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Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden wurde im Mai 2007 verabschiedet. Im deutschen Naturschutzrecht wird damit eine Verantwortlichkeit für Biodiversitätsschäden auf der Grundlage des Verursacherprinzips eingeführt.Die vorliegende Publikation untersucht die Regelungen der Richtlinie für die Sanierung von Umweltschäden am Schutzgut Biodiversität, den nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen. Analysiert werden die Bezüge zu den europäischen Naturschutzrichtlinien, welche etwa für die Bestimmung der Erheblichkeit von Bedeutung sind. Eine rechtsvergleichende Untersuchung beleuchtet die Wurzeln von Sanierungsbestimmungen der Umwelthaftungsrichtlinie im US-Recht und bietet eine wertvolle Hilfestellung für das Verständnis der komplexen Richtlinienvorgaben. Die Umsetzung im deutschen Recht sowie das Verhältnis der Umwelthaftung zu bestehenden Instrumenten des Naturschutzrechts werden untersucht und bewertet.
Gegenstand ist die Problematik der unzureichenden Finanzierung von Maßnahmen zum Erhalt der globalen biologischen Vielfalt. Nach der Analyse der Ursachen des Verlustes und des Nutzens von Biodiversität für den Menschen wird die Finanzierungslücke genauer beziffert. Es wird daraufhin untersucht, wie die rechtlichen Verpflichtungen für Erhalt und Finanzierung biologischer Vielfalt zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, in der Biodiversitätskonvention und dem Klimaschutzregime ausgestaltet und verteilt sind. Eine ökonomische Analyse der Gründe für die Finanzierungslücke wird vorgenommen und die Inwertsetzung von Ökosystemleistungen als mögliche Lösunsgstrategie aufgezeigt. Dabei werden insbesondere die natürlichen terrestrischen Ökosysteme, deren Bedeutung für den Klimaschutz und die Zusammenhänge mit dem Kohlenstoffmarkt aufgezeigt. Es wird detailliert auf die Verminderung von Emissionen aus Entwaldung (REDD) eingegangen, die einen Schwerpunkt der internationalen Klimaschutzverhandlungen einnehmen.
Auf europäischer Ebene ist Haupt- und Vorzeigeinstitut des Klimaschutzes das 2005 neu eingeführte CO2-Zertifikatehandelssystem. Es ist eine Art Marktordnung, die auf der europäischen Emissionshandelsrichtlinie beruht, die jedoch eine Reihe wesentlicher Entscheidungen dezentral an die Mitgliedstaaten delegiert, allen voran die Allokation der Zertifikate. Diese Arbeit hat zum Ziel, die grundrechtlichen Vorgaben für den nationalen Gesetzgeber bei der Entscheidung über die Zu- und Aufteilung der Zertifikate zu analysieren. Hierzu nimmt sie auf Basis einer Untersuchung der naturwissenschaftlichen und ökonomischen Grundlagen den nationalen ebenso wie den europäischen Rechtsrahmen in den Blick. Ziel ist nicht, die Verfassungsmäßigkeit bestehender Regelungen zu diskutieren, sondern allgemeingültige Grundsätze zu entwickeln und so unter Einbeziehung aktueller Entwicklungen einen Handlungsspielraum des Gesetzgebers zu definieren.
Mit der Einführung der Verbandsklage im Naturschutzrecht auf Bundesebene im Jahr 2002 werden den anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden in Deutschland neue und umfassendere Klagemöglichkeiten gegen Verwaltungsverfahren des Bundes eröffnet.Die vorliegende Publikation analysiert erstmals mittels umfangreicher empirischer Untersuchungen die Wirkungsweise der Verbandsklage Ende der 90er Jahre in Deutschland. Die Autoren liefern profunde Hintergründe zu den Ergebnissen von mehr als 100 Verfahren, können mit statistischen Aussagen zu Klagegegenständen, Streitwerten und Klägern aufwarten. Viele Vorurteile und häufig geäußerte Befürchtungen werden anhand der Praxis widerlegt. In Fallstudien werden darüber hinaus exemplarisch einzelne Verfahren und Problembereiche besprochen.
Die Darstellung ist inhaltlich und in ihrem Aufbau darauf ausgerichtet, die rechtlichen Vorgaben des Umweltschadensgesetzes hinsichtlich der Haftung bei Biodiversitätsschäden in einen vollzugstauglichen Leitfaden zu übertragen. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung und praktische Handhabung des Umweltschadensbegriffs. Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Haftung bei Biodiversitätsschäden und der normativen Bestimmung der sogenannten Erheblichkeitsschwelle, erfolgt die vollständige Auflistung der relevanten Schutzgüter und führt schließlich zu einer standardisierten, ökologisch begründeten Methode der Erfassung, Risikoabschätzung und Bewertung von Biodiversitätsschäden. Damit kann eine erste Hilfestellung für die Vollzugsbehörden ¿ aber auch all denjenigen, die sich mit einer Haftung bei Biodiversitätsschäden nach dem USchadG beschäftigen ¿ gegeben werden.
Dieses Buch enthält eine umfassende Analyse der rechtlichen Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz vor Risiken und Gefahren für Vögel, Fledermäuse und Insekten durch Glas und Licht. Die Anlockwirkung von nächtlichen Lichtquellen auf Insekten sowie die Kollisionen von Vögeln mit Glas sind allgemein bekannt, aber bislang kaum untersucht worden. Aufgrund neuer Forschungserkenntnisse rückt die Verwendung von Glas und Licht nun stärker in den Fokus des Interesses.Diese rechtstatsächlichen Erkenntnisse werden zusammengefasst und erstmals einer umfassenden systematischen Analyse unterzogen. Das Buch arbeitet die Anforderungen des geltenden Rechts an den Schutz vor Risiken und Gefahren für Vögel, Fledermäuse und Insekten durch Glas und Licht heraus. Im Mittelpunkt steht dabei die Untersuchung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, des FFH-Rechts und des besonderen Artenschutzrechts. Das Buch entwickelt Kriterien, anhand derer sich die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen von und Eingriffen in Natur und Landschaft bestimmen lassen, und wertet die von der Rechtsprechung zum besonderen Artenschutzrecht entwickelten Signifikanzkriterien für nachteilige Auswirkungen von Glas und Licht aus. Ein weiterer Schwerpunkt sind die baurechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Vermeidungspflichten der Kommune durch Festsetzungen in Bebauungsplänen. Daneben untersucht das Buch die immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten zum Schutz vor Lichtanlagen. Im Zusammenhang mit Licht wird der immissionsschutzrechtliche Begriff des Standes der Technik von Vermeidungsmaßnahmen konkretisiert und die Verkehrssicherungspflichten von Kommunen zur Beleuchtung der öffentlichen Straßen und Wege bestimmt. Schließlich wird auch die Vereinbarkeit von Skybeamern mit Bauordnungs- und Naturschutzrecht geprüft.
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