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Document from the year 2011 in the subject Law - Public Law / Administrative Law, , language: Czech, abstract: Die Verwaltungswissenschaft und das Verwaltungsrecht als eine interdisziplinäre Wissen-schaft stellen ein Rechtsgebiet dar, das sich vor allem mit der Tätigkeit der öffentlichen Ver-waltung und mit der öffentlichen Macht allgemein befasst. Sie befassen sich mit demjenigen, wer die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherstellt, und mit den Mitteln, mit welchen er diese Tätigkeit durchführt. Die Verwaltungswissenschaft und das Verwaltungsrecht knüpfen also vor allem an das Verfassungsrecht und die Staatslehre an. Das Verwaltungsrecht greift also prinzipiell in alle Rechtsgebiete ein. Die Verwaltungswissenschaft und das Verwaltungsrecht untersuchen die Organisation der konkreten Macht und zugleich zeigen, was sich die öffentliche Verwaltung (vor allem dann die Staatsverwaltung) zu den Objekten der öffentlichen Verwaltung, vor allem den natürli-chen und juristischen Personen erlauben kann. Sie untersuchen also, wo die Grenze der re-gulierten Staatsmacht liegt.Nach der tschechischen Charta der Grundrechte und ¿freiheiten darf die Staatsmacht nur in durch das Gesetz vorgesehenen Fällen und Grenzen angewandt werden, in einer vom Ge-setz bestimmten Weise. Jedermann darf tun, was nicht gesetzlich verboten ist und niemand darf gezwungen werden, etwas zu tun, was ihm das Gesetz nicht auferlegt.Diese Publikation ist für die Studenten der nichtjuristischen Hochschulen bestimmt und kann eine geeignete Ergänzung anderer Publikationen im Bereich der Verwaltungswissen-schaft und des Verwaltungsrechts, sowie der Staatslehre darstellen. Die Verwaltungswissen-schaft bildet traditionell eine Grundlage für die Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung dar. Diese Publikation bringt auch wertvolle Erkenntnisse denjenigen, die sich für das tiefere Studium der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung interessieren.Diese Publikation setzte sich als Ziel, eine umfangreiche Abhandlung über drei Pfeiler der öffentlichen Verwaltung und ihrer gegenseitigen Verbundenheit, über die Tätigkeit der öf-fentlichen Verwaltung und über ihre Organisation, sowie über die Menschen darzulegen. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Organisation der inneren Sicherheit des Staates gesetzt. Am Ende ist die Publikation durch kurze Anhänge und Fragen zur Kenntnisüberprüfung ergänzt.
Document from the year 2010 in the subject Law - Miscellaneous, , language: Czech, abstract: Die Hochschulen (Universitäten) in der Tschechischen Republik haben eine schwierige Entwicklung hinter sich. Nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik im Jahre 1918 wurden neue Universitäten und Hochschulen errichtet, welche einerseits den Charakter der öffentlichen Körperschaften hatten und andererseits jedoch immer noch als staatliche Anstalten begriffen wurden. Im Jahre 1920 wurden die Prager Universitäten sogar durch das Gesetz explizit für Subjekte der Vermögensrechte anerkannt. Seit 1945 wurden weitere Hochschulen gegründet; nach 1948 änderte sich jedoch die Stellung aller Hochschulen wesentlich. Nach den vom damaligen Regime geltend gemachten Regeln trug das Gesetz Nr. 58/1950 Slg., Hochschulgesetz die Zuständigkeit betreffend die Vermögensrechte und die Selbstverwaltung "in die Hände der Regierung und des Schulwesensministers" über. Die späteren Hochschulgesetze (Nr. 19/1966 Slg. und Nr. 39/1980 Slg.) brachten zwar einige positive Änderungen, jedoch auf dem Prinzip änderte sich nicht viel. Nach damaliger