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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale (Fachbereich Recht), Veranstaltung: Internationales Wettbewerbs- und Urheberrecht (Master Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Suche nach einem Impfstoff bzw. Medikament zur Eindämmung des Corona-Virus hat nun in Deutschland und auf der ganzen Welt oberste Priorität. Doch inwieweit lassen sich im Zuge der Forschung im Bereich von Arzneimitteln und Medizinprodukten geistiges Eigentum und gesellschaftliche Notlage vereinbaren? Ist Patentschutz in Zeiten des Coronavirus sinnvoll und gibt es ihn? Wo liegen die Probleme und rechtlichen Grenzen, insbesondere im Infektionsschutzgesetz sowie im Patentgesetz?Diese Seminararbeit wird sich mit genau diesen Fragen beschäftigen, inwieweit Patentschutz in Zeiten des Corona-Virus möglich ist und ob geistiges Eigentum auch in einer gesellschaftlichen Notlage greift. Dabei wird im Rahmen der Arbeit explizit auf den § 5 Abs. 2 Nr. 5 IfSG sowie den § 24 PatG eingegangen. Im weiteren Verlauf werden mögliche Problematiken der beiden Gesetze beleuchtet. Dabei wird auch auf die aktuellen rechtlichen Änderungen im Zuge des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingegangen. Auswirkungen und Folgen sollen dabei genauso untersucht werden wie aktuelle Beispiele und Meinungen zu dieser Problematik. Am Ende soll die Frage nach der Möglichkeit von Patentschutz in Zeiten der Corona-Krise gestellt werden, auch über die Grenzen hinaus sowie ein möglicher Ausblick auf die Zukunft und eine abschließende Zusammenfassung gegeben werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 2,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale (Studiengang: Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Modul: Finanzierung / Kreditrecht / Sachenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beinhaltet die für alle Bürger geltenden Rechtsbeziehungen und ist somit eine zentrale Rechtsvorschrift für das deutsche allgemeine Privatrecht. Ein wichtiger Aspekt in der Rechtsprechung ist die Wahrung der absoluten Rechte der Mitglieder eines Staates, wie beispielsweise Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Oftmals müssen diese Rechte jedoch bereits geschützt werden, bevor sie tatsächlich durch andere Personen oder Ereignisse gestört, bzw. beeinträchtigt werden.Daher beschäftigt sich diese Ausarbeitung mit der Thematik der Besonderheiten des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches nach § 1004 BGB, da in diesem Paragraphen die Störung an Eigentum, aber auch an absoluten Rechten des Eigentümers / Betroffenen thematisiert und definiert wird. Auf den folgenden Seiten dieser Hausarbeit wird zunächst der § 1004 BGB im Allgemeinen erklärt und kurz beschrieben, darüber hinaus werden die Voraussetzungen für den Beseitigungsanspruch aufgezeigt. Danach werden die Begrifflichkeiten der Eigentumsbeeinträchtigung und des Störers nach § 1004 BGB erläutert. Im Anschluss wird auf die Anspruchsinhalte der Rechtsvorschrift sowie deren Ausschluss näher eingegangen und deren Bedeutung auch in der analogen Anwendung auf andere Rechtsvorschriften genauer betrachtet und erläutert.
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Unternehmenssicherung und -sanierung in Krise und Insolvenz, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll das Schutzschirmverfahren nicht nur beschrieben und erläutert, sondern auch kritisch betrachtet und diskutiert werden. In Deutschland ist die Insolvenz durch das Insolvenzrecht als Teil des Zivilrechts geregelt, rechtliche Grundlage ist dabei die Insolvenzordnung (InsO), Instrument ist hierbei immer das Insolvenzverfahren.Das Verfahren selbst hat dabei stets zum Ziel, eine erneute Zahlungsfähigkeit des insolventen Unternehmens zu gewährleisten und wiederherzustellen, zumindest aber Situation rund um die Insolvenz ordnungsgemäß und ordentlich durchzuführen, auch wenn der Schuldner nicht wieder zahlungsfähig werden kann. Dann dient das Insolvenzverfahren dazu, einen Verkauf des betroffenen Unternehmens durch eine übertragende Sanierung oder eine Liquidation durch Unternehmensauflösung zu organisieren. In jedem Fall soll durch das Verfahren gemäß § 1 InsO den Forderungen der Gläubiger des insolventen Schuldners gemeinschaftlich nachgekommen werden, dies geschieht durch die Verwertung des Vermögens und der entsprechenden Verteilung des Erlöses oder durch die Sicherung des Unternehmens durch den Insolvenzplan. Dadurch erhält der Schuldner auch die Chance, schuldenfrei zu werden.Es gibt im Insolvenzfall verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten laut Insolvenzordnung, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Neben dem ¿klassischen¿ Insolvenzverfahren ist durch die Möglichkeit der Eigenverwaltung, also dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, seit dem Jahr 2012 durch Änderung der Insolvenzordnung eine weitere Art des Insolvenzverfahrens hinzugekommen. Im Rahmen der Eigenverwaltung nimmt das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO eine Besonderheit ein, es ist eine zusätzliche Alternative und Variante innerhalb der Eigenverwaltung, mit dem Ziel, einen Insolvenzplan vorzulegen.
Wir leben in einem Zeitalter der Digitalisierung, aus dem die alltägliche Nutzung des Internets nicht mehr wegzudenken ist. Uns erscheint es ganz selbstverständlich, dass das Internet nicht nur unsere beruflichen Lebensbereiche beherrscht, sondern auch unser Privatleben.Immer häufiger kommt es dabei zu Berührungspunkten mit dem deutschen Urheberrecht. Yannick Schneider erklärt deshalb in seiner Publikation, welche Rolle das Urheberrecht in unserer digitalen Gesellschaft spielt. Ist es heutzutage überhaupt noch zeitgemäß?Wie kann das Urheberrecht trotz des weltweiten Zugriffs auf Texte und Bilder gewahrt werden? Oft verletzen Internetnutzer das Urheberrecht, ohne es zu wissen. Doch auch bewusste Missbrauchsfälle und Piraterie finden regelmäßig statt. Yannick Schneider beschreibt, was das Urheberrecht in unserer digitalen Welt leisten kann.Aus dem Inhalt:- Urheberrecht;- Gesetzesvorschriften;- Digitalisierung;- Technologische Entwicklung;- Internet
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