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Die Neubearbeitung 2022 geht u.a. sehr aktuell auf die Entwicklungen beim Betriebsübergang ein, z.B. zu den für Arbeitgeber hier geforderten schwierigen Unterrichtungsanforderungen. Die Kommentierung geht dazu auf den aktuellen Richtungswechsel der BAG-Rechtsprechung ebenso ein, wie auf die sich durch Corona ergebenden vielen neuen Fragen zur Zahlung der Vergütung und bei der sicheren Anwendung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
Mit der Neubearbeitung 2020 beginnt die Umsetzung eines zweigleisigen Kommentierungskonzepts der §§ 611 ff, das zwischen BGB-Dienstvertragsrecht und Arbeitsvertragsrecht unterscheidet und Überschneidungsbereiche aufzeigt. Aktuelle Entwicklungen zum Arbeitsrecht werden im neuen § 611a erörtert. Die Kommentierung des § 611 umfasst u.a. die Abgrenzung des Dienstvertrags von anderen Vertragstypen und verfassungsrechtliche Fragen des Dienstvertrags.
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