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Die Arthurian Poems von Charles Williams (1886-1945), welche die Zyklen Taliessin through Logres und The Region of the Summer Stars umfassen, gelten als eine der größten, aber auch schwierigsten englischen Dichtungen des 20. Jahrhunderts, vergleichbar mit The Waste Land, The Cantos und The Anathemata. T.S. Eliot, W.H. Auden und David Jones bewunderten Williams' Meisterwerk, das hier erstmals ins Deutsche übersetzt und gründlich kommentiert wird. Eine Konkordanz, die für sämtliche Personen, Orte, Sachen und Begriffe die Stellen in den Arthurian Poems nachweist, hilft, die vielfältigen Bezüge und Anspielungen zu erkennen.
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Opfervertrauens auf die Strafzumessungsschuld des Täters. Da zahlreiche Strafzumessungstatsachen wie das Opferverhalten im Licht der verschiedenen Strafzwecke unterschiedliche Bedeutung gewinnen können, entwickelt die Verfasserin allgemeine Grundsätze für die Bewertungsrichtung des Opferverhaltens. Bezogen auf den Sonderfall des Opfervertrauens werden typische Konstellationen in Fallgruppen zusammengeführt und die Bewertungsrichtung mit dem Ergebnis herausgearbeitet, daß Strafschärfung unter dem Gesichtspunkt einer garantenähnlichen Stellung in Fällen des sog. besonderen Vertrauensschutzes, Strafmilderung in Grenzfällen zu bewußter Selbstgefährdung eintritt. In keiner Hinsicht strafzumessungsrelevant ist dagegen das Vorliegen eines sog. Mußvertrauens.
Ist unser Schicksal vorbestimmt? Gibt es Götter? Kümmern sie sich um uns? Dies sind die Fragestellungen, mit denen sich Lukian in seiner Satire Juppiter confutatus beschäftigt. Darin unterzieht er die platonisch-stoische Vorsehungs- und Schicksalslehre einer beißenden kynischen Kritik. Die Arbeit zeichnet in der Form einer fortlaufenden Kommentierung den Gedankengang der Satire nach und schenkt ihre Aufmerksamkeit besonders der philosophischen Argumentation, indem sie den begriffs- und philosophiegeschichtlichen Bezugsrahmen der einzelnen Argumente näher beleuchtet.
Der Europäische Rat entscheidet 1998, welche Länder an der 1999 beginnenden Währungsunion teilnehmen werden. Sechs Jahre nach der Unterzeichnung der Maastricht-Verträge steht dem Konvergenzfortschritt bei der Preis- und Zinsentwicklung eine unzureichende Konvergenz bei der Finanzlage der öffentlichen Haushalte entgegen. Die Eingangsvoraussetzungen werden zu einer unüberwindbaren Hürde auf dem Weg zur Eurowährung, wenn der fehlende Konvergenzerfolg darauf zurückzuführen ist, daß die vier Kriterien nicht gleichzeitig erfüllbar sind. Die Arbeit liefert die ökonomische Begründung dafür, warum ein Mitgliedstaat der EU, mit dem Hinweis auf die mit dem verfügbaren wirtschaftspolitischen Instrumentarium nicht lösbaren Konsistenzprobleme der Maastricht-Kriterien, seine Teilnahme an der Einheitswährung in Europa einfordern könnte.
Die Beleidigungsdogmatik wird seit langem von einer kaum noch überschaubaren Vielzahl nahezu beliebiger Theorien geprägt, die auf die grundlegenden Fragen nach Rechtsgut, Strafzweck, tatbestandsmäßigem Verhalten und passiver Beleidigungsfähigkeit nahezu beliebige Antworten liefern. In dieser Studie erfolgen die Konkretisierungen des unbestimmten Beleidigungstatbestands auf der Grundlage eines rechtsphilosophisch, rechtstheoretisch und sozialwissenschaftlich begründeten anerkennungstheoretischen Rechtsgutsbegriffs und einer zeitgemäßen Strafzweckkonzeption, die sich zugleich als Gegenmodell zu der herrschenden Theorie der sogenannten «positiven Generalprävention» versteht.
