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Hochbunker in deutschen Innenstädten? Getarnt durch Bemalung oder Berankung, spielen diese Relikte des letzten Kriegs in der Wahrnehmung von Stadt kaum noch eine Rolle. Dabei gibt es bundesweit noch Hunderte dieser Hochbunker, die damit immer noch relevante Bausteine im Gefüge unserer Städte darstellen. Es gilt - auch im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung -, sich intensiver mit dieser architektonischen Ressource auseinanderzusetzen: Wie können gebäudegerechte, innovative Nutzungskonzepte erarbeitet werden? Anhand bereits erfolgter oder geplanter Umnutzungen stellt diese aus einem Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Technischen Universität Dortmund entstandene Publikation mögliche Mittel und Methoden vor und gibt damit Architekten, Bauherren und Investoren einen umfangreichen Werkzeugkasten für den baukonstruktiven Umgang mit Hochbunkern an die Hand. Das Buch ist ein wertvolles Stück Zeitgeschichte und ein ideales Weihnachtsgeschenk für all jene, die schon alles haben, aber offen für neue Einsichten sind. Aber auch für jene, die wenig Zeit haben und mit dieser Form der Aufbereitung viele Informationen in kurzer Zeit "verschlingen" können. - 03.12.2015 / Brigitte Kranner auf http://urbanmining.at
Globalisierung und Verstärkung der Handelsbeziehungen der Unternehmen zum Ausland rücken die Frage nach der Strafbarkeit von Taten mit Auslandsbezug immer mehr in den Mittelpunkt. Die Arbeit befasst sich deshalb mit der Frage der Strafbarkeit von Auslandstaten und dem aktiven Personalitätsprinzip im Internationalen Strafrecht. Untersucht werden nicht nur das Kernstrafrecht, sondern auch die strafrechtlichen Nebengesetze wie das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die kritische Frage nach den Legitimationsgrundlagen führt u.a. zum Völkerrecht. Die Autorin gelangt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber wegen der Staatenvielfalt und dem allgemeinen völkerrechtlichen Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme zur restriktiven Anwendung seines Strafrechts verpflichtet ist. Die Strafgewaltserstreckung gegenüber dem Täter wird gemessen an dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip. Darin sieht die Autorin den wesentlichen Ansatz für eine (Straf-)Verteidigung.
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