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Restauratoren können den vielfältigen Anforderungen in ihrem Beruf heute nicht mehr allein dadurch gerecht werden, daß sie auf die in ihrer Ausbildung gewonnenen Kenntnisse und auf die Erfahrungen langer Berufsjahre zurückgreifen. Sie benötigen ein an theoretischen Grundlagen und praktischen Fertigkeiten geschultes wissenschaftliches Selbstverständnis und Instrumentarium, das ihnen hilft, in komplexen Entscheidungssituationen adäquat zu handeln und ihre Entscheidungen wirksam nach außen zu vertreten. Neben naturwissenschaftlichen Analysen und kunstwissenschaftlichen Untersuchungen werden immer stärker auch ethische Maximen berücksichtigt und als Orientierung für Restaurierungsentscheidungen herangezogen. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, den Platz der Restaurierungsethik innerhalb der Konservierungs- und Restaurierungswissenschaft zu bestimmen und mit Hilfe der angewandten Wissenschaftsethik eine theoretische Grundlegung dieser noch jungen Teild isziplin vorzunehmen.
Es ist immer auch anders möglich, vor allem anders als man denkt. So müsste ein Leitsatz Dadas heißen, wenn es denn einen gegeben hätte. Nicht Logik, Verstand und Weitblick, schon gar nicht Regeln oder Ideale bestimmen Dadas Weltsicht, es ist die Kontingenz und mit ihr die Hingabe an das Nichts als einen Zustand völliger Wertfreiheit und Indifferenz. Dieser birgt, so offenbart es die dadaistische Anti-Kunst, eine Fülle an Möglichkeiten, die bisher Undenkbares, Unsagbares und Unfassbares in Beziehung zueinander setzen kann ¿ ganz nach dem Prinzip des Zufalls, der Intuition und der Spontaneität des Einzelnen und ganz entgegen der traditionellen Forderung nach dauerhafter Bedeutung und Sinnhaftigkeit der Kunst für die Allgemeinheit. Der künstlerische Ausdruck des Dadaisten steht für sein innerstes Empfinden und für sich selbst, keinesfalls aber für eine allgemeine Sehnsucht nach einem einheitsstiftenden Ideal, worauf die Moderne doch allzu gerne vertrösten wollte. Die vorliegende Arbeit versucht eben dieses Moment der Inversion genauer zu fassen. Verschiedenen einheitsorientierten Weltordnungsmodellen des 19. Jahrhunderts stellt sie Dada als ein Phänomen gegenüber, das stattdessen für das Erleben der Vielheit im Hier und Jetzt plädiert.
Im Fokus dieser umfassenden, interdisziplinären Analyse stehen die Kinder, die als handelnde Individuen ihre jeweils eigenen Kindheiten inszenieren und somit zugleich auch unterschiedlichste Kinderräume erschaffen und gestalten. Dem Autor gelingt es, über die Verknüpfung postmoderner Theorien mit Praxisbeispielen die Vielfalt der Wahrnehmungsräume von Kindern in einem vielschichtigen, innovativ-komplexen Zusammenhang zu analysieren. Über neue Perspektiven deutet er sie und formuliert entsprechende Konsequenzen für die Handlungen der Erwachsenen.
Gemeinhin gilt das romantische Schicksalsdrama als literarische Gattung, die zwar während ihrer Blütezeit zwischen 1810 und ca. 1825 außergewöhnliche Erfolge auf deutschen Bühnen erzielen konnte, aber keine nennenswerte Wirkung auf die weitere Entwicklung des deutschen Dramas hatte. Im Gegensatz dazu geht die Autorin von einer bislang nicht näher untersuchten Forschungsthese aus, die einen mittelbaren Zusammenhang zwischen dem Schicksalsdrama der Romantik und dem deterministischen Drama des Naturalismus beschreibt. Susanne Balhar widmet sich zunächst der Klärung wichtiger Begriffe und Zusammenhänge sowie dem Stellenwert des Typus ¿Schicksalsdramä in literaturkritischen und wissenschaftlichen Abhandlungen im 19. Jahrhundert. Anschließend weist sie anhand exemplarischer Dramenanalysen nach, inwieweit das Modell des romantischen Schicksalsdramas in der Dramenliteratur des 19. Jahrhunderts insgesamt fortgewirkt hat und welchen Variationen es unterworfen war.
Für die öffentliche Ausstrahlung von Autor und Veranstalter sind Lesungen, Vorträge oder Events unverzichtbar. Wie aber gelingt es, Literatur so zu präsentieren, dass sie zum Live-Erlebnis wird? In diesem Ratgeber fassen die Autoren ihre jahrelange Veranstaltungserfahrung zusammen. Sie stellen die wichtigsten Schritte und professionelle Tools praxisnah dar. Literatur veranstalten wendet sich an Kulturschaffende in Institutionen und Projekten, an Profis in Literaturhäusern, Agenturen, Verlagen, an Verantwortliche im Buchhandel und in Theatern ebenso wie an Organisatoren von Lesebühnen, Salons, Clubs und Slams.
