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"e;Sozialbilanzen"e; gelten weithin als etwas zwielichtige Instrumente der Rechnungs- legung: Zwischen dem Anspruch, den die (falsche, aber nun einmal eingefuhrte) Be- zeichnung suggeriert, und dem realisierbaren Informationsgehalt klaffen Welten; "e;so- ziale"e; Beziehungen sind, selbst wenn man sie auf das Verhaltnis zwischen den Tarif- parteien beschranken wollte, entschieden zu komplex, um sich in "e;Bilanzen"e;, also notwendigerweise globalen Rechnungen befriedigend einfangen zu lassen. Diese Mi- verstandnisse haben bedauerlicherweise dazu gefuhrt, da "e;Sozialbilanzen"e; als Mittel einer Art sozialen Marketings diskreditiert sind. K. Gollert hat die Diskussion aus dem widerwartigen Gestrupp banaler Vorurteile herausgehoben. Dieser entscheidende Schritt ist ihm auf eine relativ einfache Weise gelungen: durch eine Besinnung auf die Grundlage des deutschen Bilanzrechts. Seit uber hundert Jahren hat sich der Kern der Materie im Bilanzrecht niedergeschlagen; die Diskussion dort ist kaum von Modetorheiten belastet. Dieser Ansatz erklart die relativ breiten historischen Analysen des Verfassers; sein Blick in eine (mogliche) Zukunft, das heit seine (implizite) normative Aussage, ist sorgfaltig in der Rechtsentwicklung fundiert. Nur wer im Zeitgeist unserer Tage so unaufloslich verstrickt ist, da er die Kontinuitat dieser Entwicklung nicht mehr wahrzunehmen vermag, wird hier eine Schwache, eine Flucht vor den Problemen (nach Art alter Dissertationen) sehen.
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