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Im Innovationsmanagement nimmt die Frage, wie Unternehmen von ihren Erfindungen profitieren können, eine zentrale Stellung ein. Wichtige Antworten darauf sind von David Teece gegeben worden. Bestimmend für die Aneignung von Innovationsgewinnen sind demnach der Zeitpunkt der Innovation, das Verfügen über komplementäre Güter sowie das Aneignungsregime, was vor allem die Wirksamkeit von Patentschutz und Geheimhaltung beschreibt. Empirische Studien, darunter besonders prominent das Yale Survey und das Carnegie Mellon Survey, haben die relative Effektivität verschiedener Mechanismen untersucht, die die Aneignung von Innovationsgewinnen unterstützen. Die Liste von Untersuchungen zu diesem Thema ließe sich fast beliebig fortsetzen. Erstaunlicherweise findet ein grundlegender Punkt jedoch kaum Bedeutung: die Freiheit, eine Erfindung zu nutzen. Während sich zahllose Publikationen dem Thema Patentierung widmen, wird Nutzungsfreiheit dagegen kaum behandelt und scheinbar als selbstverständlich vorausgesetzt. Selbstverständlich ist sie jedoch keinesfalls: Wird eine Erfindung von einem anderen Unternehmen dupliziert und zum Patent angemeldet, läuft der Ersterfinder Gefahr, von der Nutzung seiner eigenen Erfindung ausgeschlossen zu werden.
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