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Der Band untersucht die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus dem Jahr 2016, die eine konzeptionelle Umgestaltung des Gesetzes mit sich brachte. Ausgehend von einer Einordnung in den verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmen werden zunächst die verbliebenen Gestaltungsfreiräume der Länder abgesteckt und darauf basierend die Wirksamkeit ihrer Hochschulgesetze analysiert. Neben dem personellen Anwendungsbereich des Gesetzes stehen sodann die Befristungstatbestände im Einzelnen und ihre Rechtsdogmatik im Fokus der Arbeit. Abschließend widmet sich die Autorin der Rechtsfolgenebene sowie der Möglichkeit eines Verlängerungsanspruchs des befristet beschäftigten Arbeitnehmers.
Der Band widmet sich einer zentralen Problematik hinsichtlich der Reichweite der Privatautonomie: der Abdingbarkeit der Treuepflicht im Gesellschaftsrecht. Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht zählt zu dem systemprägenden Strukturprinzip des deutschen Gesellschaftsrechts. Gleichwohl wurde bis vor kurzem kaum die Frage gestellt, ob auf die organschaftliche oder mitgliedschaftliche Treuepflichtbindung privatautonom Einfluss genommen werden kann. Ausgehend von einer allgemeinen, dogmatischen Analyse der Treuepflicht selbst und des bestehenden Rechts entwickelt der Autor einen innovativen Gegenwurf zu der vorherrschenden Meinung und zeigt auf, dass die Einordung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht als grundsätzlich zwingendes Recht nicht zu rechtfertigen ist.
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Folgen die Vertragsparteien an einen wegen eines Formverstoßes an sich gem. § 125 BGB nichtigen Vertrag ausnahmsweise doch nach Treu und Glauben gebunden sein können, ist bis heute durch Rechtsprechung und Lehre keiner rational überzeugenden Lösung zugeführt worden. Der Verfasser arbeitet ausgehend von den Motiven des Gesetzgebers feste Voraussetzungen für eine Überwindung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben heraus. Am Beispiel des § 313 BGB a.F./§ 311 b I BGB n.F. bringt er diese Voraussetzungen durch die Bildung von Fallgruppen zur praktischen Anwendung. Er gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß nur in drei Fallgruppen von der Formnichtigkeit abgesehen werden kann und stellt die Rechtsfolgen der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar. Nach der Lösung des Verfassers ist die ständige Rechtsprechung des BGH zum untersuchten Problemkreis nicht zu halten.
Related Party Transactions ist die Gefahr immanent, dass sich nahe stehende Personen oder Unternehmen mittels ihrer Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gesellschaft deren Vermögensgüter aneignen. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Unionsgesetzgeber im Mai 2017 eine Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechterichtlinie beschlossen. Die Verfasserin hat den Umstand zum Anlass genommen, die Umsetzungsmöglichkeiten in deutsches Recht auszumessen und kritisch zu würdigen. Hierfür hat sie den Reformbedarf für das deutsche Recht herausgearbeitet und auf dieser Grundlage mögliche Reformansätze für den faktischen Konzern entwickelt. Schließlich werden die vom deutschen Gesetzgeber implementierten Regelungen zu Related Party Transactions mit den Reformansätzen abgeglichen und bewertet.
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