Bag om Notstandsrechte von Staatsprasidenten - Artikel 16 der Verfassung der V. Franzoesischen Republik und Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung im Vergleich
Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,0 , Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema dieser Magisterarbeit ist das Notstandsrecht von Staatspräsidenten, die Arbeitsweise wird ein klassischer systematischer Vergleich sein. Die zu vergleichenden Artikel sind zum einen der Artikel 48 der Weimarer Verfassung von 1919, zum anderen der Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik von 1958. Diese beiden Artikel gelten als ¿Klassiker¿ der Notverordnungskompetenz von Staatspräsidenten und weisen etliche Parallelen, jedoch auch einige bemerkenswerte Unterschiede auf, welche es im Laufe dieser Arbeit herauszuarbeiten gilt.
Zunächst wird die Notverordnungspraxis in der Weimarer Verfassung beleuchtet, um dann in ähnlicher Vorgehensweise die Bedingungen in der V. Republik zu beschreiben. Hierbei wird auch kurz auf die jeweiligen historischen Bedingungen, unter denen die Verfassungen entstanden sind, eingegangen. Auch historische Vorgänger in früheren Verfassungen der betreffenden Staaten werden kurz beleuchtet. Daraufhin wird die Notverordnungskompetenz nach verschiedenen Kriterien untersucht, wie zum Beispiel nach den Voraussetzungen, der politischen beziehungsweise juristischen Kontrolle, der politischen Legitimation des Notverordnungsrechts und die Streitpunkte in der jeweiligen Auslegung. Schließlich wird noch jeweils die Praxis in den einzelnen Staaten zu beleuchten sein. Im sich daran anschließenden Vergleich werden die verschiedenen Artikel nach folgenden Kriterien verglichen: Die Voraussetzungen für den ¿Notstand¿ in den jeweiligen Artikeln, die Gültigkeit der Notverordnungen, die unterschiedlichen Traditionen in der politischen Kultur beider Staaten, die Praxis des Notverordnungsrechts im Vergleich, die Auswirkungen auf die jeweilige Verfassungswirklichkeit.
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