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Das Verhältnis von Religion und Sozialer Arbeit ist schwierig. Einerseits zeigen sich klare Tendenzen der Tabuisierung und Distanzierung von Religion in der Sozialen Arbeit. Andererseits ist die faktische Präsenz von Religion in sozialen Kontexten nicht in Abrede zu stellen. Um angesichts dieses Spannungsverhältnisses den professionellen Umgang mit dem religiösen Phänomen in der Sozialen Arbeit zu gewährleisten, ist eine theoretische Fundierung notwendig. Ausgehend vom Begriff der Religionssensibilität wird das Materialobjekt Religion auf der Basis religionstheoretischer Erkenntnisse als objektive Religion und subjektive Religiosität geklärt. Ergänzt wird dies durch eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Sensibilität als Modus des Umgangs mit dem Materialobjekt, der sich in die Dimensionen von ¿sensibel umgehen mit...¿ und ¿sensibilisieren für...¿ ausdifferenzieren lässt. Im Ergebnis zeigt sich: Eine religionssensible Soziale Arbeit geht sensibel mit Religion und Religiosität um und sie sensibilisiert für Religion und Religiosität. Der professionelle Umgang mit dem religiösen Phänomen gelingt durch den Übertrag dieser Dimensionen in die Praxis und (Aus-)Bildung Sozialer Arbeit.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 3,0, Universität Koblenz-Landau (Geschichte), Veranstaltung: Jüdisches Leben in Deutschland um 1933 , Sprache: Deutsch, Abstract: Innenpolitisches Hauptopfer des Nationalsozialismus in Deutschland war die jüdische Bevölkerung. Waren die antijüdischen Aktionen nach der sogenannten Machtergreifung ab dem 30. Januar 1933 zunächst von Willkür bestimmt, so versuchten die nationalsozialistischen Machthaber in der folgenden Zeit, ihr Tun auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die antijüdische Gesetzgebung im Deutschen Reich. Zum Dreh- und Angelpunkt dieser Gesetzgebung wurden die Nürnberger Gesetze, die die Rechtsgrundlage für zahlreiche weitere gesetzgeberische Maßnahmen lieferten. War die antijüdische Gesetzgebung aber nicht doch nur die Willkür, gehüllt in den Mantel des Rechtsstaats? Zur Beantwortung der Frage ist ein Überblick über die gesetzgeberischen Maßnahmen des NS-Regimes gegen die jüdische Bevölkerung erforderlich. Da allein bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs mehr als 250 Normen, Erlasse und Anordnungen gegen Juden verkündet wurden, werden in dieser Arbeit entsprechende Schwerpunkte gesetzt.
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