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Die Kommentierung charakterisiert sich durch seine tiefe und umfassende wissenschaftliche Durchdringung der Thematik sowie praxisnahe Aufbereitung des Stoffes. Sie enthält eine umfangreiche Überarbeitung, die besonders auch Entwicklungen im Bereich des europäischen Rechts (Brüssel IIb-VO) und Entwicklungen in den Scheidungsrechten anderer Rechtsordnungen (insb Einführung von Privatscheidungen in diversen europäischen Staaten) berücksichtigt.
Für ambitionierte Studierende erscheint zum Wintersemester 2024/25 in 9. Auflage der Band "Staudinger - Eckpfeiler des Zivilrechts". Er bietet, neben neuer Rechtsprechung u.a. des EuGH (insb. zur Klausel-RL oder zum Fernabsatz) und jeweiligen Auswirkungen auf das nationale Privatrecht und Gesetzesänderungen, wie z.B. die Digitale-Inhalte-RL oder das MoPeG, eine verlässliche Verständnishilfe zu den dogmatisch-konstruktiven Zusammenhängen im BGB.
Seit der letzten Bearbeitung ergaben sich im Vereinsrecht durch einen sehr aktiven Gesetzgeber einige signifikante Änderungen, die in der Kommentierung von 2023 - neben der Auswertung der aktuellen Rspr und Literatur - ausführlich dargestellt werden. Hervorzuheben sind hier die Änderung der Behandlung des nicht eingetragenen Vereins durch Neufassung von § 54, sowie die Digitalisierung von Mitgliederversammlungen durch Änderung des § 32. Neu hinzugewonnen hat das Vereinsrecht zudem die Regelungen der §§ 55a und 79a.
Die Kommentierung bietet eine detaillierte Darstellung des gesamten IPR des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts unter Berücksichtigung sämtlicher aktueller Rechtsentwicklungen, wie dem GWB-Digitalisierungsgesetz und dem Geschäftsgeheimnisgesetz. Sie folgt dabei einem konsequent am Auswirkungsprinzip orientierten Gesamtkonzept als übergreifendem Kollisionsprinzip des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Neubearbeitung trägt der Digitalisierung und ihren Auswirkungen umfassend Rechnung.
Für ambitionierte Studierende erscheint zum Wintersemester 2024/25 in 9. Auflage der Band "Staudinger - Eckpfeiler des Zivilrechts". In jüngerer Zeit haben sich für das Kaufrecht erhebliche Neuerungen durch Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie (WK-RL) sowie der Richtlinie über digitale Inhalte (DID-RL) ergeben. Aber auch außerhalb des Verbrauchsgüterkaufrechts hat die Reform zu Änderungen der allgemeinen Regeln des Kaufrechts geführt. Neben der Reform des Sachmangelbegriffs (§ 434 BGB) betrifft dies Modalitäten der Nacherfüllung (§ 439 BGB) und den Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a ff BGB). Die Eckpfeiler informieren u.a. zu diesen Neuerungen topaktuell und verständlich.
In der grundlegenden Neubearbeitung 2023 wird erstmals der neue § 1766a BGB kommentiert. Umfassend berücksichtigt werden zudem die Auswirkungen des Adoptionshilfe-Gesetzes vom 12.2.2021 insbesondere auf Stiefkindadoptionen sowie die Öffnung von Adoptionen. Die neueste BGH-Rechtsprechung etwa zu den Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption sowie zum Umgang nach Adoption wird detailliert erläutert.
Die Neubearbeitung 2024 beschäftigt sich vertieft mit sämtlichen aktuellen Entwicklungen auf dem Bereich des allgemeinen Eherechts. Das Familienrecht im Allgemeinen und das Eherecht im Speziellen waren zuletzt Gegenstand einiger gesetzgeberischer Neuerungen, deren Auswirkungen ausführlich dargestellt werden. Die Kommentierung wurde überdies auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur gebracht, sodass sie sich sowohl für die Wissenschaft, als auch für die Praxis ideal eignet.
Die Neubearbeitung 2023 beschäftigt sich ua mit den Änderungen, die das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts für das Internationale Privatrecht mit sich brachte. Dazu zählt die Reform des Art 7 EGBGB zu dem auf die Rechts- und Geschäftsfähigkeit anwendbaren Recht, deren Neufassung des Absatzes 2 weitreichende Folgen für den inländischen Geschäftsverkehr haben wird. Erhebliche praktische Bedeutung hat das in den Art 10, 47 und 48 EGBGB geregelte internationale Namensrecht, zu dem in jüngerer Zeit mehrere grundlegende BGH-Entscheidungen ergangen sind.
Mit der Neubearbeitung 2023 werden wichtige gesetzliche Neuregelungen, wie das Kinder- und JugendhilfestärkungsG, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die Vormundschaftsrechtsreform berücksichtigt. Weitere Schwerpunkte sind die rechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das materielle und formelle Kindschaftsrecht sowie die Folgen der Rechtsprechung des BGH zum Wechselmodell, die zum Teil völlig neue Ansätze zum Verständnis und der Abgrenzung von Umgangs- und Sorgerecht hervorgebracht hat.
