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  • af Maximilian Bauer
    301,95 kr.

  • af Max Muller
    313,95 kr.

    Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Gemeinschaftskunde / Sozialkunde, Note: 1, , Sprache: Deutsch, Abstract: Enver ¿im¿ek, Abdurrahim Özüdo¿ru, Süleyman Täköprü, Habil K¿l¿ç, Mehmet Turgut, Ismail Yäar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubä¿k, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter sind Namen ermordeter Opfer rechten Terrors. Als mutmaßliche Täter kommt ein Mörder-Trio in Betracht: Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die drei haben sich in jungen Jahren in Jena in einen Jugendklub kennengelernt. Im Laufe der Zeit wurden die politischen Einstellungen der Drei immer radikaler. Sie begannen mit Sachbeschädigung indem Sie Hakenkreuze an den Jugendklub schmierten. Mitte der 1990er Jahre fielen die Drei wegen immer mehr Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Handeln auf. Seit 1998 überfiel das Trio mehrere Post- und Bankfilialen. Seit 2000 mordeten sie.Aber wieso beschäftigt sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit den Vorfällen? Nach dem Gewaltenteilungsprinzip ist die Ermittlung und Verurteilung doch Teil der Judikative, also den Gerichten vorbehalten. Im Rahmen der Aufklärung der Straftaten wurde jedoch immer deutlicher, dass der Staat bei den Ermittlungen über Jahre die Situation vollkommen falsch eingeschätzt hatte. Das Trio fiel den Strafermittlungsbehörden nicht auf, häufig wurde unschuldige Dritte der Taten verdächtig, häufig sogar Familienangehörige der Opfer, die dann nicht nur das Leid des Verlustes eines nahen Angehörigen ertragen mussten. Ferner wurde offenbar, dass hinter dem Trio ein ganzes Netzwerk von Personen stand. Es stellte sich daher die Frage, inwieweit staatliche Institutionen bei der Bekämpfung der Gefahr versagt haben. Diese Frage, die durch das Parlament des Landes Thüringen für das eigene Land noch konkretisiert wurde, sollte durch einen Untersuchungsausschuss geklärt werden, denn dies ist nicht Aufgabe der Strafjustiz, die sich ¿nur¿ mit dem Täter auseinander zu setzen hat.In dieser Arbeit soll der Untersuchungsausschuss ¿Rechtsterrorismus und Behördenhandeln¿ in Thüringen vorgestellt, behandelt und untersucht werden.

  • - Eine Betrachtung der Arbeit mit Schreibanlassen zur Foerderung der Schreibkompetenz in der Schreibwerkstatt
    af Mohamed Chaabani
    302,95 kr.

  • af Tom Nachtigall
    301,95 kr.

    Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Weltgeschichte - Altertum, Note: 1,3, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Proseminar: Politik und Religion: Theodosius I. und seine Dynastie, Sprache: Deutsch, Abstract: Theodosius der Große war der letzte alleinherrschende Kaiser des gesamten damaligen Römischen Reiches. Er wurde am 11. Januar 347 in Cauca geboren und starb am 17.Januar 395 in Mailand. Sein Tod zog die Teilung des Römischen Reiches in eine Ost- und eine Westhälfte mit sich, die dann von seinen beiden Söhnen Arcadius und Honorius regiert wurden. Theodosius schaffte es in seiner Zeit als Kaiser trotz vieler Konflikte und Hindernisse das Christentum zu einer Staatsreligion zu erheben und gleichzeitig insgesamt doch ein mildes und gnädiges Verhalten im Bezug auf die heidnischen Anhänger zu bewahren. In meiner Arbeit möchte ich zunächst einen Einblick in die letzten Regierungsjahre und Erfolge im Leben des Theodosius¿ bis zu seinem Tod geben und im Anschluss die Frage klären, wie die mit seinem Tod verbundene Teilung des Römischen Reiches verlaufen ist. Im zweiten Teil werde ich mich mit dem Aufbau und der Interpretation der Leichenpredigt des Ambrosius¿ von Mailand für Theodosius auseinandersetzen. Dabei halte ich es für vorteilhaft im Vorfeld kurz das Verhältnis zwischen Ambrosius und Theodosius anhand zweier Konflikte zu beleuchten, um dies in der Interpretation der Leichenrede mit einbeziehen zu können. Dabei wird die Frage zu klären sein, wie sich das Verhältnis der beiden im Laufe der Jahre verändert hat und wie die Aussagen des Ambrosius in der Leichenrede zu bewerten sind.

  • af Patrick Poliudovardas
    301,95 kr.

    Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Romanistik - Italianistik, , Sprache: Deutsch, Abstract: Zwar ist die Sprachkontaktforschung ein noch relativ junges Forschungsgebiet der Romanistik, Sprachkontakte zwischen den romanischen Sprachen selbst gibt es allerdings schon seit vielen Jahrhunderten. So auch zwischen der italienischen und der spanischen Sprache. In dieser Arbeit soll ein Überblick über die lexikalischen Einflüsse des Spanischen in Süditalien dargestellt werden. Die unter Punkt zwei aufgezeigten historischen Hintergründe, die die Aufnahme von Hispanismen in den italienischen Wortschatz, zum Teil auch über die süditalienischen Dialekte, immens begünstigten, macht deutlich, warum diese Arbeit sich auf Süditalien und seine Inseln beschränkt. Beginnend mit der katalanisch-aragonesischen Herrschaft auf Sizilien beginnt eine lange Epoche spanischsprachiger Herrscher, die nicht nur ihre Sprache, sondern auch ihre Traditionen, Bräuche und Kultur nach Italien trugen. ¿La lingua straniera di gran lunga predominante nell¿Italia cinquecentesca è lo spagnolo, per l¿intensa simbiosi stabilita tra dominanti e dominati¿ (Migliorini 1963: 329). Da die Forschung hierbei auf diese zeitliche Periode gerichtet ist, wird auf die nicht geringen Einflüsse des Spanischen auf das Italienische nach dem Ende der habsburgischen Dynastie zu Beginn des 18. Jahrhunderts nicht eingegangen. Zwar hinterließ die spanische Sprachen ebenso Spuren in der italienischen Grammatik, ¿in qualche caso lo spagnolismo incide addirittura sulla grammatica: abbiamo già ricordato l¿uso di lo che, particolarmente vivo negli scrittori meridionali¿ (Migliorini 1963: 421), doch soll diese Arbeit rein auf die lexikalische Einflüsse beschränkt bleiben.