Verfassung war die kommunistische Partei die führende Kraft in der Gesellschaft und im Staat und Marxismus-Leninismus wurde immer noch für die Staatsanschauung betrachtet.Kurz nach November 1989 wurde es mit Arbeiten an neuem Hochschulgesetz angefangen. Der Abgeordnetenentwurf wurde durch die Föderalversammlung der Tschechoslowakischen Föderativen Republik am 4. Mai 1990 verabschiedet (und unter Nr. 172/1990 Slg. verkündet). Das Gesetz wurde als eine Rahmenrechtsregelung (45 Paragraphen) gefasst, welche eine beschleunigte Transformation der Hochschulen in demokratisch organisierte Selbstverwaltungsinstitutionen ermöglichen sollte. Es garantierte die Wissenschaftsfreiheit, die Veröffentlichung der Ergebnisse und weitere akademische Rechte und Freiheiten. Zugleich sollte es die Zeit für die Ausarbeitung einer neuen, ausreichend breiten und fundierten Rechtsregelung verschaffen, welche dem Stand in europäischen demokratischen Staaten entsprechen würde.Im Jahre 1993 wurde nur eine Teilnovelle (Gesetz Nr. 216/1993 Slg.) verabschiedet, die nur die personellen Fragen betraf und in die Selbstverwaltung der Hochschulen eingriff.Eine neue Rechtsregelung des Hochschulwesens wurde im Jahre 1998 erlassen (Gesetz Nr. 111/1998 Slg.). Die Vorgelegte Monographie umfasst nicht nur den Text dieses Gesetzes, sondern auch weitere zusammenhängende Vorschriften.
Document from the year 2011 in the subject Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights, , language: Czech, abstract: Die vorgelegte Publikation ¿Grundzüge des tschechischen Verfassungsrechts¿ ist sowohl für die Hörer der Fachschulen, der Fachoberschulen und der Hochschulen bestimmt, wo Recht in einem bestimmten Umfang unterrichtet wird, als auch für die Lehrer der Rechtsdisziplinen auf diesen Schulen. Sie stellt auch eine geeignete Quelle für die Angestellten in der öffentlichen Verwaltung und weiter für alle dar, die ein tieferes Interesse für die Problematik des Verfassungsrechts der Tschechischen Republik haben. Die Absicht der Autoren liegt in der Ergänzung einer gewissen Lücke zwischen den für die Fachschulen und Fachoberschulen bestimmten Lehrtexten und den fundamentalen Lehrbüchern von renommierten Autoren (J. Filip, K. Klíma, V. Pavlí¿ek usw.). Die Publikation will zu einem komplexen Verständnis eines schwierigen Systems der Vorschriften des Verfassungsrechts der Tschechischen Republik bei den Lesern beitragen; die Leser sollten dann diese Vorschriften richtig auslegen und in einem für ihre Praxis erforderlichen Maße verwirklichen.Die Publikation gliedert sich in vierzehn Kapitel ein, welche alle Grundinstitute des Verfassungsrechts der Tschechischen Republik betreffen.Bei der Bearbeitung dieser Publikation haben sich die Autoren kein Ziel gesetzt, die Problematik des tschechischen Verfassungsrechts in ihrer ganzen theoretischen und praktischen Tiefe zu erschöpfen und zu beschreiben, sondern einen relativ breiten Umfang von Informationen in einer relativ verständlichen Form zu präsentieren. Aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung des geplanten Umfanges des Buches konnten die Autoren gewisse Vereinfachungen nicht vermeiden. Was die Methode der Publikationsbearbeitung betrifft, wurde die Methode der Kombination eines Erläuterungsexkurses und des authentischen Rechtstextes gewählt. Beim Studium des veröffentlichten Textes empfehlen die Autoren zugleich mit den geltenden verfassungsrechtlichen Vorschriften zu arbeiten.Diese Publikation geht von der dritten Auflage des Buches aus: Schelle, K. ¿ Man, Vl.: Základy ústavního práva. Ostrava, KEY Publishing, 3. Aufl. 2010. 238 S. (ISBN 978-80-7418-068-2).
