Bag om Gesundheitsbezogene Angaben in der Nahrungsmittelwerbung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Ökonomie und Recht der globalen Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, die sogenannte ¿Health-Claims-Verordnung¿ , verabschiedet. Diese soll der Unübersichtlichkeit vieler nationaler Regelungen entgegenwirken. Seit dem Inkrafttreten am 01.07.2010 stellt sie eine einheitliche Regelung in Bezug auf nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben dar.
Somit hat die HCVO eine komplexe Bedeutung sowohl für Lebensmittelunternehmen als auch für den Verbraucher. Jeder Mensch ist unmittelbar von den Auswirkungen der HCVO betroffen. Mit dieser Arbeit sollen daher die Inhalte der HCVO hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben in der Nahrungsmittelwerbung analysiert werden. Vor allem die Auswirkungen der Verordnung sowie die sich daraus ergebende Probleme bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit.
Das Ziel ist es, folgende, grundlegende Fragen zu beantworten:
Besteht auf Basis dieser Verordnung ein rechtlich ausreichender Schutz des Verbrauchers vor irreführender Werbung? Können die einschlägigen Regelungen überhaupt in die Praxis umgesetzt werden? Hat sich die Lage der Lebensmittelunternehmen durch diese Verordnung tatsächlich verbessert oder nur verändert?
Zuerst werde ich dazu das Lebensmittelrecht in Deutschland untersuchen. Für ein besseres Verständnis der Wichtigkeit des Lebensmittelrechts werde ich dabei die geschichtliche Entwicklung kurz darstellen.
Im Anschluss werde ich den Einfluss des EU-Rechts auf das Lebensmittelrecht erörtern. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Analyse der HCVO, die eine elementare Regelung in Bezug auf gesundheitsbezogene Angaben darstellt. Hierbei lege ich zuerst den Zweck und die wesentlichen Inhalte der Verordnung dar, um in dem darauffolgenden Kapitel ausgewählte und sich daraus ergebende Problembereiche erörtern zu können.
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