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Dieser open access Band beschäftigt sich mit völkerrechtlichen Aspekten des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Drei Fragen stehen dabei im Vordergrund: Welche Folgen hat der russische Verstoß gegen das Gewaltverbot für das Völkerrecht als Rechtsordnung? Kann Putin vor dem International Strafgerichtshof in Den Haag zur Verantwortung gezogen werden? Und sind die weitreichenden Individualsanktionen der Europäischen Union gegen russische Staatsbürger rechtmäßig? Anhand dieser Überlegungen zeigt der Text generellere Entwicklungslinien im Völkerrecht auf.
Bewertungsportale leisten als Informationsquelle fur Verbraucher zur Beurteilung der Qualitat von Waren und Dienstleistungen grundsatzlich einen sinnvollen Beitrag fur den Verbraucherschutz. Zum Problem werden die Portale aber, wenn Kritiker aus dem Schutz der Anonymitat heraus existenzvernichtende Kritik auern. Aufgezeigt werden die rechtlichen Moglichkeiten, wie sich Betroffene gegen unberechtigte Kritik zur Wehr setzen konnen.
Im Jahre 2013 wurde in 22 Abs. 3 PStG klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehorigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleichwohl basiert das deutsche Familienrecht weiterhin auf einer binaren Geschlechterordnung. Der Vortrag analysiert die Frage, ob ein drittes Geschlecht anzuerkennen ist oder auf das Geschlecht als Kategorie des Familienrechts ganz verzichtet werden sollte.
Am 2. Juli 2014 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung in Kraft getreten. Sie enthalt - neben dem namengebenden Marktmissbrauchsverbot - das Verbot von Insidergeschaften auf dem europaischen Kapitalmarkt. In kritischen Punkten einigte man sich darauf, die Leitaussagen der bisherigen EuGH-Judikatur in den Verordnungstext zu ubernehmen. Diese bilden damit einen wichtigen Fixpunkt im neuen europaischen Insiderrecht. Der Autor analysiert die einschlagige EuGH-Rechtsprechung und zeigt, dass wesentliches Element des Insiderhandelsverbots der unverdiente Sondervorteil ist. Daraus zieht er Konsequenzen fur die Auslegung und Fortbildung des Verbots. Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Vortrages, gehalten am 20. Juni 2012 vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin.
Daniel Thym verbindet politische Grundsatzfragen mit rechtstechnischen Einzelheiten, um auf einer mittleren Abstraktionsebene die zentralen Konstruktionsschwächen des deutschen, europäischen und internationalen Flüchtlingsrechts aufzuzeigen. Anhand aktueller Streitfragen zur Flüchtlingsdefinition, der Reiseroute sowie der internationalen Zusammenarbeit analysiert der Text mögliche Lösungen für eines der umstrittensten Themenfelder der Gegenwart.
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Das Thema Schrottimmobilien versetzt den Leser zunachst zeitlich rund 15 Jahre zuruck. Die Wiedervereinigung ist vollzogen. Die fur die neuen Bundeslander aufgelegten Investitionsprogramme versprechen hohe Steuervorteile; man muss nur in Immobilien investieren, und schon rechnet sich alles wie von selbst: Die Mieten finanzieren den Kapitaldienst. Bleibt dann noch ein Rest finanzieller Belastung, hilft das Finanzamt; so als wenn die Gemeinschaft nur darauf gewartet hatte, Steuerausfalle zu produzieren, um jedermann Reichtum zu bescheren. In dieser Stimmung finanziert eine groe Badische Bausparkasse den Erwerb von etwa 6900 Eigentumswohnungen, darunter befinden sich etwa 4000 Wohnungen aus dem Vermogen der ALLWO, die aus der gewerkschaftseigenen Regionalgesellschaft Neue Heimat Niedersachsen hervorgegangen ist. Die Objekte und auch die Darlehen werden im Strukturvertrieb - haufig im Wege des Hausturgeschafts - an Erwerber mit durchweg niedrigen Einkommen "e;an den Mann"e; gebracht. Mangelnde Aufklarung und finanzielle Uberforderung sturzen die uberwiegende Zahl der Erwerber in den Ruin. Trotz institutioneller Zusammenarbeit zwischen dem Vertreiber und den finanzierenden Banken verweigert der Bankensenat des Bundesgerichtshofs sich der Erkenntnis, da das strukturelle Ungleichgewicht, welches den Vertragen uber den Erwerb und der Finanzierung zugrunde liegt, die Verantwortung fur den Ruin der Erwerber den Banken zuweist, die den Erwerb der Eigentumswohnungen durch Gewahrung von Darlehen uberhaupt erst moglich gemacht haben. Der Vortrag zeigt die Verwerfungen jener Rechtsprechung auf, die sich nicht darauf versteht, die Folgen des strukturellen Ungleichgewichts auszubalancieren.
Vor der Reform des Schuldrechts war das Recht zum Schutz vor unangemessenen Allgemeinen Geschaftsbedingungen auf Arbeitsvertrage nicht anwendbar. Ein Ziel der Schuldrechtsmodernisierung war es, das Schutzniveau des Arbeitsrechts auf das Niveau des allgemeinen Privatrechts anzuheben. Nun unterliegen auch Arbeitsvertrage einer Inhaltskontrolle nach dem Mastab des AGB-Rechts. Allerdings sind bei der Anwendung der ABG-Vorschriften auf Arbeitsvertrage die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berucksichtigen.
Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 15. Juni 2005, mit dem Thema Europaisierung des Privatrechts als Aufgabe und Herausforderung der Rechtsvergleichung.
Presents a version of a lecture, held before the Judicial Society in Berlin on January 12, 2005, on the question of the meaning of a history of development of the applicable constitutional and administrative law.
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