handelskammern und der Börse, sondern auch die Entwicklung der Ehrenstrafe. Die Rechtsfolge dieser Strafe war die Ehrlosigkeit, die Einfluss auf das Wirken des Kaufmanns nehmen konnte. Die Untersuchung zeigt, dass über 2000 Jahre hinweg es hauptsächlich drei Tatbestände waren, die die Ehrenstrafe nach sich zogen, nämlich Meineid, Bankrott und Kuppelei. Die Autorin kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass ein Kaufmann, der log oder bankrott war, zumindest kein ehrbarer Kaufmann sein konnte.
Kennzeichen der Arbeit ist die Untersuchung der rechtlichen Entwicklung des Domänenwesens anhand einer Fülle neu erschlossener Primärquellen aus Archiven, wie sie bisher noch nicht vorgenommen wurde. Schwerpunkt der Darstellungen sind die Regelungen in den einzelnen thüringischen Staaten. Die Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten über die Neuregelungen des Domänenbesitzes nach 1918 werden für jedes Land ausführlich untersucht. Das Vorgehen der ehemaligen Landesherren und die Vereinbarungen zeugen von großen Unterschieden auf geographisch engstem Raum. Ergebnis ist die Darstellung des Ablaufs des Domänenwesens in Thüringen und welche wirtschaftlichen und sozialhistorischen Hintergründe sie beeinflussten.
Diese Arbeit stellt die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in ihrer Gesamtheit dar, indem sie sich von epochalen Beschränkungen ebenso löst wie von quellenbezogenen Voreingenommenheiten. Sie will dem Rechtsanwender und dem wissenschaftlich Interessierten jede Scheu vor einer wirklich historischen Betrachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nehmen. Die jeweiligen Befunde werden in analytischer Weise in Beziehung zu den für sie maßgeblichen Rechtsmaterien gesetzt.
Der Landrechtsentwurf 1573 stellt in der Kette derartiger Entwürfe von 1526 bis 1654 insofern den bedeutendsten dar, da er trotz Fehlen der landesfürstlichen Sanktion große Verbreitung in der Praxis sowie Berücksichtigung in der Rechtswissenschaft fand und nachfolgenden Entwürfen zugrunde lag. Mit seiner Verbindung von Landsbrauch und Gemeinem Recht stellt er in der Methode des usus modernus pandectarum ein typisches Produkt des ius Romano-Germanicum dar.
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