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Das Lauterkeitsrecht ist die Stellschraube, über die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung Einfluss auf die Wirtschaft und den Wettbewerb haben. So können sie direkt oder verdeckt ihre Vorstellungen einfließen lassen und beides beeinflussen. An fünf besonders aufschlussreichen Regelungsbereichen beantwortet der Autor die Frage, wie das Lauterkeitsrecht, vor allem zur Zeit des Nationalsozialismus, verändert und konkretisiert wurde. Anhand der Ausführungen beschreibt er, welche Rolle dem Recht zur damaligen Zeit zukam, und arbeitet so gemeinsame Charakteristika der untersuchten Aspekte heraus. Neben der Auswertung der veröffentlichten Quellen wurden auch Archivarien gesichtet, um so ein umfassendes Bild über die Entwicklung der ausgewählten Bereiche zu zeichnen.
Das Buch zeichnet die rechtshistorische Entwicklung eines der problematischsten Bereiche des heutigen Betreuungsrechts nach. In zeitlicher Hinsicht erstreckt sich die Darstellung vom Ausgang der frühen Neuzeit (1794) über das 20. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Dabei liegt der Fokus zunächst auf den preußischen Regelungen des Allgemeinen Landrechts und der Vormundschaftsordnung, erweitert sich aber später mit Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf die übrigen deutschen Länder. Wiederkehrende Fragestellungen, wie etwa der Stellenwert des fürsorgerechtlichen Unterbringungsbegriffs, die Rolle der Gutachter im Verfahren oder aber die Abgrenzung zu anderen Formen der Unterbringung werden jeweils epochenweise beleuchtet. Darüber hinaus leistet der Autor durch die Darstellung der Behandlung psychisch kranker Menschen einen sozialgeschichtlichen Beitrag und stellt somit eine Verbindung zwischen der Disziplin des Rechts und der Sozialwissenschaft her.
Der Band sucht den ehrbaren Kaufmann im deutschen Recht und möchte damit die bisherigen Forschungen zu diesem Thema im Bereich Compliance und Corporate Social Responsibility (CSR) um eine rechtshistorische Betrachtung ergänzen. Beleuchtet werden nicht nur die einstigen Ehrengerichte der Industrie- und Handelskammern und der Börse, sondern auch die Entwicklung der Ehrenstrafe. Die Rechtsfolge dieser Strafe war die Ehrlosigkeit, die Einfluss auf das Wirken des Kaufmanns nehmen konnte. Die Untersuchung zeigt, dass über 2000 Jahre hinweg es hauptsächlich drei Tatbestände waren, die die Ehrenstrafe nach sich zogen, nämlich Meineid, Bankrott und Kuppelei. Die Autorin kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass ein Kaufmann, der log oder bankrott war, zumindest kein ehrbarer Kaufmann sein konnte.
Die Edition bringt bisher nicht veröffentlichte Quellen zu der unter dem Nationalsozialismus 1942/44 geplanten umfassenden Justizreform. Die Berichte von Mitarbeitern des Amts für die Neuordnung der deutschen Gerichtsverfassung über den Besuch von 13 Oberlandesgerichten geben einen detaillierten Einblick in die Ansichten der Richterschaft zu den Reformfragen (Richtergesetz, dreistufige Gerichtsbarkeit). Die Materialien des Amtes für Nachwuchsfragen vom Juni/Juli 1944 befassen sich mit allen Fragen des Nachwuchses für den höheren Justizdienst.
Diese Studie untersucht das Leben und Wirken des Juristen Reinhard Höhn. Sie beinhaltet eine Darstellung der Biographie Höhns anhand des zur Verfügung stehenden Archivmaterials. Der Fokus liegt auf seiner Zeit im Jungdeutschen Orden, seiner Entwicklung zu einem maßgeblichen Mitglied des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD) sowie seiner Karriere in der Bundesrepublik. Der zweite Schwerpunkt liegt auf Höhns Staatsrechtslehre, die in den historischen Kontext eingeordnet und unter besonderer Berücksichtigung seiner biographischen Entwicklung, der NS-Rechtsideologie und seiner Sozialisation in SS und SD erläutert wird.
Die im Dritten Reich durch Justizausbildungs- und Eckhardtsche Studienordnung veranderte Juristenausbildung bewirkte sowohl eine inhaltliche wie strukturelle Neukonzeption des Rechtsstudiums. Das Werk geht der Frage nach, wie sich das Reformwerk in der Praxis bewahrte und welche Auswirkungen es auf die Juristenausbildung im Dritten Reich zeitigte.
Die bisher unveroffentlichten Materialien zu den Projekten zur Reform des Staatsanwaltschaftsrechts aus den Jahren 1969-1982 gehoren zu den aufschlussreichsten Quellen der Geschichte der Staatsanwaltschaft. Das Buch enthalt u.a. die Protokolle der an den Reformarbeiten beteiligten Ausschusse und die Gesetzentwurfe mit den umfangreichen Begrundungen.
Das Buch stellt die Entwicklung des Nahrungsmittelrechts durch Gesetzgebung und Rechtsprechung im Zeitraum von 1871 bis 1927 dar. Der Einfluss von Technik, Wissenschaft und Forschung und die Reaktionen der Bevolkerung finden Beachtung. Die Motive des Gesetzgebers werden mit der Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung in Beziehung gesetzt.
Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO galt lange Zeit als ruckstandig und schiedsunfreundlich. Die Arbeit untersucht das Schiedsverfahrensrecht der ZPO in seiner Entwicklung und geht der Frage nach, welche gesetzgeberischen Motive die Gestaltung des Schiedsverfahrens in der Zeit von 1877 bis 1945 mageblich gepragt haben.
Kennzeichen der Arbeit ist die Untersuchung der rechtlichen Entwicklung des Domänenwesens anhand einer Fülle neu erschlossener Primärquellen aus Archiven, wie sie bisher noch nicht vorgenommen wurde. Schwerpunkt der Darstellungen sind die Regelungen in den einzelnen thüringischen Staaten. Die Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten über die Neuregelungen des Domänenbesitzes nach 1918 werden für jedes Land ausführlich untersucht. Das Vorgehen der ehemaligen Landesherren und die Vereinbarungen zeugen von großen Unterschieden auf geographisch engstem Raum. Ergebnis ist die Darstellung des Ablaufs des Domänenwesens in Thüringen und welche wirtschaftlichen und sozialhistorischen Hintergründe sie beeinflussten.
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