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Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europaischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung uber das Statut der Europaischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Erganzung des Statuts der Europaischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europaischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausfuhrungen zur SE den Schwerpunkt der vorliegenden Kommentierung. Die SE wird von der Praxis "e;angenommen"e;, denn sie bietet eine Alternative zu den jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten. Sie tragt den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedurfnissen grenzuberschreitend tatiger Gesellschaften ebenso Rechnung wie den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitgestaltung und Mitentscheidung an wirtschaftlichen Prozessen. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Grounternehmen, sondern auch in der mittelstandischen Wirtschaft. Ihre Akzeptanz liegt ganz wesentlich in der - im Vergleich zu nationalen Rechtsformen - groeren Gestaltungsfreiheit und Flexibilitat. Der Kommentar beleuchtet die Entstehungsgeschichte der SE, SCE und der Richtlinie uber die grenzuberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie der jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze und schafft dadurch die Grundlage fur ein richtiges Verstandnis dieser Rechtsakte. Es folgt ein Uberblick uber die jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Die ausfuhrliche Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird erganzt durch Erlauterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG, die vom SE-Recht abweichen.
Diese Einführung in die Problematik der wirtschaftlich relevanten Grundrechte und in das bürgerliche Recht ist für Anfänger des Jura- oder Ökonomiestudiums gedacht. Ziel der Darstellung ist es, sowohl die ökonomischen und sozialen Bezüge der Rechtsformen aufzuzeigen, als auch ein systematisches Basiswissen zu vermitteln. Zitate und Literaturhinweise wurden auf das Notwendigste begrenzt Es empfiehlt sich, die ausgewählten Fallbeispiele zu durchdenken. Aus dem Inhalt: I. Einführung. II. Grundrechte und Wirtschaftstätigkeit. III. Die Systematik des bürgerlichen Rechts. IV. Rechtsgeschäfte und Vertrag. V. Schuld und Haftung. VI. Ratschläge für die Lösung von privatrechtlichen Fällen. VII. Die Wirkung der Grundrechte auf das Privatrecht.
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