In diesem Buch beschreibt die Autorin, wie eine gymnasialpädagogische Implementierung durchgeführt und evaluiert wird, und reflektiert, wie Lern- und Arbeitsbedingungen verbessert werden können. Sie stellt dazu ein Unterrichtsentwicklungsprojekt vor, das in Kooperation zwischen der Universität Zürich und einem Deutschschweizer Gymnasium durchgeführt wurde. Im Zentrum stand das ¿Dialogische Lernmodell¿, das in der Unterrichtspraxis implementiert wurde.Im ersten Teil wird dieses Lernmodell vorgestellt und analysiert. Im zweiten Teil wird die sozialwissenschaftliche Begleitung des Unterrichtsforschungsprojekts erläutert. Die Autorin beschreibt nicht nur die Umsetzung des Modells im Unterricht, sondern legt auch die Kontextbedingungen des Projekts sowie die Einschätzungen der beteiligten Lehrkräfte und Klassen zur Implementierung des Modells dar. Das Unterrichtsentwicklungsprojekt leistet einen Beitrag zur Gestaltung intensiver Kooperationen zwischen der Gymnasialpädagogik und der Praxis und liefert darüber hinaus Hinweise für weitere Implementierungsvorhaben.
Die Frage nach der Beurteilung Hitlers im Kontext zeitgenössischer Literatur ist seit langem Gegenstand germanistischer Forschung. Um so erstaunlicher ist es, dass das Hitlerbild in den Romanen Lion Feuchwangers lange kaum Beachtung gefunden hat. Der in erster Linie für seine historischen Romane bekannte Feuchtwanger befasst sich in fünf Zeitromanen mit der Person des NSDAP-Führers. «Erfolg» (1930) und «Die Brüder Lautensack» (1943) markieren Anfang und Ende dieser Serie von Werken. In der vorliegenden Arbeit geht der Autor vor allem der Frage nach, ob es Feuchtwanger mit seinen Romanen gelingt, einen relevanten Beitrag zur Erklärung des Nationalsozialismus zu leisten. Ferner analysiert Stolle, ob die Romane ihrem pädagogisch-aufklärerischen Anspruch gerecht werden können. Abgerundet wird die Arbeit durch die Untersuchung weitere Quellen, wie etwa Äußerungen Feuchtwangers über Hitler in einer Reihe von Aufsätzen, Reden und Briefen.
Der Band versammelt in drei übergeordneten Sektionen ¿ Sprachpolitik/Sprachausbau, Perzeption und Verschriftung ¿ Beiträge zur Normalisierung von Regionalsprachen in der Romania. Im Fokus stehen zum einen konkrete Fallstudien, die Ausbaubestrebungen bei weniger prominenten Regionalsprachen der Romania wie dem Gallo, Brigaskischen oder Friaulischen beleuchten. Aber auch häufiger diskutierte Sprachen wie das Papiamentu oder die Etablierung einer spezifisch amerikanischen Orthographie des Spanischen werden unter bislang weniger beachteten Aspekten diskutiert. Zum anderen sind Beiträge vertreten, die die Konzepte «Normalisierung», «Sprachausbau» und «Regionalsprache» aus theoretischer, sprachenübergreifender Perspektive diskutieren: Wer sind beispielsweise die bedeutendsten Meinungsführer bei sprachlichen Unabhängigkeitsbewegungen in der Romania? Lassen sich bestimmte Typen von Regionalsprachen in eine soziolinguistische Arealtypologie verpacken? Welche Rolle spielen Verschriftung und Verschriftlichung generell für die Überlebenschancen einer Regionalsprache?
Wann hat eine juristische Person von einer Tatsache Kenntnis? Anders als für die arbeitsteilig handelnde natürliche Person gibt das Gesetz auf diese Frage keine eindeutige Antwort. Die Rechtsprechung rechnete der juristischen Person das Wissen jedes Organmitgliedes weitgehend einschränkungslos zu. Der Autor entwirft für die Wissenszurechnung bei juristischen Personen ein allgemeines Zurechnungsmodell, das sich an den Wertungen zur Risikoverteilung bei arbeitsteiligem Wirtschaften orientiert, wie sie in 166 BGB zum Ausdruck kommen. Demnach wird zunächst dort das Wissen von Organmitgliedern der juristischen Person zugerechnet, wo die Organmitglieder im Rechtsverkehr offen für die juristische Person auftreten. Darüber hinaus vermag ihr Wissen der juristischen Person nur zugerechnet werden, wo sie Geschäftsentscheidungen aus dem Hintergrund beeinflussen oder solche Einflußnahme pflichtwidrig unterlassen. Daneben muß sich die juristische Person als wissend behandeln lassen, wenn die Unkenntnis handelnder Organmitglieder auf mangelnder Organisation der Informationsbehandlung seitens der juristischen Person beruht.
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