Document from the year 2010 in the subject Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law, , language: Czech, abstract: Am 19. Juli 2004 trat eine neue Rechtsregelung betreffend die Rechtsstellung der Patentanwälte in Kraft. Sie wurde unter Nr. 417/2004 in der Gesetzessammlung verkündet.Nach der neuen Rechtsregelung besteht der Gegenstand der Tätigkeit der Patentanwälte vor allem in der Vertretung des Verfahrensbeteiligten in seinem Namen und zu seinen Gunsten. Der Verfahrensbeteiligte kann im Verwaltungsverfahren und in einigen vom Gesetz vorgesehenen Fällen auch im Gerichtsverfahren in den Sachen des gewerblichen Eigentums vertreten werden. In dieser Richtung knüpfte das neue Gesetz an die in der aus dem Jahre 1991 stammenden Konzeption nicht an; angesichts der vor dem Jahre 1952 stammenden Rechtsregelung wird das Institut der Patentanwälte weitaus weiter gefasst. Aus diesem Grunde haben die Autoren versucht, die gegenwärtige Rechtsregelung in den historischen Kontext einzugliedern.
Document from the year 2010 in the subject Organisation and administration - Miscellaneous, , language: Czech, abstract: Die Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Tschechischen Republik wurde im Jahre 2002 mit der Erlassung der Verwaltungsgerichtsordnung (Gesetz Nr. 150/2002 Slg.) beendet. Diese wurde nachstehend durch Gesetz Nr. 192/2003 Slg. novelliert. Gleichzeitig wurde der fünfte Teil der Zivilprozessordnung neu geregelt.Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist allgemein zuständig in den Sachen:a)der Überprüfung von jenen Entscheidungen der Verwaltungsorgane, welche dem Regime des. Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention unterliegen. Es handelt sich also um Entscheidungen über Bürgerrechte und -pflichten oder um Strafanschuldigungen. Diese Kompetenz ist nicht unbedingt erforderlich, an Gerichte anzuknüpfen, denn es wäre möglich, diese auch durch die dazu errichteten unabhängigen Tribunale im Rahmen der vollziehenden Gewalt unter der Voraussetzung sicherzustellen, dass die Gesetzmäßigkeitsüberprüfung von Entscheidungen dieser Tribunale im Sinne des Art. 36 Abs. 2 der Charta der Grundrechte und -freiheiten auf Gerichte übertragen wird;b)der Gesetzmäßigkeitsüberprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsorgane, auf welche sich der Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht bezieht - in diesen Fällen handelt es sich zugleich um die Anwendung der Bestimmung des Art. 36 Abs. 2 der Charta der Grundrechte und -freiheiten. In diesem Sinne kann diese Kompetenz nur auf Gerichte übertragen werden;c)der Entscheidungstätigkeit über die Pflicht des Verwaltungsorgans eine Entscheidung zu erlassen;
Document from the year 2010 in the subject Law - Public Law / Administrative Law, , language: Czech, abstract: Die Charta der Grundrechte und -freiheiten der Tschechischen Republik (Verfassungsgesetz Nr. 2/1993 Slg.) legt in Art. 37 fest, dass jedermann das Recht auf Rechtshilfe im Verfahren vor Gerichten, in anderen Verfahren vor staatlichen Organen oder Organen der öffentlichen Verwaltung hat, und zwar von Anfang des Verfahrens an. In Anknüpfung an Art. 40 Abs. 3 wird das Recht des Beschuldigten geregelt, seine Verteidigung vorzubereiten und sich entweder selbst oder durch einen Verteidiger zu verteidigen.Die Durchsetzung dieser Rechte wird vor allem durch Gesetz Nr. 85/1996 Slg., über die Rechtsanwaltsschaft geregelt. Unter der Leistung von Rechtsdiensten ist nach diesem Gesetz die Vertretung im Verfahren vor Gerichten und anderen Behörden, die Strafverteidigung, die Rechtsberatung, die Verfassung von Urkunden, die Erstellung von Rechtsgutachten und andere Formen von rechtlicher Unterstützung zu verstehen, falls diese systematisch und gegen Entgelt geleistet werden.Neben den Rechtsanwälten wird die Leistung von Rechtsdiensten auch den Notaren, Gerichtsvollziehern, Patentanwälten und Steuerberatern anvertraut. Die vorgelegte Monographie analysiert schrittweise die Stellung dieser Subjekte im Rahmen des tschechischen Systems der Leistung von Rechtsdiensten.