Die Rom II-Verordnung regelt das praxisrelevante Internationale Recht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Band I behandelt das internationale Recht der unerlaubten Handlungen, der ungerechtfertigten Bereicherung, der GoA und der cic. Zudem wird die freie Rechtswahl ausführlich kommentiert. Die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH und mitgliedstaatlicher Gerichte ist auf aktuellem Stand berücksichtigt.
Die Neubearbeitung 2023 geht auf aktuelle Probleme des Vertragsgüterrechts ein: Grenzen güterrechtlicher Vereinbarungen, Kombination verschiedener Güterstände, sowie Art und Umfang der Rückabwicklung. Überdies wurde die Kommentierung der Regelungen zur Gütergemeinschaft aktualisiert. Dieser Güterstand ist als Gestaltungsmittel innerhalb einer intakten Ehe auf steuerrechtlicher, insolvenzrechtlicher und erbrechtlicher Ebene unverändert attraktiv, so dass aktuelles Wissen über die Regelungen dieses Güterstands unverzichtbar ist.
Die Neubearbeitung 2023 enthält eine vollständige Neukommentierung der Einleitung zum BGB, die das Gesetz namentlich in seine europäischen Zusammenhänge stellt. Markante Schwerpunkte setzt die Kommentierung ferner auf die durch medizinischen Fortschritt und die Einführung der "Ehe für alle" bereits entstandenen oder in Aussicht stehenden Änderungen in den Bereichen sexuelle Identität und Selbstbestimmung sowie Abstammungsrecht. Nicht zuletzt wurde die Kommentierung durch Auswertung der jüngsten Rechtsprechung und Literatur umfassend aktualisiert.
Die Neubearbeitung von 2023 pflegt aktuelle Entwicklungen wie zB Fragen der "Klimahaftung" ein und bereitet umfassend die jüngste Rechtsprechung auf. Es werden sowohl die dogmatischen Kontroversen, als auch die praktische Handhabung der Normen aufgezeigt. Nicht zuletzt beantwortet die Kommentierung dogmatisch und praktisch wichtige Fragen zu den Kernmaterien des Sachenrechts, wie insbesondere des Anspruchs auf Herausgabe von Sachen, des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches sowie des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses.
Im Zentrum der Neubearbeitung des WEG steht die umfassende Reform des WEG durch das WEMoG im Jahr 2020. In Band 1 wird u.a. auf die umfassende Kodifizierung der rechtsfähigen Gemeinschaft (§§ 9a/b WEG) sowie auf die Neugestaltung der Ansprüche im Innenverhältnis durch § 14 WEG und die Neufassung der Reglung zu den Kosten und Nutzungen in § 16 WEG eingegangen.
Die Neubearbeitung 2023 bringt die Kommentierung auf den aktuellen Stand der Literatur und Rechtsprechung und beschäftigt sich praxisnah und anwendungsorientiert mit den jüngsten Entwicklungen, etwa zur Beurkundungsbedürftigkeit von zusammengesetzten Verträgen. Detailliert wird auch die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Beurkundungsbedürftigkeit bei bedingten Verträgen behandelt. Nicht zuletzt findet sich auch eine ausführliche Betrachtung der sog Erbschaftsverträge wieder. Die Kommentierung ist somit hervorragend für Wissenschaft und Praxis geeignet.
Die Neubearbeitung berücksichtigt die Rechtsentwicklung der letzten Jahre im Recht der unerlaubten Handlungen der §§ 840-853. Erstmalig wird § 844 Abs. 3 BGB kommentiert, der die praktisch bedeutsame Regelung des Hinterbliebenengeldes enthält. Bei der Neubearbeitung des § 852 werden die sog. "Dieselfälle" ausführlich erörtert.
Die Neubearbeitung 2023 kommentiert die Veränderungen auf den Gebieten der Eheschließung, Aufhebung der Ehe und faktischen Lebensgemeinschaft, die schwierige juristische Fragen aufweisen, detailliert und vorausschauend lösungsorientiert. Etwa die umstrittene Frage, ob die Kann-Regelung des § 1314 Abs 1 BGB dem Gericht ein Ermessen einräumt oder vielmehr nur die Aufhebungsfälle benennt und eine gebundene Entscheidung des Gerichts verlangt.
Die Staudinger-Kommentierung der §§ 2353 ff BGB stellt die materiell-rechtlichen Vorschriften zum Erbscheinsverfahren verknüpft mit den formalen Vorgaben des FamFG umfassend und im Zusammenhang dar. In die Kommentierung integriert sind auch die Vorschriften der EuErbVO und des IntErbRVG zum Europäischen Nachlasszeugnis mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des EuGH. Das Verhältnis zwischen Erbscheins- und kontradiktorischem Verfahren sowie die Frage des Verhältnisses von Erbschein und transmortaler Vollmacht auch mit Bezug zur GBO werden ebenso beleuchtet wie zahlreiche Kostenaspekte. Die Bearbeitung ist auf dem Rechtsstand von Juli 2022 und setzt sich vertieft mit der aktuellen Diskussion aus Rechtsprechung und Literatur auseinander, zB zur Frage eines quotenlosten Erbscheins, der Frage, ob ein Europäisches Nachlasszeugnis auch in streitigen Fällen vom Nachlassgericht erteilt werden darf, der örtlichen und internationalen Zuständigkeit oder der Frage der Aufnahme einzelner Nachlassgegenstände in erbrechtliche Zeugnisse.
