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Das Buch untersucht zunächst die Entwicklung der Unternehmensüberwachung bei Aktiengesellschaften bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und stellt die wichtigsten ausländischen Überwachungskonzepte dar, die als Vorbild für die Reformdiskussion in Deutschland im 20. Jahrhundert dienten. Anschließend wird die Diskussion über die Reform des Aufsichtsrats und die Einführung einer externen Pflichtprüfung der Rechnungslegung bis zum Jahr 1931 untersucht. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der systematischen Aufarbeitung der Reformvorschläge, der Auswertung der Fragebogen des Reichsjustizministeriums und der Darstellung, wie die Interessen aller Beteiligten Eingang in die NotVO von 1931 gefunden haben. Schließlich wird untersucht, welche Probleme sich heute aus dem Prüfungsdualismus von Aufsichtsrat und Abschlussprüfern ergeben und es werden Lösungswege für die Verbesserung der Zusammenarbeit der beiden Kontrollstellen aufgezeigt.
Ernst Melsheimer, geboren 1897 im Saarland, war Mitarbeiter im Preußischen Justizministerium in der Weimarer Republik, im Justizministerium Preußens und des Reiches sowie Richter am Kammergericht in der NS-Zeit, Abteilungsleiter und Vizepräsident der Deutschen Zentralen Justizverwaltung in der SBZ sowie schließlich 11 Jahre ¿ bis zu seinem Tod 1960 ¿ Erster Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Allein dieser Werdegang macht ihn zu einer der rätselhaftesten Persönlichkeiten der DDR-Justiz. In persönlicher und politischer Hinsicht entwickelte er sich zu einem polemischen Justiz-Funktionär der SED/KPD. Melsheimer war in der Weimarer Zeit Mitglied der SPD, während der NS-Zeit kein Mitglied der NSDAP aber dennoch als Jurist tätig. Nach Kriegsende trat er umgehend der KPD bei und avancierte schließlich zu einem leitenden Juristen in der DDR. Wie und warum er diese ideologischen Wechsel überstehen konnte und wollte sind die Leitfragen dieser Arbeit.
Die Geschichte der Justizverwaltung, die den Justizministerien sowie den Gerichtspräsidenten und den Generalstaatsanwälten zusteht, ist bisher, von der NS-Zeit abgesehen, für das 20. Jahrhundert nur selten Gegenstand besonderer rechtsgeschichtlicher Darstellungen gewesen. Eine wichtige Quelle für die Justizverwaltungsgeschichte bilden die in der Edition wiedergegebenen Protokolle der Beratungen der Justizministerien Bayerns und Preußens mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten von 1917 bis 1934. Ferner werden wiedergegeben die Protokolle von vier Tagungen der Landesjustizminister von 1933-1934. Themen der Beratungen waren u.a.: Richterbesoldung, dienstliche Beurteilung der Richter, bedingte Begnadigung, Pressestellen der Gerichte, Simultanzulassung von Rechtsanwälten, Juristenausbildung und 1933/34 Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte sowie das Verhältnis zwischen den Parteistellen und der Justiz in Bayern.
Diese Studie widmet sich dem im Jahr 1662 gedruckten Landrecht des LandesKehdingen im nördlichen Niedersachsen. Eine historische Rechtsvergleichungbeleuchtet, welchen dogmengeschichtlichen Traditionslinien dieses Partikular-recht zuzuordnen ist und wie es von der Justiz der bäuerlichen Landesgemein-de angewandt wurde. Ausgehend davon entfaltet sich ein Rundgang durchdas Privatrecht und den Zivilprozess im frühneuzeitlichen Norddeutschland.Der Fokus liegt dabei auf der Rechtsanwendungslehre des Ius Commune,auf dem erstinstanzlichen Verfahren sowie dem Erbrecht. Eine umfassendeAuswertung und Edition von Verwaltungs- und Untergerichtsakten des 17. und18. Jahrhunderts macht die ländliche Zivilgerichtspraxis in der Epoche desUsus modernus pandectarum anschaulich.
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