  • - Unter Berucksichtigung der AWO-Armutsstudie
    af Miriam Hemblen
    325,95 kr.

  • af Michael Ott
    313,95 kr.

    Seminar paper de l¿année 2016 dans le domaine Droit - Droit communautaire/européen, Droit international, Droit privé international, note: 14,5/20 (frz. Notenskala), , langue: français, résumé: En septembre 2000, la Commission européenne a publié sa proposition d¿exclure l¿application des droits nationaux en droit de concurrence dès que le droit européen est applicable. Cette proposition a connu un fort rejet par les Etats membres, ce qui soulève plusieurs questions: Quels sont les hypothèses où les domaines d¿application du droit de l¿Union et du droit national se recoupent? Pourquoi la proposition de la Commission a-t-elle connu une telle aversion et quelle est la solution retenue aujourd¿hui? Il s¿agit de répondre à ces questions dans ce qui suit.Il découle de la coexistence du droit européen et national la question quel est le rapport entre ces ordres juridiques. Dans la discussion juridique, deux opinions ont été pris en considération. D¿une part, c¿est le « guichet unique », c¿est-à-dire qüon procède à une application alternative du droit européen et national, tout en notant que le droit national n¿intervient qüà titre subsidiaire. D¿autre part, la « double barrière » permettrait d¿appliquer, en principe, toutes les deux lois parallèlement. Tout d¿abord, la CJCE a consacré dans l¿arrêt Walt Wilhelm du 13 février 1969 la théorie de la double barrière.Au début des années 2000, la Commission a constaté le besoin de réformer le droit de la concurrence, en grande partie inchangé depuis les années 60. Par exemple, la procédure d¿exemption des ententes qui prévoyait une autorisation préalable uniquement par la Commission, était devenue ingérable pour celle-ci. Pourtant, dans le nouvel règlement, la Commission entendait également réformer les rapports entre le droit européen et le droit national. Elle a donc présenté en septembre 2000 une proposition prévoyant l¿application exclusive du droit européen en cas d¿un chevauchement du droit européen et national, donc un guichet unique. [...] Toutefois, cette proposition fut rejetée par les Etats membres très réticents face à la perte d¿importance de leurs propres droits.Etait donc finalement adopté le règlement n° 1/2003 relatif à la mise en oeuvre des règles de concurrence prévues aux articles 81 et 82 du traité disposant grosso modo une double barrière tel qüelle était instauré dans l¿arrêt Walt Wilhelm.

  • af Egor Zelianouski
    366,95 kr.

    Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 15, Universität Münster (Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht), Veranstaltung: Seminar "INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHTLICHE FRAGEN DES CROWDFUNDING", Sprache: Deutsch, Abstract: Der junge und relativ stark konzentrierte Crowdinvesting-Markt hat im internationalen Segment der Frühphasenfinanzierung ein derzeit stabiles Wachstum gezeigt. Durch die aktuell größten deutschen Crowdinvesting-Plattformen Seedmatch, Companisto und Innovestment wurden hunderte Finanzierungen im Umfang von mehreren Dutzenden Millionen Euro vermittelt. Dieses Phänomen, das sich auf die kapitalintensiven und innovativen Projekte richtet, entwickelt sich dynamisch auch in sonstigen Ländern wie USA, Großbritannien, Italien, Russland u.a.Gegenstand dieses Manuskripts wird es sein, die einzelnen Fragen bezüglich des rechtlichen Zusammenspiels der Hauptakteure zu klären, die üblicherweise beim Crowdinvesting beteiligt sind. Der Fokus liegt allerdings auf den rechtlichen Aspekten bezogen auf die Mechanismen der indirekten Finanzierung, wo meist die webbasierten Intermediären für die Finanzierung der jungen Projekte wie Startups engagiert werden. Es wird insbesondere in solche Rechtsverhältnisse eingegriffen, in denen Privatpersonen als Anleger (Investoren) in einer engen Beziehung zu den jeweiligen Crowdinvesting-Projekten stehen.Bei der Vorbereitung dieser Arbeit wurde nicht nur das relevante Schrifttum, die Judikatur und die Gesetzestexte untersucht, sondern auch auf die öffentlich zugänglichen Geschäfts- und Rechtsunterlagen (AGB, Musterbeteiligungsverträge, Poolingverträge und sonstige Unterlagen) von den aktuell größten deutschen Crowdinvesting-Plattformen Seedmatch, Companisto und Innovestment gestützt. An einzelnen Stellen wird auch ein Ausblick auf die Auswirkung des neuen Kleinanlegerschutzgesetztes auf die rechtlichen Rahmenbedingungen im Crowdinvesting geworfen.

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