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Die Beiträge von 62 Autoren aus zehn Ländern vermitteln ein Spiegelbild der zentralen und aktuellen Themen des Arbeits- und Sozialrechts, die die Gesetzgebung und sozialpolitische Diskussion in den einzelnen Ländern, auf europäischer Ebene und in UN-Organisationen prägen. Weitere wichtige Beiträge sind dem Haftungsrecht gewidmet. Damit wird dem Themenspektrum Rechnung getragen, das Fuchs in seiner wissenschaftlichen, beratenden und forensischen Tätigkeit behandelt hat. Die Autoren legen großen Wert auf die dogmatische Analyse der Rechtsmaterien, häufig verbunden mit einer rechtsvergleichenden Perspektive. Die Einbeziehung ökonomischer und sozialpolitischer Fragestellungen verleiht dem Werk darüber hinaus einen interdisziplinären Charakter.
Frontmatter -- Übersicht -- Vorbemerkung -- Einführung in das Recht der sozialen Sicherheit von Frankreich -- Einführung in das Recht der sozialen Sicherheit von Großbritannien -- Einführung in das Recht der sozialen Sicherheit von Italien
Wer sich bürgerschaftlich oder - was nur eine andere Bezeichnung ist - "ehrenamtlich" engagiert, weiß meist nicht, welche Rechte oder Pflichten damit verbunden sind. Wer sich bürgerschaftlich engagiert, möchte freiwillig für das Gemeinwohl oder den Näch sten aktiv werden. An sich selbst denkt der so Aktive zuletzt. Tat sächlich steht das bürgerschaftliche Engagement jedoch nicht in einem rechtsfreien Raum. Deutschland hat eine umfassende und alle Lebensbereiche um- und erfassende Rechtsordnung. Deshalb bestehen auch Grundregeln für das bürgerschaftliche Engagement. Die Engagierten empfinden das Recht häufig als störend, ja als bü rokratische Fessel, die ihre private Initiative hemmt. Diese Kritik ist zwar berechtigt. Allerdings muss die andere Seite der Medaille gesehen werden: Wer das Recht kennt und es zu nutzen weiß, kann durch dieses Hilfe erhalten -ja mehr: nur wer sich auch der recht lichen Stellung seines Handeins bewusst ist, vermag die Möglich keiten bürgerschaftlichen Engagements voll auszuschöpfen. Die Rechtsordnung hat das bürgerschaftliche Engagement nicht als eigenes Handlungsfeld erfasst. Es gibt namentlich kein Gesetz buch, das ähnlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch umfassend Vor schriften enthielte, die das bürgerschaftliche Engagement regeln.
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