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Der Band zielt auf eine durch interdisziplinäre und internationale Perspektiven angereicherte Reflexion über Aufgabe, Bedeutung und Methodik der Verfassungsgeschichte als rechtswissenschaftlicher Disziplin in der Bundesrepublik Deutschland. Vor dem Hintergrund gegenläufiger Befunde, die einerseits die wissenschaftliche Marginalisierung des Fachs konstatieren, andererseits seinen praktischen Bedeutungsgewinn hervorheben, führen die Beiträge des Bandes geschichtswissenschaftliche, philosophische, praktische und beobachtende Zugriffe auf die deutsche Verfassungsgeschichte zusammen. Sie analysieren die strukturellen Herausforderungen der Verfassungshistoriographie und skizzieren grundlegende Ansätze, wie sich diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen lassen.
Hermann Kantorowicz ist einer der bedeutendsten und vielseitigsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Die Beiträge des Bandes heben die vielfältigen Facetten seines Werks hervor. Sie zeigen anhand von Kantorowicz' ebenso gelehrten wie äußerst originellen Beiträgen zu Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, aber auch bereits zu einer speziellen Wissenschaftstheorie der Jurisprudenz, wie viel die gegenwärtige Rechtswissenschaft von Kantorowicz lernen und in seinen Schriften wiederentdecken kann.
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