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Am 16. Oktober 2014 wurden die Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Ländern der East African Community offiziell abgeschlossen. Dieses sogenannte Economic Partnership Agreement sieht unter anderem vor, dass die Länder der EAC ihre Märkte für EU-Produkte weitgehend öffnen. Die EU kommt hierbei auch Forderungen der Welthandelsorganisation nach, reziproke, und damit mit den Regelungen der WTO kompatible, Handelsabkommen mit den AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik) abzuschließen. Das Abkommen ist allerdings nicht unumstritten. So hat das Parlament in Tansania im November 2016 gegen die Ratifizierung des Abkommens gestimmt. Aber auch europäische Politiker warnen vor möglichen Nachteilen für die AKP-Staaten durch das Abkommen. So ist die Rede von einem drohenden Haushaltsschock aufgrund der zu erwartenden Einnahmeverluste durch den Wegfall der Importzölle. Das Abkommen birgt also die Gefahr, dass es sich nachteilig für die Länder der EAC auswirkt und ferner deren Abhängigkeit gegenüber ihrem wichtigsten Handelspartner noch weiter erhöht. In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern das EPA-Abkommen zwischen der EU und den Ländern der East African Community das Potential besitzt, die Abhängigkeit der ostafrikanischen Länder gegenüber der EU weiter zu verstärken. Als theoretischer Unterbau dieser Analyse wird hierbei auf die Dependenztheorie zurückgegriffen, welche von der Existenz hierarchischer Abhängigkeiten (Dependenzen) zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern ausgeht. Ausgehend von dependenztheoretischen Überlegungen wird mittels eines qualitativen Untersuchungsdesigns geprüft, ob sich bereits im Rahmen der Verhandlungen Abhängigkeitsverhältnisse feststellen lassen und ferner, ob sich diese auch im Inhalt des Abkommens widerspiegeln.
Der sogenannte ¿Doppelbefund¿ zum demokratischen Frieden bestätigt eine generelle Friedfertigkeit von Demokratien untereinander, während Demokratien gegenüber Nicht-Demokratien nicht weniger friedlich sind als andere politische Systeme. Für diesen Doppelbefund existiert allerdings bisher ¿noch keine überzeugende, konsistente, theoretische Erklärung¿. Demokratien unterscheiden sich zudem hinsichtlich ihrer Bereitschaft, militärische Gewalt einzusetzen, sowohl in Häufigkeit als auch Intensität. Machtvollen Parlamenten, wie dem deutschen Bundestag, wird hierbei eine pazifizierende Wirkung zugesprochen. Abseits der außenpolitischen Konzeption Deutschlands als Zivilmacht kommt es allerdings auch immer wieder zu Kampfeinsätzen der Bundeswehr, welche zum Teil auch ohne entsprechendes UN-Mandat vom Bundestag beschlossen werden. Hier stellt sich die Frage, welche Normen und Rollenkonzeptionen den Argumentations- und Begründungsmustern dieser politischen Entscheidungen zu Grunde liegen. Ausgehend von sozialkonstruktivistischen Ansätzen, welche die Bedeutung weicher Faktoren wie Normen, Werte und Identitäten in den Mittelpunkt der Analyse rücken, werden in dieser Arbeit die Leitmotive (Normen und Rollenkonzeptionen) der deutschen Debatte zum Syrieneinsatz 2015 untersucht. Mittels qualitativer Inhaltsanalyse der Parlamentsdebatten sollen die Argumentations- und Begründungsmuster analysiert werden, um die dahinterstehenden Normen identifizieren zu können. Die Untersuchung kann somit auch Erkenntnisse darüber liefern, in wie weit sich die außenpolitische Konzeption Deutschlands als Zivilmacht ¿noch¿ als zutreffend erweist.
Der Prozess der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933/34 vollzog sich in einer unglaublichen Geschwindigkeit und Dynamik. Innerhalb dieses anderthalbjährigen Prozesses wurden der Parlamentarismus sowie der politische Pluralismus abgeschafft, die Weimarer Verfassung ausgeschaltet und der Rechtsstaat wich der nationalsozialistischen Willkürherrschaft. Es ist sicher unbestritten, dass die nationalsozialistische Diktatur ein in der Geschichte beispielloser Unrechtsstaat war. Zur Frage nach der Legalität der Machtübernahme existieren dagegen durchaus unterschiedliche Ansichten. So reicht die Bandbreite entlang dieser Kontroverse von einer erfolgreichen ¿Beseitigung des Rechtsstaats im Namen des Rechts¿ bis hin zu einem ¿Verfassungswandel auf pseudolegalem Wege¿. Im Rahmen dieser Arbeit sollen die unterschiedlichen Stationen dieses Machtübernahmeprozesses untersucht und hinsichtlich ihrer Legalität bewertet werden. So waren die Elemente, die Hitlers Diktatur begründeten und überhaupt erst ermöglichten, bereits in der Weimarer Verfassung angelegt. Die Auslegung der Weimarer Reichsverfassung sah die Möglichkeit der Etablierung einer Präsidialregierung vor, welche mittels Notverordnungen am Parlament vorbei regieren konnte. Dies sollte sich im Zeitverlauf als entscheidende Einbruchstelle der Verfassung und als Einfallstor für die nationalsozialistische Diktatur herausstellen.
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