Die Neubearbeitung 2022 ist durchgehend aktualisiert und verarbeitet die neueste Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte. Die 2022 aufgrund einer Leitentscheidung des BGH wesentlich erweiterte Düsseldorfer Tabelle ist eingehend erläutert. Auf Folgefragen, etwa die Zulässigkeit des "Einwands unbegrenzter Leistungsfähigkeit" gegen Auskunftsansprüche und zum konkreten Bedarf beim Kindesunterhalt, wird eingegangen u.v.m..
Neu konzipiert enthält der Band neben der Zusammenführung der §§ 2229-2302 erstmalig auch eine Einleitung zu Testament und Erbvertrag. Bei begrenzten Gestaltungszielen werden umfassende erbvertragliche Lösungen erarbeitet, die einseitigen Verfügungen gegenübergestellt werden. Grenzüberschreitende Erbfälle werden umfassend und praxisorientiert erläutert.
Die Umsetzung der WK-RL und der DID-RL stellt die weitreichendste Reform des BGB-Vertragsrechts seit der Schuldrechtsreform dar. Dieses wird digitaler, zugleich werden Verbraucherrechte gestärkt. Die neuen §§ 327 ff wurden eingefügt. Dies ist mit der auch systematischen Besonderheit verbunden, dass es sich um vertragstypenübergreifende Regeln zu bestimmten - digitalen - Vertragsgegenständen handelt. Die Kommentierung 2023 informiert dazu umfassend.
Die Neubearbeitung 2022, enthält eine systematische Analyse wichtiger aktueller Entscheidungen zum Internationalen Kindschaftsrecht (inkl. Adoptionsrecht) sowie des Erwachsenenschutzübereinkommens. So gibt es z.B. widersprechende Entscheidungen zu der Frage, ob die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Frau, die mithilfe einer Samenspende ein Kind zur Welt gebracht hat, nach einer Geschlechtsumwandlung ein Vaterschaftsanerkenntnis abgeben kann.
Sehr aktuell werden die eherechtlichen Bestimmungen der neuen Brüssel IIb-Verordnung (VO[EU] Nr. 2019/1111), die ab 1.8.2022 Anwendung findet, kommentiert. Hilfreich: es werden Aspekte der Verfahrensdurchführung behandelt. Ein besonderes Augenmerk gilt den neuen Vorgaben zu Privatscheidungen.
Die Kommentierung der §§ 783-811 wird komplett neu erstellt. Im Bereich der §§ 793 ff. BGB werden die in der heutigen Praxis dominierenden Kapitalmarktpapiere vertieft erörtert und eigenständige Lösungen erarbeitet. Dabei werden auch die Neuregelungen zum aktuelle eWpG eingepflegt.
Durch blockchain-basierten Zahlungsverkehr mit Kryptowährungen (Bitcoin) oder "Spaßwährungen" (wie Dogecoin) entstehen völlig neue geldrechtliche Fragestellungen mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Die Neubearbeitung 2021 des "Geldrechts" erläutert lösungsorientiert diese und weitere relevante Fragen, wie z.B. digitales Zentralbankgeld/CBDC/digitaler Euro, Negativzinsen oder auch die Lückenfüllung bei unwirksamen Zinsanpassungsklauseln.
Die Staudinger-Neubearbeitung der §§ 557-580 erläutert lösungsorientiert die aktuellen Entwicklungen zur Miethöhe, zur Beendigung des Mietverhältnisses einschließlich der vielen Fragen zum Kündigungsschutz, u.a.: Kündigungsschutz für Mieter während der COVID-19-Pandemie ("Corona") Kündigungsschutz bei Zwischenvermietung an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder anerkannte private Träger der Wohlfahrtspflege Erweiterte Kommentierung zu Konsequenzen einer Insolvenz des Mieters und zum Vollstreckungsschutz, insbesondere bei Suizidgefahr Zahlreiche neue höchstrichterliche und instanzgerichtliche Entscheidungen, insbesondere zum Eigenbedarf, zur Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters, zur außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses und der sog. Sozialklausel
Die Neubearbeitung der §§ 1967-2063 bietet eine fundierte Kommentierung der Erbenhaftung, des Erbschaftsanspruchs und der Erbengemeinschaft. Das Haftungssystem wurde im Überblick dargestellt, die Rangordnungsproblematik im Rahmen des § 1973 erläutert. Berücksichtigt wurde ein Urteil des OLG München zu Fragen des Erbteilskaufvertrags, des Schuldanerkenntnisses, der beschränkten Erbenhaftung, der Nachlassteilung und der befreienden Schuldübernahme.
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