Document from the year 2011 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, , language: Czech, abstract: Die vorgelegte dreiteilige Publikation besteht aus den von Karel Schelle verfassten Kapiteln, die aus dem Lehrbuch ¿Rechtsgeschichte¿ (Právní d¿jiny) stammen. Dieses Lehrbuch wurde von mehreren tschechischen Verlagshäusern in verschiedenen Auflagen herausgegeben. Diese Publikation geht von letzter Auflage aus: Schelle, K. (Hrsg.) - Právní d¿jiny. Plze¿, Ale¿ ¿en¿k 2007. 1134 S. (ISBN 978-80-7380-043-7).Das aus Mitgliedern des Lehrstuhles für Rechts- und Staatsgeschichte der Juristischen Fakultät der Masaryk Universität in Brno bestehende Autorenkollektiv der oben erwähnten Publikation musste sich mit einer Reihe von Problemen auseinandersetzen, welche die Bearbeitung einer sehr langen Zeitperiode mit sich bringt. Das Buch behandelt die Rechts- und Staatsgeschichte seit der Entstehung der ersten Staatsgebilden bis das Jahr 1945. Einige historische Ereignisse und sogar ganze historische Zeitperioden wurden neu interpretiert. Das Ergebnis dieser neuen Sicht stellt eine zweifellose Relativierung der Wertung bestimmter historischer Ereignisse und eine Meinungsverschiedenheit dar.Die Autoren bemühten sich, diese Publikation viel komplexer zu bearbeiten als bisher. Deswegen wurde auch die Rechtsgeschichte von den bisher oft vernachlässigten Staaten bearbeitet. Darüber hinaus wurden auch ein selbständiges Kapitel über das Verhältnis von Staat und Kirche und ein Exkurs in die Entwicklung des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen in den Inhalt des Buches eingereiht. Andererseits versuchten die Autoren nicht um jeden Preis ¿etwas Neues¿ zu entdecken, soweit es nicht notwendig war. Aus diesem Grunde nutzten sie in einigen Teilen das reiche faktographische historische Material aus, das schon in existierenden Lehrbüchern und im weiteren Fach- und vor allem rechtshistorischen Schrifttum beinhaltet wurde. Jedes Kapitel enthält ein ausführliches Literaturverzeichnis. Weiter führten die Autoren keine ausführliche Analyse von Rechtsquellen durch, denn sie bereiteten eine Rechtsquellensammlung in neunziger Jahren vor. Diese Sammlung ist also als einen integralen Bestandteil der vorgelegten Publikationen aufzufassen. Die Dokumentensammlung knüpft an die in letzten Jahrzehnten von Mitgliedern des Pragers Lehrstuhls für Rechts- und Staatsgeschichte herausgegebenen Rechtsquellensammlungen unter Leitung von J. Ture¿ek, S. Balík und J. Kincl an.
Document from the year 2011 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, , language: Czech, abstract: Die vorgelegte dreiteilige Publikation besteht aus den von Karel Schelle verfassten Kapiteln, die aus dem Lehrbuch ¿Rechtsgeschichte¿ (Právní d¿jiny) stammen. Dieses Lehrbuch wurde von mehreren tschechischen Verlagshäusern in verschiedenen Auflagen herausgegeben. Diese Publikation geht von letzter Auflage aus: Schelle, K. (Hrsg.) - Právní d¿jiny. Plze¿, Ale¿ ¿en¿k 2007. 1134 S. (ISBN 978-80-7380-043-7).Das aus Mitgliedern des Lehrstuhles für Rechts- und Staatsgeschichte der Juristischen Fakultät der Masaryk Universität in Brno bestehende Autorenkollektiv der oben erwähnten Publikation musste sich mit einer Reihe von Problemen auseinandersetzen, welche die Bearbeitung einer sehr langen Zeitperiode mit sich bringt. Das Buch behandelt die Rechts- und Staatsgeschichte seit der Entstehung der ersten Staatsgebilden bis das Jahr 1945. Einige historische Ereignisse und sogar ganze historische Zeitperioden wurden neu interpretiert. Das Ergebnis dieser neuen Sicht stellt eine zweifellose Relativierung der Wertung bestimmter historischer Ereignisse und eine Meinungsverschiedenheit dar.Die Autoren bemühten sich, diese Publikation viel komplexer zu bearbeiten