Bag om Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz und seine Folgen für die Polizei
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung), Veranstaltung: Eingriffsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bewegung ¿Black Lives Matter¿ löste nach dem Tod von George Floyd in der ganzen Welt Proteste aus, auch in Deutschland. Es tauchten dadurch vermehrt Handyvideos auf, die angeblichen Rassismus und daraus resultierende Gewalt durch Polizeibeamte zeigten. Ausgelöst wurde dadurch eine politische und gesellschaftliche Diskriminierungsdebatte in Deutschland. Im Rahmen dieser Debatte beschloss die Berliner Landesregierung das bereits längerfristig geplante Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Ziel dieses Gesetzes sei es Schutz vor Diskriminierung, insbesondere durch Behörden und Institutionen, wie z.B. der Polizei, sicherzustellen.
Es stellt sich daher die Frage, inwieweit das Bewusstsein der deutschen Bevölkerung im Hinblick auf Diskriminierung ausgeprägt ist und sich dieses ggf. durch bestimmte Ereignisse entwickelt hat.
Darüber hinaus wird thematisiert, inwieweit die Menschen in Deutschland überhaupt Diskriminierung erfahren und auf welche Merkmale dies begründet scheint.
Die Frage, welche Rolle die Polizei in den Diskriminierungsstatistiken einnimmt und ob die Bürger und Bürgerinnen innerhalb ihrer Polizei ein Problem mit Diskriminierung sehen, wird ebenfalls erörtert.
In einem weiteren Abschnitt dieser Arbeit wird die Entstehung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes aufgegriffen. Die Frage, die sich in diesem Bearbeitungspunkt stellt, ist ob die politische und gesellschaftliche Debatte um den Tod von George Floyd dazu geführt hat, dass ein solcher Gesetzesentwurf verabschiedet wurde oder ob nicht europäische Vorgaben und Richtlinien zwangsläufig dazu geführt haben, dass die Berliner Landesregierung dazu genötigt war, ein neues Diskriminierungsschutzgesetz zu verabschieden.
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