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Textauszug (gekürzt und adaptiert)»..., wenn ich die Tat rekonstruieren kann, habe ich meist schon einen Hinweis auf den Täter. ... Kannst du mir folgen?«Er nickte heftig, wobei das Nicken mehr ein Automatismus war. Genau genommen, war ihm schleierhaft, worauf sie hinauswollte.»Der Schwierigkeitsgrad lässt sich für die Ermittlungsbehörden steigern, wenn es dem Täter gelingt, es so aussehen zu lassen, als ob das Opfer der Täter wäre.«»Ja, das habe ich verstanden. Aber irgendwas gibt es doch immer, was dazu beiträgt, dass der Täter am Ende überführt wird ¿ Weil er einen Fehler bei seiner Planung macht, etwas übersehen hat ¿ oder so.«»Das Opfer wird alles daransetzen, zu beteuern, die Tat nicht begangen zu haben. Sämtliche Hebel in Bewegung setzen, ... .«Statt sinnentleerter Paragrafen schwirrten jetzt Fragezeichen durch den Raum.»Das leuchtet mir ein. Am Ende bleibt das erfolglos, wenn es dem Opfer doch noch gelingt, sich herauszuwinden.«»Genau. Deshalb darf es gar nicht so weit kommen.«Er seufzte. Langsam riss ihm der Geduldsfaden. Er zappelte auf seiner Sofaecke herum. ...»Ich bin überzeugt davon, dass es funktioniert.«»Was?«»Liegt doch auf der Hand.« Sie ließ den Satz kurz im Raum stehen. »Das Opfer, das versucht sich doch nur dann herauszuwinden, wenn es sich für unschuldig hält. Was ist«, sie ließ den angefangenen Satz kurz in der Luft hängen, »wenn es davon überzeugt ist, der Täter zu sein?«
Ärzte, Zahnärzte und andere Selbstständige in Heilberufen beklagen sich immer häufiger über unbezahlte Patientenrechnungen. Während andere Unternehmer offene Forderungen schnell und effektiv durchsetzen können, müssen Ärzte zahlreiche standes- und berufsrechtliche Vorschriften beachten. Besondere Probleme bereitet in diesem Zusammenhang die ärztliche Schweigepflicht.Das Buch bietet wertvolle Unterstützung bei der Erstellung hieb- und stichfester Arztrechnungen, verrät Tipps und Tricks für den Umgang mit zahlungsunwilligen oder -unfähigen Patienten und beleuchtet die verschiedenen außergerichtlichen wie gerichtlichen Möglichkeiten, die Ärzten zur Beitreibung ihres Honorars zur Verfügung stehen. Erörtert werden weiterhin die Vor- und Nachteile der Einschaltung von Verrechnungsstellen und Inkassounternehmen, deren sachgemäße Auswahl sowie die Gestaltung von Verträgen mit solchen externen Dienstleistern.
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