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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 8 Punkte, Universität Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit erörtert den Besichtigungsanspruch im Patentrecht im nationalen und europäischen Recht. Patente werden nach § 1 I PatG für Erfindungen aller Gebiete der Technik erteilt. Die Erfindungen müssen dabei neu, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Das Patent entfaltet die Wirkung, dass alleine der Inhaber des Patents befugt ist, die patentierte Sache zu nutzen und kein anderer diese ohne die Zustimmung des Inhabers benutzen darf. Wer trotzdem ohne Erlaubnis des Rechteinhabers die patentierte Erfindung verbotenerweise nutzt, kann gemäß § 139 PatG vom Verletzten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.Das deutsche Recht sah im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern keinen deutlichen Anspruch im Patentrecht vor, der dazu berechtigt, einen möglicherweise rechtsverletzenden Gegenstand beim vermuteten Verletzer zu besichtigen. Trotzdem bestand unter bestimmten, sehr restriktiv umgesetzten Voraussetzungen die Möglichkeit der Besichtigung bzw. Vorlage des mutmaßlich verletzenden Gegenstandes.
Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: Das ?Bosman-Urteil? datiert vom 15. Dezember 1995 und ist als vorläufiger Endpunkt einer langen Entwicklung anzusehen. Diese Entwicklung begann mit der Entstehung des Berufsfußballs und der damit in Zusammenhang stehenden Entstehung von Ablösesummen (auch: Transferentschädigungen) und Ausländerklauseln, an denen das ?Bosman-Urteil? in erster Linie festzumachen ist. Die Diplomarbeit geht auf diese historische Entwicklung nicht, wie häufig zu sehen, nur am Rande ein, sondern behandelt die Zusammenhänge ausführlich und detailliert. Dazu gehört u.a. auch die Darstellung zweier vergleichbarer Urteile aus den Jahren 1974 (Rechtssache Walrave/Koch) und 1976 (Rechtssache Donà/Mantero) sowie eine Aufzeichnung der Entwicklung der Fußballspieler gemäß ihrem Status bis hin zur heutigen Unterteilung Amateur - Vertragsamateur - Lizenzspieler. Von übergeordnetem Interesse bezogen auf die weitere Entwicklung nach den Urteilen von 1974 und 1976 sind die aufkommenden Gespräche und Verhandlungen zwischen der EU und den Fußballverbänden der UEFA. Einerseits kann hier die Entwicklung der Ausländerklauseln zwischen 1976 und 1995 verfolgt werden. Andererseits wird verdeutlicht, daß sich gerade der Deutsche Fußball-Bund (DFB) immer wieder erfolgreich gegen eine Abschaffung der Ausländerbeschränkungen im deutschen Berufsfußball und damit gegen die Öffnung der Grenzen für ausländische Spieler gewehrt hat. Als Begründung für dieses Verhalten hat der DFB angegeben, daß sein bestehendes Transfersystem vor dem ?Bosman-Urteil? den EU-Richtlinien bezogen auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes voll und ganz gerecht wird. Das dem nicht so war, wird in der Arbeit durch eine genaue Beschreibung des DFB-Transfersystems vor dem Urteil bewiesen. Eine genaue Beschreibung des ?Bosman-Urteils? mit besonderer Berücksichtigung der Urteilsgründe und der Urteilskritik in Anlehnung an das Transfersystem des DFB ist nachfolgend von gewichtigem Interesse. Anschließend werden Reaktionen und Maßnahmen des DFB und der internationalen Fußballverbände auf das ?Bosman-Urteil? wiedergegeben. Hier wird deutlich, daß der DFB selbst nach dem Urteilsspruch sich nicht etwa den Gegebenheiten anpasste und ein zukunftsorientiertes Konzept erarbeitete, sondern mit dem sog. Solidarpakt und der Schaffung des ?Paragraphen 11? Möglichkeiten fand, um die Auswirkungen der Rechtssache Bosman umgehen zu können. Diese Gegebenheiten werden mit praxisnahen Beispielen, gerade zum [¿]
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Michael Koch
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