als bisher. Deswegen wurde auch die Rechtsgeschichte von den bisher oft vernachlässigten Staaten bearbeitet. Darüber hinaus wurden auch ein selbständiges Kapitel über das Verhältnis von Staat und Kirche und ein Exkurs in die Entwicklung des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen in den Inhalt des Buches eingereiht. Andererseits versuchten die Autoren nicht um jeden Preis ¿etwas Neues¿ zu entdecken, soweit es nicht notwendig war. Aus diesem Grunde nutzten sie in einigen Teilen das reiche faktographische historische Material aus, das schon in existierenden Lehrbüchern und im weiteren Fach- und vor allem rechtshistorischen Schrifttum beinhaltet wurde. Jedes Kapitel enthält ein ausführliches Literaturverzeichnis. Weiter führten die Autoren keine ausführliche Analyse von Rechtsquellen durch, denn sie bereiteten eine Rechtsquellensammlung in neunziger Jahren vor. Diese Sammlung ist also als einen integralen Bestandteil der vorgelegten Publikationen aufzufassen. Die Dokumentensammlung knüpft an die in letzten Jahrzehnten von Mitgliedern des Pragers Lehrstuhls für Rechts- und Staatsgeschichte herausgegebenen Rechtsquellensammlungen unter Leitung von J. Ture¿ek, S. Balík und J. Kincl an.
Document from the year 2011 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, , language: Czech, abstract: Die vorgelegte dreiteilige Publikation besteht aus den von Karel Schelle verfassten Kapiteln, die aus dem Lehrbuch ¿Rechtsgeschichte¿ (Právní d¿jiny) stammen. Dieses Lehrbuch wurde von mehreren tschechischen Verlagshäusern in verschiedenen Auflagen herausgegeben. Diese Publikation geht von letzter Auflage aus: Schelle, K. (Hrsg.) - Právní d¿jiny. Plze¿, Ale¿ ¿en¿k 2007. 1134 S. (ISBN 978-80-7380-043-7).Das aus Mitgliedern des Lehrstuhles für Rechts- und Staatsgeschichte der Juristischen Fakultät der Masaryk Universität in Brno bestehende Autorenkollektiv der oben erwähnten Publikation musste sich mit einer Reihe von Problemen auseinandersetzen, welche die Bearbeitung einer sehr langen Zeitperiode mit sich bringt. Das Buch behandelt die Rechts- und Staatsgeschichte seit der Entstehung der ersten Staatsgebilden bis das Jahr 1945. Einige historische Ereignisse und sogar ganze historische Zeitperioden wurden neu interpretiert. Das Ergebnis dieser neuen Sicht stellt eine zweifellose Relativierung der Wertung bestimmter historischer Ereignisse und eine Meinungsverschiedenheit dar.Die Autoren bemühten sich, diese Publikation viel komplexer zu bearbeiten als bisher. Deswegen wurde auch die Rechtsgeschichte von den bisher oft vernachlässigten Staaten bearbeitet. Darüber hinaus wurden auch ein selbständiges Kapitel über das Verhältnis von Staat und Kirche und ein Exkurs in die Entwicklung des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen in den Inhalt des Buches eingereiht. Andererseits versuchten die Autoren nicht um jeden Preis ¿etwas Neues¿ zu entdecken, soweit es nicht notwendig war. Aus diesem Grunde nutzten sie in einigen Teilen das reiche faktographische historische Material aus, das schon in existierenden Lehrbüchern und im weiteren Fach- und vor allem rechtshistorischen Schrifttum beinhaltet wurde. Jedes Kapitel enthält ein ausführliches Literaturverzeichnis. Weiter führten die Autoren keine ausführliche Analyse von Rechtsquellen durch, denn sie bereiteten eine Rechtsquellensammlung in neunziger Jahren vor. Diese Sammlung ist also als einen integralen Bestandteil der vorgelegten Publikationen aufzufassen. Die Dokumentensammlung knüpft an die in letzten Jahrzehnten von Mitgliedern des Pragers Lehrstuhls für Rechts- und Staatsgeschichte herausgegebenen Rechtsquellensammlungen unter Leitung von J. Ture¿ek, S. Balík und J. Kincl an.
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