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Mit der Neubearbeitung 2020 beginnt die Umsetzung eines zweigleisigen Kommentierungskonzepts der §§ 611 ff, das zwischen BGB-Dienstvertragsrecht und Arbeitsvertragsrecht unterscheidet und Überschneidungsbereiche aufzeigt. Aktuelle Entwicklungen zum Arbeitsrecht werden im neuen § 611a erörtert. Die Kommentierung des § 611 umfasst u.a. die Abgrenzung des Dienstvertrags von anderen Vertragstypen und verfassungsrechtliche Fragen des Dienstvertrags.
Dieses Buch überträgt psychologische und verhaltensökonomische Erkenntnisse über die menschliche Entscheidungsfindung und ihre Steuerbarkeit (vor allem durch Anreize, Überzeugung und äußere Umstände, also Nudging) in die Rechtswissenschaft und zeigt, wie das Recht mit diesem Wissen optimiert werden kann. Während der Homo oeconomicus als Standardmodell der Wirtschaftswissenschaften bereits durch einen empirisch fundierten Modellpluralismus abgelöst wurde, harrt das zivilrechtliche Selbstbestimmungsdogma noch einer empirischen Erdung.Außerdem erklärt dieses Buch - insoweit auch für die Sozialwissenschaften interessant - die Funktionsweisen des Rechts und seiner spezifischen Steuerungsinstrumente und zeigt deren Rahmenbedingungen auf. Aus traditioneller zivilrechtlicher Sicht ist hierbei zu rechtfertigen, warum Recht überhaupt das Verhalten von Menschen steuern darf und ausgerechnet die Privatautonomie als Hort des Liberalismus ihre Indienstnahme für politische Zwecke (Materialisierung) ertragen muss.
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