Die Asylrechtsproblematik hat eine europäische Dimension gewonnen. Das Zeitalter nach Schengen und Maastricht ist von den Bemühungen der EU-Mitgliedsstaaten um eine Harmonisierung des Asylrechts gezeichnet. In diesem Kontext erscheint auch die nationale Dimension der Asylfrage in einem anderen Licht. Die Schaffung des Art. 16a GG und der darin enthaltenen Drittstaatenregelung rühren in erster Linie aus der vermeintlichen Unvereinbarkeit des bis 1993 geltenden Asylrechts mit dem der übrigen Vertragsstaaten, da kein anderer Staat eine ähnlich umfassende Asylgewährleistung kenne. Dabei wurde aber häufig übersehen, daß auch andere Länder wie z.B. Italien Flüchtlingen verfassungsrechtlich verankerte Individualrechte auf Asyl einräumen. Hieran anknüpfend sollte diese Untersuchung einen Blick auf die tatsächliche Sicherheit des verfassungsunmittelbaren Drittstaates Italien und die sich hieraus ergebenden rechtlichen Folgerungen werfen. Von Interesse ist der Vergleich mit dem Asylrecht Italiens aber auch im Hinblick darauf, ob die mit der Änderung des Grundgesetzes nach außen getretene tendenzielle Restriktion des Asylverständnisses nach Schengen auch für Italien konstatiert werden kann.
Die Untersuchung befaßt sich mit der Frage, wie weit sich der Strafrechtsschutz gegen kriminelle Vereinigungen in das Vorbereitungsstadium erstrecken kann. Dazu werden zunächst die Voraussetzungen ermittelt, unter denen ein Zusammenschluß als kriminelle Vereinigung anzusehen ist. Im Vordergrund der Studie stehen insbesondere die Tathandlung des Gründens einer kriminellen Vereinigung, die Beihilfe zum Gründen und vor allem der Versuch des Gründens. Die Grenzen der Strafbarkeit werden im Hinblick auf die in Betracht kommenden typischen Verhaltensweisen aufgezeigt.
Der vorliegende Band ist eine Neuausgabe des Buches Diachronische Phonologie des Ur- und Frühslavischen (München 1969) sowie folgender Aufsätze: Die Vokalkontraktion in den slavischen Sprachen (1971; aus dem Tschechischen übersetzt von Hanna Vintr), Die Chronologie des Wandels g > y > h in den slavischen Sprachen (1971; aus dem Tschechischen übersetzt von Hanna Vintr), Das Lautsystem im Licht der analytischen Phonologie (1975), Interferenz der Weichheit und der Stimmbeteiligung im Slavischen (1976), Der Zusammenhang zwischen dem Phonem 'Jat' und den Nasalvokalen in der Entwicklung des slavischen Vokalismus (1981-1983). Ziel des Autors ist, die Entwicklung des phonologischen Systems des Slavischen mit Hinblick auf den Systemzusammenhang kausal zu erklären.
«Proletarier aller Länder, vergebt mir¿» - diese Entschuldigung ziert seit dem Scheitern des real existierenden Sozialismus zahlreiche Marx-Denkmäler. Die Marx in den Mund gelegte Abbitte impliziert den Vorwurf, der Autor des Kapitals trage die Verantwortung für alles, was als die Verwirklichung seiner Ideen etikettiert wurde. Tatsächlich widersprechen die Prinzipien des Realsozialismus dem humanistischen Anliegen von Marx jedoch auf das schärfste - ging es ihm doch zeitlebens um die Vervollkommnung des menschlichen Individuums. Die Arbeit setzt sich detailliert mit Marx' humanistischen Zielvorstellungen sowie den in der Realität auftretenden Abweichungen von diesem Referenzpunkt auseinander und geht den ökonomischen Ursachen für das Auseinanderfallen von Ideal und Wirklichkeit auf den Grund.
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