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Um zu überprüfen, ob die Europäische Union aus Effizienzgründen ihre Vergabe von Entwicklungshilfe rechtfertigen kann, wird zum einen die Wohlfahrtstheorie verwendet. Zum anderen wird die Entwicklungshilfe der EU mit Hilfe der Public Choice Theorie analysiert und mit der Vergabe von bilateraler und Weltbankhilfe verglichen. Die Public Choice Theorie wird mit großem Erfolg auf Internationale Organisationen im allgemeinen angewendet. Auf den Bereich der Entwicklungshilfe wurde sie bisher noch nicht übertragen. Sie liefert eine überzeugende Erklärung für die Entstehung, die regionale und sektorale Allokation und den Instrumenteneinsatz der EU-Entwicklungshilfe. Die Unterschiede der EU-Vergabe von Entwicklungshilfe im Vergleich mit bilateralen Gebern und Weltbank werden damit politisch ökonomisch erklärt.
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