Gør som tusindvis af andre bogelskere
Tilmeld dig nyhedsbrevet og få gode tilbud og inspiration til din næste læsning.
Ved tilmelding accepterer du vores persondatapolitik.Du kan altid afmelde dig igen.
1. Anlafj zur Rechtsreform a) Die Verunreinigung der Luft Die moderne Entwicklung der Technik und das Anwachsen und Inein anderwachsen der Städte haben nicht nur in Deutschland, sondern auch in weiten Teilen des Auslandes zu einer erheblichen Verunreinigung der Luft geführt. Die Vielfalt der Quellen und der Folgen, die Schwierigkeiten der Feststellung und die Fragen der Verbesserung der Verhältnisse sind oft ge schildert 1. Angesichts der Schwierigkeit, die Tatbestände festzulegen, ist noch manches zweifelhaft und urnstritten; es steht aber wohl fest, daB nicht nur Belästigungen sondern auch Gefahren für die Allgemeinheit drohen oder schon eingetreten sind. Insgesamt handelt es sich urn ein auBerordentlich vielschichtiges Problem, das, wenn auch nicht primär, auch rechtliche Fragen aufwirft. Die Luft ist ein Gemeingut; von ihrer Beschaffenheit sind alle Menschen unmittelbar und - wegen der Bedeutung der Luft für Pflanze und Tier - mittelbar ab hängig. Das Recht als Sicherung der Sozialordnung und der Lebensvoraus setzungen der Menschen kann an der Frage der Luftreinhaltung daher nicht vorbeigehen. Diese Art des Rechts läBt sich als "allgemeine Daseinsvor sorge" bezeichen; das rechtliche Bemühen gilt dabei schlechthin allen im Raum lebenden Menschen. Soweit die Frage bisher als regelungsbedürftig erkannt ist, wird sie dadurch gelöst, daB für bestimmte Verhaltensweisen, insbesondere die Ausnutzung von Grundeigentum zu gewerblichen Anlagen, 1 Vgl. statt aller die parlamentarischen Erörterungen und die darauf ergangenen Berichte, und zwar: Zwischenbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf den Landtags beschluE vom 13. Dezember 1955 (Drucksache 261) betr.
Das Verhältnis des Bergbaus zu den öffentlichen Verkehrs anstalten ist ein altes Problem; es ist in jüngster Zeit in einer die Praxis z. T. belastenden Art aktuell geworden. Das Institut für Berg-und Energierecht der Universität Münster ist mit den Fragestellungen unter verschiedensten Gesichtspunkten konfrontiert worden. Die jetzt vorliegende Darstellung faßt die Ergebnisse der einzelnen Arbeiten zusammen. Herr Rechtsanwalt Dr. H. Schulte und Herr Assessor Forne/li haben während der ganzen Zeit der Bearbeitung wesentlich mitgewirkt. Ihnen und den Herren der Praxis, die durch Diskussionen und Überlassung prak tischen Anschauungsmaterials geholfen haben, ist auch an dieser Stelle herzlich zu danken. INHALT A. Grundlegung ............................................... 9 1. Eigenart der Fragestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Überblick .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2. Methodische Besonderheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 11. Bedeutung der Kollision von Bergbau und öffentlichen Verkehrsanstalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 . . . . . . . . . . . . 1. Ausdehnung öffentlicher Verkehrsanlagen .............. 10 2. Art der Kollision. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 11 . . . . . . . . . 3. Belastung des Bergbaus ............................. 11 4. Historische Entwicklung... . ... . . . . .. . . . . . . . . . . .. . . 16 . . III. Interessenwiderstreit kollidierender Nutzungsrechte im Raum 22 1. Die beteiligten Interessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . 22 . . . . . . 2. Methode der gesetzlichen Interessenbewertung ....... . .. 23 3. Methode der richterlichen Interessenbewertung . . . . . ... . . 26 4. Vergleich der Kollisionsregelung des ABG mit dem Plan feststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 28 . . . . . . . . B. Das Recht des ABG ........................................ 30 1. Systematische Stellung der § § 153, 154 ABG .............. 30 1. §§ 153, 154 ABG als Sonderfall der Regelung des Ver hältnisses von Grundeigentum und Bergwerkseigentum . .. 30 2. Allgemeines Verhältnis von Grundeigentum und Be- werkseigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 31 . . . . . . . . . . 3. Spezialregelung für das Verhältnis von Verkehrsanstalten und Bergwerkseigentum ............................. 33 II. Inhalt der §§ 153, 154 ABG . . .. .. . . . . . . . . . . . . . . .. . . 34 . . . . . 1. Begriff der öffentlichen Verkehrsanstalt. . . . . . . . . . . .. . . 34 . .
Tilmeld dig nyhedsbrevet og få gode tilbud og inspiration til din næste læsning.
Ved tilmelding accepterer du vores persondatapolitik.