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Welche rechtlichen Grenzen sollen bei der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in den Medien gelten? Diese Frage ist nicht nur Gegenstand einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion, sondern bewegt spatestens seit den CarolineUrteilen auch die juristische Welt. Die Autorin erlautert nicht nur die rechtlichen Grundlagen fur minderjahrige Akteure in Medien und sozialen Netzwerken, sondern zeigt auch die vorhandenen Schutzlucken auf. Anhand konkreter Manahmen empfiehlt Sie, die aktuelle Rechtslage zu reformieren, um dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz Minderjahriger, aber auch der Meinungs- und Pressefreiheit, gerecht zu werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Gesundheit - Sport - Bewegungs- und Trainingslehre, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gymnastik -in welcher Form auch immer- ist aus dem heutigen Sport nicht mehr wegzudenken. Gymnastik gehört in vielen Wettkampfsportarten zum Standardprogramm des Aufwärmens (allgemeines Warm-Up und spezielles Warm-Up) oder zur körpereigenen Regeneration, wie zum Beispiel beim Cool Down oder beim Stretching. Gymnastik hat aber auch eine präventive Funktion. Da spezielle Übungen die motorischen Fähigkeiten erhöhen und Verletzungsrisiken mindern können, wird Gymnastik auch von der Sportmedizin zur Vorbeugung oder als Heilgymnastik empfohlen. Vorbeugend betrieben kann Gymnastik gegen Herz-Kreislauf Erkrankungen oder gegen Rückenerkrankungen etc. wirken. Wenn zum Beispiel sogar der Heilungsprozess von bestimmten Erkrankungen (z.B. Bandscheibenprolaps, Hyper-/Hypotonie, Verletzung des Kniegelenkes ....) durch spezielle gymnastische Übungen beschleunigt werden kann bzw. das Wohlbefinden verbessert werden kann, spricht man von Heilgymnastik. Gymnastik ist grundsätzlich unter 3 verschiedenen Gesichtspunkten zu sehen: ¿ als eigenständige Sportart (Jazz-Dance, Aerobic u.a.) ¿ als Möglichkeit zur Steigerung der allgemeinen Fitness ( Körpertraining ) ¿ als Heilgymnastik ¿ als Warm-up oder Cool-down, als Lockerungs- und Entspannungsübungen
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