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Prof.Dr.A.Nabholz Präsident der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN) Die Tierschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland (1972) und der Schweiz (1978) dienen ihrem übereinstimmenden Zwecke nach dem Schutz des Tieres und dessen Wohlbefinden. Niemand darf einem Tier "ohne vernünftigen Grund" (Tier schutzgesetz BRD), resp. "ungerechtfertigt" .(Tierschutzgesetz CH) Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Darüber hinaus muss, wer Tiere hält, betreut oder zu betreuen hat, sie so behandeln, dass "ihren Bedürfnissen in bestmög licher Weise Rechnung getragen wird" (Tierschutzgesetz CH) und dem Tier ange messene artgernässe Nahrung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte Unter bringung gewähren. Nach den Bestimmungen beider Länder darf zudem das artge mässe Bewegungsbedürfnis nicht dauernd und nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Verschiedene, in der Tages- und Fachpresse im Verlaufe des Jahres l98o er schienene Artikel lösten nun eine sehr heftige Diskussion über die Bedeu tung der Begriffe "Wohlbefinden", "Schmerzen und Leiden" sowie "art- resp. tiergerecht" aus und liessen Zweifel am Vorliegen der notwendigen wissen schaftlichen Grundlagen und Voraussetzungen zur Beurteilung, ob ein Haltungs system tier- resp. artgerecht sei.aufkommen. Diese Auseinandersetzungen führ ten zu einer Verwirrung und Verunsicherung weiter Fachkreise und der Oeffent lichkeit über die Bedeutung ethologischer Forschungsergebnisse für die Beur teilung von Haltungssystemen für Nutztiere auf ihre Tiergerechtheit. Eine Klärung der Fragen schien im Interesse der Sache dringend notwendig.
Prof .. Dr. A. Nabholz Präsident der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung {IGN) Die ungeheure technische Entwicklung der Nachkriegszeit machte bekanntlich auch vor der Landwirtschaft nicht halt. Die zunehmende Technisierung der land wirtschaftlichen Produktion auf allen ihren Gebieten ist einerseits das Resul tat des wirtschaftlichen Zwanges zur Rationalisierung, anderseits entspricht sie aber auch unserem allgemeinen Wirtschaftsdenken, wonach immer mehr, immer billiger, in immer kürzerer Zeit produziert werden muss. Die Intensivhaltung von Nutztieren ist erst möglich geworden, nachdem sich Technik und Industrie auch der Tierproduktion angenommen hatten. Dabei stan den auch hier die Rationalisierung der Tierhaltung und betriebswirtschaftli ehe Ueberlegungen im Vordergrund. Die Bedürfnisse der Tiere wurden nur soweit berücksichtigt, als es die Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit erforderte. Mit diesem Ziel entwickelte Haltungssysteme mögen technisch perfektioniert und arbeitssparend sein; die durch sie geschaffene extrem eintönige, künstliche Umwelt verunmöglicht es den Tieren jedoch weitgehend, ihre artgemässen, natür lichen Verhaltensweisen auszuleben. Da viele Bedürfnisse der Tiere nicht be friedigt sind, kommt es in solchen Haltungssystemen häufig zu Verhaltensstö rungen. In den letzten Jahren ist sowohl aus wissenschaftlichen Kreisen, wie auch von der Oeffentlichkeit, immer lauter Kritik an dieser Entwicklung geiibt worden. In der Erkenntnis, dass der Mensch auch in der produktionsorientierten Tier haltung seine Verantwortung dem ~1i tgeschöpf "Ti er" gegenüber tragen muss, wird gefordert, es sei dafür zu sorgen, dass die Haltungsbedingungen den artgernäs sen Bedürfnissen der Tiere entsprechen.
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