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Die nachstehenden Grundlinien wurden, bevor sie in der nun vorliegen- den Form der Arbeitsgemeinschaft fur Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen am 27. April 1960 in Dusseldorf vorgetragen worden sind, erst- mals in der Sitzung der Sektion fur Rechts- und Staatswissenschaft auf der Generalversammlung der Gorres -Gesellschaft 1959 in Pass au skizziert. Trotz der aus verschiedenen Grunden gewi naheliegenden Erweiterung des Textes habe ich am ursprunglichen Charakter und an der aueren Ge- stalt des Vortrages mit voller Absicht nichts geandert, um den Eindruck des gesprochenen Wortes nicht zu verwischen. So braucht auch die Bitte eigent- lich nicht mehr ausdrucklich gestellt zu werden, vom Vortragenden nicht universelle Behandlung des Themas zu erwarten. Ein derartiger Anspruch mute ihn ohnehin uberfordern. Der den Ausfuhrungen nachtraglich bei- gegebene wissenschaftliche Apparat steuert lediglich Belege fur diejenigen Leser bei, die an der einen oder anderen Frage starker interessiert sind; er gibt jedoch gleichzeitig Rechenschaft uber den Stand der fachmannischen Erorterung der angeschnittenen Probleme. Allen Diskussionsrednern, deren Beitrage in diesem Hefte wiedergegeben sind, habe ich aufrichtigen Herzens fur Belehrung und viele Fingerzeige zu danken. Zu ganz besonderem personlichen Dank fuhle ich mich Herrn Staatssekretar Professor Dr. Dr. Leo Brandt fur die freundliche Einladung zu diesem Vortrage und Herrn Professor Dr. Hermann Conrad in Bonn fu*r wohlwollende Forderung verpflichtet.
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